Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09

zm 109, Nr. 9, 1.5.2019, (9) TI – Wie die Schweigepflicht einhalten? \ Zum Beitrag „Telematikinfrastruktur: Wer jetzt nicht bestellt ...“, zm 6/2019, S. 24–28. Offensichtlich herrscht in unserer vergleichsweise gut funktionierenden gesetzlichen Krankenversicherung einmal wieder mittelschwere Ver- wirrung. Die zm erheitern mit wunderbaren Leserbriefen gegen den Irrwitz der TI, be- gleitet von Werbeanzeigen, die den Anschluss an eben diese anpreisen. Unser System soll also digital vollständig vernetzt werden, was informationstechnologisch keine einfache Übung ist und einen extrem hohen Aufwand erfordert. Gleichzeitig verfei- nert sich beim Thema Daten- schutz unser Bewusstsein, unsere Empfindlichkeit. Diese Ansprüche widersprechen sich und führen zu einer absur- den Betriebsamkeit, die rein gar nichts mit unserem zahn- ärztlichen Schaffen zu tun hat. Insgesamt betrachtet sehe ich keinen Mehrwert für die Patien- ten und für uns Zahnmediziner. Im Gegenteil: Wir machen uns mit der TI erschreckend ab- hängig von noch mehr elektro- nischen Geräten und vom Fachwissen und von der Ver- fügbarkeit von IT-Leuten. Nun gilt im Heilberuf seit lan- gem die ärztliche Schweige- pflicht, ein wichtiges Rechtsgut. Je mehr personenbezogene Daten in digital vernetzten Systemen in Umlauf gebracht werden, desto schwieriger ge- staltet sich die sichere Erfüllung dieses Verschwiegenheits- versprechens. Der Wettlauf der digitalen Sicherheitstechnolo- gie mit den Möglichkeiten des hacking ist in vollem Gange, ein sich aufschaukelnder Pro- zess, ähnlich dem Vorgang: Entwicklung neuer Antibiotika vs. Evolution multiresistenter Keime. Wie unsicher personenbezogene Daten, also auch die von uns erhobenen „Gesundheitsdaten“ im Netz sind, ist inzwischen hinreichend bekannt gewor- den. Zurückhaltung ist also das Gebot der Stunde. Ich bin nicht bereit, meine ärzt- liche Schweigepflicht – mein Datenschutzversprechen – in die Obhut einer meines Erachtens nicht ausgereiften Technologie zu übergeben. Ich beherrsche diese Technologie nicht, wäre im Fall des Daten- missbrauchs aber persönlich mit- verantwortlich. Unter solchen Umständen kann ich nicht ga- rantieren, dass die Schweige- pflicht eingehalten wird. Letztlich sind es ethische Erwägungen, die es mir regel- recht verbieten, mich an die TI anschließen zu lassen. Ich hoffe, dass viele von uns ähnlich denken, eine Art Zivil- courage zeigen und auf die TI verzichten. Wir haben gute Gründe, skeptisch zu sein. Hoffentlich sind wir so viele, dass die Administration die Ernsthaftigkeit unserer Haltung anerkennen muss und lieber erst einmal niemanden sank- tioniert. Dr. Ulrich Maurer, Tübingen Die Zukunft der Komposite: Stufenlos von A1 bis D4 in einer einzigen Spritze Farbe aus Licht: Zum ersten Mal entstehen Farben nicht durch zugesetzte Pigmente, sondern durch gezielt erzeugte strukturelle Farben, kombiniert mit der Reflexion der umgebenden Echtzahnfarbe. Das FARBE-AUS-LICHT- KOMPOSIT nutzt hierzu die Smart Chromatic Technology sowie die sphärischen Füllkörper von TOKUYAMA, die nach dem „Zuchtperlen-Prinzip“ gewonnen werden. Das Ergebnis: Ein einziges Komposit für alle Farben. Einzigartig ästhetisch. Einzigartig glatt und glänzend. Einzigartig einfach und zeitsparend. www.tokuyama-dental.de 1000 Farben Weiß ... alle in 1 Spritze! Die Zukunft der Komposite. Vom Entwicklungspionier. WELTɷ NEUHEIT BALD ERHÄLTɷ LICH!

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