Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

zm 109, Nr. 11, 1.6.2019, (1220) Coesfeld, und ihre angestellte Zahnärztin Christine Arnheim, Mutter einer kleinen Tochter. Beide schilderten die Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit beziehungs- weise des Angestelltendaseins. So schätzt Elbert ihre Gestaltungsmöglichkeiten als Inhaberin bei der Praxisausrichtung, den Öffnungszeiten, der Zusammenstellung des Teams und beim Urlaub. Auf der Sollseite stehen für sie das Risiko und der Zeitfaktor. Unterm Strich kommt sie zu dem Schluss: „Das Modell funktioniert, wenn man keine Angst vor der Verantwortung und dem Risiko hat, gewisse Puffer verfügbar sind, und man gegebenenfalls auf die Unterstützung von angestellten Kollegen zählen kann.“ Auch Arnheim hat die richtige Entscheidung für sich getroffen – sie hat in der Praxis die Möglichkeit, völlig selbstständig zu arbei- ten, genießt das volle Vertrauen ihrer Chefin und kann auf deren Verständnis bauen, wenn die Kita zu ist oder das Kind krank. Dass es heute gegenüber früher sehr viele Möglichkeiten gibt, sich über die Nieder- lassung entlasten zu lassen, bestätigte KZV- Justiziarin Anne Sandfort: „Sie sind als nie- dergelassene Zahnärztin unabhängiger und können flexibler und damit individueller planen!“ Wie Familie und Beruf in Theorie und Praxis vereinbart werden können, beleuchtete Dr. Regina Ahrens, Vertretungsprofessorin an der Hochschule Hamm-Lippstadt für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Personal und Marketing. Für 31 Prozent der Beschäftigten ist Ahrens zufolge die Work- Life-Balance mittlerweile ein K.-o.-Kriterium bei der Entscheidung für eine neue Stelle. Wenn das Leistungsangebot des Unterneh- mens an den Bedürfnissen der Mitarbeiter vorbeigeht oder sich diese offenbar gar nicht trauen, es zu nutzen, liege das häufig an der fehlenden Unternehmenskultur. Eine geringe Stellenbesetzungsdauer, Eigenkün- digungen sowie hohe Krankheits- und Fehl- zeitenquoten sind gemäß einer Studie die Mareike (39) ist seit dem Abschluss ihrer Ausbildung als angestellte Zahnärztin in einer kleinen allgemeinzahnärztlichen Praxis tätig. Neben ihr sind dort noch der Praxisinhaber, eine weitere Zahnärztin sowie sechs ZFA und eine Praxismanagerin tätig. Vor der Geburt ihres Sohnes arbeitete sie in Vollzeit. Während der Schwanger- schaft erhielt sie ein Beschäftigungsverbot. Mareike plant nun, sechs Monate nach der Entbindung mit 20 Stunden an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Ihr Mann, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule tätig ist, kann sich seine Arbeitszeit weitgehend selbst einteilen und möchte sich die Betreuung des Kindes hälftig mit Mareike teilen. Mareikes Chef zeigte sich von dieser Idee allerdings wenig begeistert. Er legte Mareike nahe, entweder mit wenigstens 80 Prozent wieder einzusteigen oder aber für einen längeren Zeitraum – mindestens zwei Jahre ab Entbindung – zu Hause zu bleiben, damit er die Ausfallzeiten besser planen kann. Für Mareike ist beides ungünstig: Wegen des fehlenden Kita-Platzes müsste ihr Mann seine Arbeitszeit auf 20 Prozent reduzieren, wenn sie mit 80 Prozent wie- der einsteigen würde. Wenn sie zwei Jahre zu Hause bleibt, fehlt ihr (höherer)Ver- dienst in der Familienkasse ... Mutterschutz: \ in der Regel Beschäftigungsverbot \ Mutterschutz in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld: \ Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld Elternzeit: \ Anspruch auf Elternzeit \ Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung nur, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt Elterngeld: \ Anspruch auf Elterngeld(Plus) besteht. \ Partnerschaftsbonusmonate können beantragt werden. Fazit: Während der Schwangerschaft gute Absicherung, aber in der Zeit danach vom Goodwill des Arbeitsgebers abhängig. Dieser Fall wurde von Dr. Regina Ahrens auf dem 1. Zahnärztinnentag präsentiert. Fallbeispiel 1: Angestellte Zahnärztin Vereinbarung von Familie und Beruf ” Mich stört, dass die Vereinbarung von Beruf und Familie immer noch als Junge-Frauen-Thema abgestempelt wird. Dabei sind Männer abgesehen vom Mutterschutz genauso betroffen! Dr. Regina Ahrens ” Wir wären schlau, wenn wir dort, wo wir Pflichtmitglieder sind, auch mitreden und mitgestalten! Dr. Sabine Wagner 30 Praxis

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