Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09
zm 109, Nr. 9, 1.5.2019, (83) Wie viele Fälle, in denen Zahnärzte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben, sind im vergangenen Jahr auffällig geworden? Christiane Köber: 2018 gab es im Gesund- heitsbereich insgesamt 1.084 Fälle. Wenn ich vom Gesundheitsbereich spreche, meine ich damit Ärzte, Apotheker, Krankenkassen, die Pharmaindustrie, Heilberufe und das Gesundheitshandwerk. Die Gesundheits- branche nimmt damit insgesamt den ersten Platz hinsichtlich Beschwerden und Anfragen ein. Die Zahl von 36 Beschwerden gegen Zahnärzte nimmt sich dagegen marginal aus. Allerdings ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen, denn 2017 betrafen nur 24 Beschwerden Zahnärzte. Wir liegen damit ungefähr auf dem Niveau der Vorjahre. Welche Art Verstoß wurde am häufigsten begangen? Die meisten Verstöße betreffen wie in den Vorjahren – im Übrigen in allen Branchen – das Verbot der Irreführung. Da geht es zum Beispiel um Qualifikationen. So warb eine Gemeinschaftspraxis mit der Bezeichnung „Fachzahnärztliches Zentrum für Oral- und Kieferchirurgie, Implantologie, Parodonto- logie und Endodontologie“. Einen Fach- zahnarzt für Kieferchirurgie, Implantologie und Endodontologie gibt es aber nicht. In diesem Fall haben sich die Zahnärzte zur Unterlassung verpflichtet. Gibt es auch Fälle, in denen Zahnärzte verklagt werden? Die meisten Fälle können außergerichtlich beigelegt werden. In Fällen, in denen es lediglich um Formalverstöße geht, ver- schickt die Wettbewerbszentrale Hinweis- schreiben, etwa wenn im Impressum die zuständige Zahnärztekammer nicht ange- geben ist. In anderen Fällen werden Ab- mahnungen verschickt, etwa im Fall eines Zahnarztes, der in seinem Flyer damit warb „Die Kassenzahnärztliche Vereinigung bestä- tigt uns, dass wir zu den wirtschaftlichsten Zahnarztpraxen im Land gehören“. Eine sol- che Bestätigung hatte die KZV tatsächlich nicht abgegeben. Hier hat der Zahnarzt erst im Lauf des Prozesses eine Unterlassungs- erklärung abgegeben. ? ? ? ? Unlauterer Wettbewerb Eine zahnärztliche Klinik, die es gar nicht gibt Rund 11.000 Anfragen und Beschwerden über vermeintliche oder tatsächliche unlautere Geschäftspraktiken gingen bei der Wettbewerbszentrale 2018 ein, davon 36 gegen Zahnärzte, berichtet Christiane Köber, Mitglied der Geschäfts- führung in Bad Homburg. Wenn „Fachärztlich“ draufsteht, muss auch fachärztlich drin sein, sonst ist das ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Zurücknehmen müssten die Zahnärzte auch die Formulierung „Garantiert feste Zähne in jedem Alter“. Screenshot: Wettbewerbszentrale ... ist eine gemeinnützige Eigen- organisation der deutschen Wirtschaft. Getragen wird sie von etwa 1.100 Unternehmen und rund 700 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie erhält keine öffentlichen Mittel und setzt Wettbewerbs- und Verbraucher- schutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht – durch. \ Die Wettbewerbszentrale ... Christiane Köber, Geschäftsführerin der Wettbewerbszentrale Bildinfo: privat 83 Praxis
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