Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08

Der beklagte Kieferorthopäde betonte vor Gericht dagegen, er sehe „keinen erheblichen Eingriff in die Interessen der Verbraucher“ und „keine unangemessene Benachteiligung“ seiner Patienten. Vielmehr sei die Vereinba- rung von Ratenzahlungen für die Patienten vorteilhaft, „da es nicht im Verlauf der Behandlung zu einer deutlich variierenden finanziellen Belastung komme, wie sie bei quartalsweiser Abrechnung der jeweils er- brachten Leistungen eintrete“. Die Vereinbarung von Vorauszahlungen er- mögliche zudem – so die weitere Argumen- tation des Kieferorthopäden – auch solchen selbstzahlenden Patienten, bei denen die Bonität fraglich sei, den Zugang zu kiefer- orthopädischen Leistungen. Der Fall wurde zunächst im Juli 2016 vor dem Landgericht Münster verhandelt. Die Richter folgten dabei der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass es unzulässig sei, wenn Zahnärzte und Kieferorthopäden einen einmaligen Vorschuss für die zu er- bringenden Leistungen verlangen. Die Ver- einbarung einer Ratenzahlung beurteilte das Gericht jedoch als zulässig. Die Verbraucher- zentrale NRW legte Berufung ein. Das Urteil des OLG Hamm untersagt dem Kieferorthopäden nun, seine Vergütungs- vereinbarung sowohl für eine Ratenzahlung als auch für einen einmaligen Vorschuss „mittels allgemeiner Geschäftsbedingungen“ seinen Patienten vorzulegen. Der „gute Rat“ der Verbraucherzentrale NRW Nach dieser Urteilsverkündung rät die Ver- braucherzentrale NRW nun allen Patienten, solche Vereinbarungen nicht zu unter- schreiben. Stattdessen sollten sie „nach jedem Behandlungsschritt eine Rechnung fordern“. Sollten Kieferorthopäden jedoch auf Vorauskasse und Ratenzahlung bestehen, sei es ratsam, „sich von der Krankenkasse beraten zu lassen und über einen Wechsel nachzudenken“. Im Zweifel sollte am bes- ten ein Fachanwalt für Medizinrecht die Abrechnungen kontrollieren. Der Berufsverband der Deutschen Kiefer- orthopäden (BDK) wehrt sich gegen solche Ratschläge. „Das Urteil des OLG Hamm bezog sich allein und ausschließlich auf die Verein- barung von Ratenzahlungen und Vorschüs- sen ‚durch Allgemeine Geschäftsbedingun- gen‘“, erläutert RA Stephan Gierthmühlen, Geschäftsführer des BDK. Die Vereinbarung von Vorschüssen im Rahmen von Individual- vereinbarungen habe der Senat in der mündlichen Verhandlung ebensowenig ausgeschlossen wie eine schriftliche Fixie- rung dieser Individualvereinbarung, betont Gierthmühlen, der während der Verhand- lung anwesend war. Zudem mache das OLG Hamm keinerlei Ausführungen zur Rechtslage, da das Urteil 81 Sunstar Deutschland GmbH Aiterfeld 1 · 79677 Schönau service@de.sunstar.com www.gum-professionell.de blog.gum-professionell.de Probiotika – DIE Unterstützung für eine intakte Mundflora Probiotikawerden in der Behandlung gastro- intestinaler Infektionen häufig eingesetzt, ihre Wirkung ist gut dokumentiert. Neuere Studien zeigen, dass der probiotisch wirk- same Keim Lactobacillus reuteri Prodentis® (GUM® PerioBalance®) auch bei Vorliegen parodontaler Entzündungen eine sinnvolle Therapieergänzung darstellt. Von einer prophylaktischen Anwendung profitieren insbesondere Risikopatienten. Überzeugende und übereinstimmende Studienergebnisse, auch bei periimplan- tärer Mucositis In mehreren Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass L. reuteri Prodentis ® in der Lage ist, das Wachstum parodontalpathogener Keime effizient zu hemmen. Teughels et al. sowieVicarioet al. konntennachweisen, dass GUM ® PerioBalance ® als Therapieergänzung zu SRP (Scaling u. Root Planing) die klinischen Parameter Sondierungstiefe, Blutungs-Index und Plaque-Index erheblich verbessert. [1,2] Eine Meta-Analyse hat gezeigt, dass SRP plus probiotische Behandlung im Vergleich zu SRP alleine einen signifikanten CAL-Gewinn (clinical attachment level) sowie eine signi- fikante Reduktion der Blutung bei Sondie- Anzeige Perio Balance ® Quellen [1] Teughels W et al. (2103) J Clin Periodontol 40:1025-35 · [2] Vicario M et al. (2012) Acta Odont Scand 71(3-4) [3] Martin-Cabezas R et al. (2016) doi: 10.111/jcpe.12545 · [4] Schlagenhauf U et al. (2016) J Clin Periodontol 43:948-954 [5] Flichy-Fernandez et al. (2015) J Periodont Res rung nach sich zieht. [3] Bei Schwangeren konnte drei Monate nach Beginn der Ein- nahme des Probiotikums im Vergleich zur Placebo-Gruppe ebenfalls eine signifikante Senkung des Gingiva-Index und des Plaque- Index beobachtet werden. [4] Auch bei einer periimplantärenMukositis konntedieAnwen- dung deutliche Verbesserungen erzielen. [5] Supplementation bei chronischer Paro- dontitis und rezidivierender Gingivitis Das Milchsäurebakterium kann sich im Speichel und an der Mundschleimhaut fest- setzen und sowohl in der Mundhöhle als auch im Verdauungstrakt des Menschen überleben. Jede Lutschtablette enthält min- destens 200 Millionen aktive Keime. GUM ® PerioBalance ® sollte 1-2 x täglich über mind. 30 Tage eingenommenwerden, sobald erste Zahnfleischprobleme auftauchen. Risiko- Patienten ist eine prophylaktische Anwen- dunganzuraten. DazuzählennebenSchwan- geren auch Senioren und körperlich / geistig eingeschränkteoderbettlägerigeMenschen, Diabetiker, Osteoporose-Patienten, starke Raucher, stressgeplagte Personen sowie Patienten nach einer Parodontalbehand- lung. www.GUM-professionell.de

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