Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09
zm 109, Nr. 9, 1.5.2019, (32) 2. Im Behandlungsraum bei der Behandlungs- vorbereitung Die zweite Lücke im Fehlermanagement der Praxis tat sich bei der Behandlungsvorberei- tung auf. Auch hier ist ein Kontrollabgleich der Patientenunterlagen unumgänglich. Das ist hinsichtlich der Parameter Geschlecht und Alter schnell erledigt. Spätestens beim Auf- spielen des digital gespeicherten Röntgen- bildes sollte eine mögliche Inkongruenz der Unterlagen auffallen. Bei Vorliegen von analogen Röntgenbildern mit lesbaren An- gaben zum Namen des Patienten und zum Datum der Aufnahme würde auch ein Ab- gleich mit den letzten Eintragungen in der Karteikarte Verwechslungen erschweren (zum Alter vorliegender Röntgenaufnahmen siehe Infokasten). Da in der Regel nur die Patientenunterlagen für die anstehende Be- handlung zur Verfügung stehen, ist zumindest bei häufig vorkommenden Familiennamen das Geburtsdatum nachzufragen. 3. Durch den Behandler Die dritte Lücke im Fehlermanagement der Praxis ist dem Behandler selbst anzulasten. Es ist aus vielerlei Gründen nachvollziehbar, dass er nicht selbst nochmals die interne Kontrolle „richtiger Patient“ vornehmen will. Aber es käme beim Patienten sicher positiv an, wenn er gerade bei durch Namens- gleichheit gegebener Verwechslungsgefahr locker in Ton und Formulierung in Richtung Assistenz und Patient nachfragt. (Beispiel: „Nicht dass wir bei Ihrem Nachnamen eine Verwechslung haben und den falschen Zahn ziehen. Ihr Geburtsdatum ist der x.x.? Sie müssen wissen, auch bei uns gilt: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser!“). Jeder ver- nünftige Patient wird es einem danken. \ Fazit Durch das Schließen nur „einer Lücke“ hätte das Ereignis vermieden werden kön- nen (siehe Abbildungen). Risikomanagement Risikomanagement ist nach den Vorgaben der sektorenübergreifenden QM-Richtlinie des G-BA ein wichtiges und verpflichtend umzusetzendes Instrument des Qualitäts- managements. Es bedeutet, die in der Praxis individuell bestehenden Risiken gemeinsammit dem Team zu besprechen, zu identifizieren und zu analysieren. Bei der Ermittlung sollten alle Mitarbeiter einbezogen werden, um im Team diese Risiken zu bewerten und Lösungen zur Bewältigung und Steuerung festzulegen. Dabei ist auch zu bestimmen, wer für die Überwachung des jeweiligen Risikos ver- antwortlich ist. Risikomanagement ist ein kontinuierlicher Prozess. Die Gesamtver- antwortung verbleibt beim Praxisinhaber, der auch eventuell erforderliche Schulun- gen veranlasst. Beim Risikomanagement gelten die folgenden vom G-BA festgelegten Mindeststandards: \ Risikostrategie festlegen und darlegen \ Risiken identifizieren und analysieren \ Einbeziehung aller, auch der Patienten- perspektive \ Risiken bewerten \ Risiken bewältigen, steuern und überwachen \ Verantwortlichkeiten festlegen \ Führungsaufgabe \ Schulung \ Risikokommunikation \ Implementierung, Evaluation und ggf. Anpassung der Maßnahmen \ Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen [G-BA, 2014] Fehlermanagement Auch das Fehlermanagement ist als Teil von Risikomanagement ein wichtiges und verpflichtend umzusetzendes Instrument des Qualitätsmanagements entsprechend den Vorgaben der QM-Richtlinie des G-BA. Beim Fehlermanagement wird festgelegt, wie man mit Fehlern oder Beinahefehlern in den Abläufen umgeht. Diese können oft bereits im Vorfeld vermieden werden, etwa dadurch, dass der Ablauf von wichtigen Be- handlungen klar festgelegt ist. Geschehene Fehler können analysiert und genutzt wer- den, um Verbesserungen umzusetzen; bei- spielsweise bei organisatorischen Abläufen, in der Qualifikation des Praxisteams oder in der Kommunikation miteinander im Team, aber auch mit dem Patienten. Hierzu ge- hören auch die Erläuterung zu Medikatio- nen, die Vermeidung von Verwechslungen und Rezeptionsversehen sowie die Auf- klärung allgemein und die Informations- weitergabe an den Weiterbehandler. \ Risiko- und Fehlermanagement 32 Zahnmedizin
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