Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

zm 109, Nr. 11, 1.6.2019, (1244) Der Formularvertrag ist ein von dritter Hand vorbereiteter Vertragsentwurf und kann für viele Fälle, die juristisch geregelt werden müssen, verwendet werden. Als Musterver- trag, der möglichst viele Fallsituationen ab- deckt, ist er umfassend juristisch formuliert. Diese Vertragsform wird im Rechtsalltag vielfach eingesetzt – auch von Anwälten, Körperschaften, Beratern. Formularverträge orientieren sich am gel- tenden Gesetz mit seinen vorgeschlagenen Lösungen. Da man aber als Vertragspartner nicht daran gebunden ist, sondern statt- dessen eigene Vereinbarungen treffen kann, ergeben sich in sogenannten Individualver- trägen Freiräume, die es gestatten, eigene Interessen mit individuellen Lösungen zu besetzen. Dabei ist diese Vertragsvariante eher geeignet, Belange aus der Sicht des Zahnarztes zu regeln. Da ein Vertrag an die jeweilige Situation angepasst werden muss, verlangt der Individualvertrag mehr Beschäftigung mit dem konkreten Einzelfall und seinen Begleitumständen. Der Sinn individuell gestalteter Vertrags- freiheit zeigt sich explizit an aktuellen Bei- spielen in vom Handel angebotenen Formu- Formularverträge versus Individualverträge Lieber maßgeschneidert als von der Stange Formular- oder Individualvertrag – was eignet sich für Vereinbarungen zum Rechtsalltag in der Praxis besser? Dr. Jochen Neumann-Wedekindt, ehemaliger Direktor der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, wägt die Vor- und Nachteile ab. Individuell zugeschnittene, an die eigene Praxissituation angepasste Verträge ermöglichen Gestaltungsspielräume. Foto: AdobeStock - pressmaster 54 Praxis

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=