Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09

zm 109, Nr. 9, 1.5.2019, (31) \ Was ist passiert? In der Praxis gab es zwei Patienten mit demselben Namen und annähernd dem gleichen Alter. Bei einemwar eine Weisheits- zahn-OP (4 x Ost2) geplant. Bei OP-Beginn hatte die Assistenz das Röntgenbild auf dem Bildschirm geöffnet, aber die Schwie- rigkeit der OP stand nicht im Einklang mit dem Röntgenbefund. Daraufhin wurde der Behandler stutzig und kontrollierte das extrem klein geschriebene Datum des OPG. Letzteres war bereits im Jahr 2012 für die Entfernung aller Achter angefertigt worden und passte somit nicht zu dem aktuellen Patienten, der erst seit sechs Monaten in der Praxis war. So wurde die Verwechslung festgestellt. \ Was war das Ergebnis? Nach Feststellung der Verwechslung verlief die OP problemlos. Alle vier Weisheitszähne wurden komplikationslos entfernt. Aller- dings hätten die Diskrepanzen zwischen Röntgenbefund und Realität einen jungen, unerfahrenen Kollegen möglicherweise überfordert. Tatsächlich befanden sich die Zähne nämlich in einer weit ungünstigeren Lage, was den Schwierigkeitsgrad der OP erheblich steigerte. \ Welche Gründe können zu dem Ereignis geführt haben? Der Berichtende gibt hier die ungenügende Kontrolle der Patientendaten einschließlich des Röntgenbildes durch den Behandler und die Assistenz an. Hier handelt es sich um einen klassischen Fall, der bei einem funktionierenden Fehler- management als Instrument des Qualitäts- managements (QM) in der Praxis hätte ver- mieden werden können – beginnend bei der Patientenaufnahme an der Rezeption über die aufmerksame Behandlungsassistenz (zur sachgerechten Behandlungsvorbereitung gehört in diesem Fall auch das Aufspielen des Röntgenbildes) bis zur Vergewisserung des Zahnarztes über die geplante Behandlung, die bereitgelegten Unterlagen und Instru- mente sowie den zu versorgenden Patien- ten. Aber der Behandler verlässt sich auf die Assistenz, die Assistenz auf die Rezeption ... \ Wie hätte das Ereignis vermieden werden können? 1. An der Rezeption Die erste Lücke im Fehlermanagement der Praxis erfolgte an der Rezeption. Dabei ist es unerheblich, ob in der Praxis mit hand- geführter oder digitaler Kartei gearbeitet wird. Sofern der Patient GKV-versichert ist und erstmalig im betreffenden Quartal die Praxis betritt, ist durch Einlesen der eGK eine Ver- wechslung eigentlich auszuschließen. Die dabei aufgespielten Daten erlauben den direkten Zugriff auf die richtige Karteikarte oder den Abgleich mit den Patientendaten auf dem Monitor. Sollte ein Einlesen der eGK nicht mehr not- wendig sein, sollten in einer sachgemäß und sorgfältig geführten Kartei die Kartei- karten namensgleicher Patienten hinter- einander sortiert sein, was einen Abgleich von Geschlecht und Alter leicht ermöglicht sowie gegebenenfalls zu einer Nachfrage veranlasst. Entsprechend ist das Vorgehen bei einer digital geführten Kartei, bei der die namens- gleichen Patienten gelistet sind. Dasselbe gilt beim Datenabgleich von Privatpatienten. Der besondere Fall aus CIRSdent – Jeder Zahn zählt! Verwechslung des Röntgenbildes Nicht nur besonders herausfordernde zahnmedizinische Situationen bergen Fehlerpotenzial – der Teufel steckt manchmal auch in alltäglichen Abläufen: Die Verwechslung von Röntgenbildern ist dabei ein gefürchteter Klassiker. Der vorliegende Fall führte erfreulicherweise nicht zu einem Schaden beim Patienten, hätte aber mit einem funktionierenden Fehlermanagement vermieden werden können. Foto: AdobeStock/Africa Studio Das Röntgenbild, das hier als not- wendige Basisinformation zur Ver- fügung stand, stammte aus 2012 und war folglich schon einige Jahre alt. Es empfiehlt sich, bei Behandlungen – insbesondere zahnärztlich-chirur- gischen Eingriffen –, für die Röntgen- aufnahmen notwendige Informatio- nen darstellen, aktuelle Aufnahmen zu haben, die nicht älter als sechs Monate sind. \ Alter von Röntgenbildern 31

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