Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09
zm 109, Nr. 9, 1.5.2019, (17) haben die regulierten Berufe im Binnen- markt?“. Dr. Heinz Hetmeier, Leiter der Unterabteilung „EU Mitgliedsstaaten und sonstige europäische Länder, EU Binnenmarkt, Europa 2020“ im Bundeswirtschaftsministerium, beschrieb den Prozess so: Es gehe der Kommission darum, den grenzüberschreitenden Binnenmarkt weiterzuentwickeln und Hemmnisse, die sich dem entgegenstellen, zu beseitigen. Leit- gedanke sei dabei, die freie Berufsausübung in der gesamten EU voranzutreiben. Die Gesundheitsberufe stünden momentan aber nicht im Fokus. Berufsregulierungen, wie sie etwa in Deutschland oder Österreich für Heilberufler existieren (Gebührenordnungen, Berufsrecht), seien in anderen EU-Ländern nicht bekannt. Deshalb sei die Politik vor allem in Deutschland daran interessiert, die bewährten Regeln aufrechtzuerhalten. Hetmeier berichtete, dass die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht gerade erst begonnen habe. Sein Ministerium wolle dafür Sorge tragen, dass die Sonderrolle für Heilberufler erhalten bleibt. Was hat Regulierung mit Qualität zu tun? BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel bezeichnete das Bestreben der Kommission, durch Dere- gulierung ökonomische Vorteile zu generie- ren, als „sehr kritisch“. Bewährte Strukturen der freiberuflichen Selbstverwaltung dürften nicht zugunsten vermeintlicher Beschäftigungs- effekte zur Disposition gestellt werden. Das gelte vor allem für Tendenzen, Deregulierung mit dem Thema Qualität zu verbinden. „Wir werden aus Brüssel oft gefragt, doch nachzuweisen, wie Regulierung mit Qualität zusammenhängt“, sagte er. Engel verwies auf eine Anzahl von Studien, die die EU- Kommission in Auftrag gegeben hat und die darauf abzielen, einen Zusammenhang zwischen berufsrechtlicher Regulierung und der Qualität von Leistungen zu begründen (siehe Artikel S. 18). „Doch wie definiert die EU-Kommission eigentlich Qualität, wenn sie nicht einmal nachweisen kann, was sie unter Evidenz versteht?“, fragte Engel. Bei allen Studien zeige sich, wie schwierig es sei, den Qualitätsbegriff eindeutig zu definieren. Sein Fazit: „Bei der Umsetzung der Richtlinie ist der nationale Gesetzgeber aufgerufen, mit Augenmaß zu handeln und der in der Richtlinie bereits verankerten Sonderrolle der Gesundheitsberufe gerecht zu werden. Unsere Forderung an die Politik ist einfach: keine rein ökonomische Betrachtung von beruflicher Regulierung! Andere Parameter, die eine Regulierung notwendig machen, wie etwa der Schutz von Patienten oder Ver- brauchern, dürfen nicht an den Rand ge- drängt werden.“ Zu Grundsatzfragen des Binnenmarkts und des Gesundheitsbereichs im Vorfeld der Eu- ropawahl diskutierten Norbert Lins (CDU), Mitglied im Gesundheitsausschuss des Euro- päischen Parlaments, Gaby Bischoff (SPD), Kandidatin für die Europawahl und ehemalige Präsidentin der Arbeitnehmergruppe im Eu- ropäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), sowie Zahnarzt Dr. Wieland Schin- nenburg (FDP), Mitglied im Gesundheits- ausschuss des Deutschen Bundestags. pr Am 21. Juni 2018 hat der EU-Rat die Richtlinie über die sogenannte Verhält- nismäßigkeitsprüfung verabschiedet. Sie soll den Wettbewerb im Dienstleis- tungsbereich stärken und die grenz- überschreitende Mobilität von Arbeit- nehmern fördern. Vorgeschrieben ist darin ein detailliertes Prüfverfahren, bei dem die Mitgliedstaaten die Ver- einbarkeit zwischen Berufsregeln und Binnenmarktfreiheiten belegen müs- sen. Den Heilberufen wurde ein Son- derstatus eingeräumt. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis zum Som- mer 2020 erfolgen. \ „Verhältnismäßigkeits- prüfung“ Prof. Dr. Dietmar Oesterreich: „Viele für den Berufsstand relevante Aspekte werden längst nicht mehr auf nationaler, sondern auf euro- päischer Ebene und damit im EU-Parlament entschieden.“ Dr. Peter Engel: „Bewährte Strukturen der freiberuflichen Selbstverwaltung dürfen nicht leichtfertig zugunsten vermeintlicher Beschäftigungseffekte zur Disposition gestellt werden.“ Dr. Heinz Hetmeier aus dem Bundeswirt- schaftsministerium erklärte, die Politik sei vor allem in Deutschland daran interessiert, die bewährten Regeln für die Gesundheits- berufe aufrechtzuerhalten. Die BZÄK hat zur Europawahl ein Posi- tionspapier mit acht Forderungen an den europäischen Gesetzgeber erar- beitet: \ Erhalt der bewährten Strukturen der Selbstverwaltung \ Standortbestimmung der Freiberuf- lichkeit und eine europäische Charta der Freien Berufe \ Entbürokratisierung für die Zahnarzt- praxen \ die hohe Qualität der Ausbildung wei- terhin gewährleisten \ Digitalisierung zum Nutzen der Pa- tienten gestalten \ Amalgam als eines der notwendigen Füllungsmateralien erhalten \ Bekämpfung von Antibiotikaresisten- zen fortsetzen \ weitere Initiativen zur Verbesserung der Mundgesundheit anstoßen Positionen der BZÄK Europawahl 17
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