Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 109, Nr. 10, 16.5.2019, (1082) b a e d c f Zahnmedizin – beleben. Allgemein werden den oben genannten Autoren zufolge für frugale Innovationen folgende Eckpunkte benannt: \ Das Frugale ist keine „Low-Cost“-Stra- tegie, weil es neben dem Preis Qualitäts- parameter enthält, ist also nicht zu ver- wechseln mit bloßen Billigprodukten und -dienstleistungen. Auf der anderen Seite grenzt es sich zum Premium-Segment ab. \ Es gibt eine Nachfrage an Produkten und Dienstleistungen, die „nachhaltig“ (sustainable), „bezahlbar“ (affordable) und „adäquat“/„gut genug“ (good enough) sind. \ Zielgruppe: Menschen, die sich für Pro- dukte und Dienstleistungen ohne übertrie- bene Funktionalität (ohne Schnickschnack) interessieren, die haltbar und ressourcen- schonend sind. \ Es geht nicht nur umMenschen, die teure Produkte/Dienstleistungen nicht zahlen können, sondern vor allem auch um solche, die zu teure, unnötige und eventuell sogar mit Nachteilen verbundene Produkte/ Dienstleistungen nicht erwerben (bezahlen) wollen. Vom (zahn)medizinischen Standpunkt aus betrachtet sollten nicht eindimensional auf den Preis fixierte, sondern wissenschaftlich begründbare Nutzen-Risiko-Betrachtungen im Vordergrund stehen. Die oben genannten Differenzierungen gestalten sich hier etwas anders als bei den Kostenträgern (GKV: wirt- schaftlich, ausreichend, notwendig und zweck- mäßig; PKV: definierter Leistungskatalog). Zwar kann man erwarten, dass Kostenträger ein sinnvolles Haushalten mit Ressourcen anstreben, aber deren Aktivitäten sind mehr oder weniger deutlich von einer Mischung aus Wachstumszielen ihrer eigenen Unter- nehmen und politisch-ideologischen Vor- stellungen geprägt. Anders ist es beispiels- weise kaum zu erklären, dass vonseiten der GKV der Wert von Leistungen wie zum Bei- spiel der Professionellen Zahnreinigung, die – unter der Voraussetzung, dass sie korrekt und bedarfsgerecht vorgenommen werden – wissenschaftlich anerkannt sind, etwas ge- neralisierend hinterfragt wird, gleichzeitig jedoch wissenschaftlich fragwürdige Be- handlungen (zum Beispiel Homöopathie) nicht nur erstattet, sondern neuerdings auch beworben werden, um diese Richtung in möglichst weiten Bevölkerungskreisen salonfähig zu machen. So jedenfalls sollten frugale Interventionen nicht verstanden werden. Frugale Interventionen in der Zahnmedizin Wenn man sich mit der konkreten Über- tragung frugaler Maßnahmen auf die Zahn- medizin näher befasst, ergeben sich ver- schiedene Sachverhalte hinsichtlich zahn- medizinischer Abwägungen von realistisch einzuschätzenden Zielsetzungen, dabei einzugehenden Risiken und entstehenden Kosten, die einer Klärung bedürfen [Staehle, 2016]. Da es nicht nur um Neuentwicklungen wie beispielsweise eine Indikationsauswei- tung adhäsiver Restaurationsverfahren, son- dern auch um bewährte Vorgehensweisen Abbildung 1: Direkte Überkronung im Frontzahnbereich (R1-Technik) a) Kronenfraktur (Zahn 12) bis Gingivaniveau einer 58-jährigen Patientin nach Sturz (vitaler Zahn ohne Zeichen einer irreversiblen Pulpitis) b) nach Präparation unter Kofferdam, c) direkt modellierte Krone aus Komposit (R1-Technik) , d) Kontrolle nach sieben Jahren, reizlose parodontale Verhältnisse , e) Überprüfung der Interdentalraumhygiene mittels Interdentalraumbürste, f) Kontrolle nach 21 Jahren (Patientin ist jetzt 79 Jahre alt), nach wie vor reizlose Verhältnisse 20 Zahnmedizin

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