Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 109, Nr. 10, 16.5.2019, (1141) keine Sorgen machen müsse, da es diese im Betriebssystem seiner Praxis in den letzten 20 Jahren nicht gegeben habe. Besonderes Augenmerk ist auf die Praxis- webseite zu richten. Nach einem Jahr DSGVO hat es bei den von uns geprüften Webseiten keine einzige gegeben, bei der nicht noch etwas zu korrigieren gewesen wäre. Keine! Dabei kann jeder Mensch mit Internet-Zugang sich Ihre Website ansehen. Und ebenso kann dieser dann Ihre Daten- schutzerklärung inspizieren und abgleichen, ob Sie die zahlreichen Patientenrechte auf- führen, ob Sie die Links zu Kartendiensten und Online-Portalen korrekt nennen oder ob der beziehungsweise die Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte samt Kontakt- daten ersichtlich sind. Und falls das tatsächlich alles in Ordnung sein sollte, meldet sich vielleicht ein ehema- liger Mitarbeiter, von dem Sie sich nicht un- bedingt im Guten getrennt haben, bei der Datenschutzbehörde, weil Sie in besseren gemeinsamen Zeiten die Bilderstrecke des Betriebsausflugs im Bereich „Aktuelles“ veröffentlicht hatten. Leider haben Sie es seinerzeit versäumt, eine Einwilligungs- erklärung Ihrer Mitarbeiter einzuholen ... Der Praxisempfang als Datenschutzfalle Ebenso „interessant“ ist, was ich nicht selten bei Praxisterminen erlebe. Im Vorgespräch hat man mir versichert, dass man im Bereich Datenschutz hervorragend aufgestellt sei und man sich in Fortbildungen alle notwendigen Informationen angeeignet habe. Und dann stehe ich minutenlang vor der unbesetzten Rezeption der Praxis, der Monitor ist bequem einsehbar und während ich die Termine der Arbeitswoche studiere, blättere ich interessiert in den Karteikarten der Patienten ... Angesichts der Bandbreite der zu beachten- den Vorgaben hat sich folgende Einteilung als sinnvoll erwiesen, um den Datenschutz für die jeweilige Praxis handhabbar zu machen: Organisation und Verantwortlichkeiten, Umgang mit Daten, externe Dienstleister, Transparenz und Informationspflichten, Risikomanagement. Diese Bereiche sollten auch regelmäßig überprüft werden. Ohne Zweifel macht Datenschutz Arbeit, kostet Zeit und Nerven! Nichtsdestotrotz müssen Sie sich damit beschäftigen – und zwar seriös, zeitnah und dauerhaft. Da das „Ob“ definitiv keine Frage mehr ist, müssen Sie das „Wie“ mit Ihrem Team klären. Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie mit Ihrem Team das Thema neben dem Praxisalltag zusätz- lich bewältigen können, wählen Sie einen Partner aus, der über die Ressourcen und das Fachwissen verfügt, Sie kompetent zu beraten und begleiten. Denn Nichtstun ist keine Alternative. In diesem Sinne … Ihr Christian Henrici Henrici@opti-hc.de www.opti-hc.de Mit der Erfahrung aus mehr als 2.600 umfassenden Mandaten in zehn Jahren beantwortet der Praxisexperte und Hauptgesellschafter der „OPTI health consulting GmbH“ Fragen von Man- danten und Lesern zum Unternehmen Zahnarztpraxis. Der Einblick in seinen „Praxis“-Alltag soll Lösungsansätze auf- zeigen, um Pro- blemen in der Praxis so früh wie möglich begeg- nen zu können. Oder besser – um diese gar nicht erst entstehen zu lassen. \ Henrici hilft – der Praxisflüsterer Fotos: [M] nosorogua/martialred-Fotolia.com/zm-mg SOFTWARE Info-Service: Tel. 02744/920032 YOUTUBE-Tutorials TOPTIMER TERMINPLANER LABOR-EXPRESS LABORABRECHNUNG AZ-CONTROLL ARBEITSZEITERFASSUNG www.beycodent.de

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