Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09
zm 109, Nr. 9, 1.5.2019, (79) schon nach Gruppen staffeln, dies sollte jedoch nicht zu Neid untereinander führen, sondern eher als Motivation genutzt werden. Gerade in ländlichen oder in nicht so attrak- tiven Regionen in Deutschland wird dieser Zuschuss immer mehr als „Zuckerbrot“ bei der Anwerbung von Fachkräften genutzt. Es gibt so viele unterschiedliche Angebote am Markt – welches ist das richtige? Diese Frage ist selbst für mich mit lang- jähriger Erfahrung in der Angebotsanalyse schwierig zu beantworten. Zuerst hinterfrage ich die Motivation meines Auftraggebers, also des Praxisinhabers, bezüglich seiner Fi- nanz- und Praxisplanung. Die bAV betrachte ich natürlich als eine Geldanlage. Die prinzi- pielle Frage ist, ob man die Angelegenheit komplett fremdgesteuert aus der Hand geben will – das ist ein Liquiditätsabfluss – oder ob man ein System bevorzugt, das die Liquidität in der Praxis langfristig optimiert – als Liquiditätszufluss – womit man mehr Einfluss hat. Was sind denn generell die größten Fallstricke? ? ? Na ja, oftmals werden bAV-Entscheidungen zwischen „Tür und Angel“ getroffen oder mal eben dem Versicherungsmakler übertragen, der sich auch um die Sachversicherungen kümmert. Oder man entscheidet gegen eine Entgeltumwandlung, weil man es nicht besser weiß. Viel schlimmer sind jedoch die falschen Umsetzungen von komplizierten Durchführungs- wegen oder die falsche, produktgetriebene Beratung. Oder beides zusammen. Was hat es mit den frei dotierten und rückgedeckten Unterstützungs- kassen auf sich? Unterstützungskassen gibt es seit rund 150 Jahren – sie gelten als Ursprung der bAV, sind aber nicht so bekannt, weil die bisher eingerichteten frei dotierten Unterstützungs- kassen meist ausschließlich für Großunter- nehmen aufgebaut wurden. Das ist schade! Heute jedoch ist dies auch für kleinere Unternehmen möglich und lohnend. Entscheidend ist jedoch immer, ob das gewählte Instrument zur Praxis passt – man nimmt ja auch keinen Presslufthammer als Zahnbohrer. Bei einer rückgedeckten Unter- stützungskasse fließt das Geld unwieder- bringlich aus dem Unternehmen ab und wird bei einem Versicherer angelegt. Bei einer frei dotierten Unterstützungskasse bleibt das Kapital in der Praxis, bildet idealerweise Erträge, erhöht die Liquidität und langfristig den Firmenwert. Die Fragen stellte Marko T. Hinz. ? Der Mitarbeiter zahlt Teile seines Lohns oder Gehalts in einen bAV-Vertrag ein. Der Beitrag wird vom Bruttoentgelt in den Vertrag gebucht, Steuern und Sozial- abgaben sind nur auf das verbliebene Bruttogehalt zu zahlen (siehe Tabelle mit Rechenbeispiel für eine ZFA). 2019 sind bis zu 268 Euro im Monat gefördert: Auf Beiträge bis zu dieser Höhe zahlen Sparer keine Sozialabgaben. Steuerfrei bleiben sogar bis zu 536 Euro monatlich. Drei Punkte sind besonders zu beachten: \ Laut aktueller Gesetzeslage müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner auf ihre Betriebsrente den vollen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen. Das gilt, wenn die Rente die Freigrenze übersteigt, die 2019 155,75 Euro beträgt. \ Wer Bruttoentgelt in eine bAV umwan- delt, zahlt weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Damit sich dies für den Arbeitnehmer lohnt, sollte der Chef den Beitrag mit mindestens 20 Prozent bezu- schussen. Soviel spart er etwa an Sozial- abgaben. \ Bei häufigem Jobwechsel lohnt sich eine Entgeltumwandlung eher nicht. Man riskiert, viele Verträge parallel zu führen und bei jedem neuen Vertrag wieder Abschlusskosten zu zahlen. Wer vorhande- nes Guthaben auf einen neuen Vertrag überträgt, muss zwar keine zusätzlichen Abschlusskosten ertragen, handelt sich aber oft schlechtere Vertragsbedingungen ein. Quelle: Verbraucher-Ratgeber „Finanztip“ So funktioniert die Entgeltumwandlung Steuerjahr 2019, Steuerklasse 1 (alle Angaben in Euro, ohne Kirchensteuern und geldwerte Vorteile) Brutto: Differenz: Solidaritätszuschlag: Lohnsteuer: Steuern: Rentenversicherung: Arbeitslosenversicherung: Krankenversicherung: Pflegeversicherung: Sozialabgaben: Netto: Differenz: Quelle: Verbraucher-Ratgeber „Finanztip“ 1800 EUR 7,56 EUR 137,58 EUR 145,14 EUR 167,40 EUR 22,50 EUR 139,50 EUR 31,95 EUR 361,35 EUR 1.293,51 EUR 1710 EUR 90 EUR (entspricht der tatsächlichen Einzah- lung in den bAV-Vertrag) 6,52 EUR 118,58 EUR 125,10 EUR 159,03 EUR 21,38 EUR 132,53 EUR 30,35 EUR 343,29 EUR 1.241,61 EUR 51,90 EUR Ersparnis: 20,04 EUR Ersparnis: 18,06 EUR Gesamtersparnis an Steuern und Sozialabgaben: 38,10 EUR Tatsächliche Nettodifferenz: 13,80 EUR 79
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