Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12
zm 109, Nr. 12, 16.6.2019, (1332) GOZ-Punktwert Seit über 30 Jahren keine Anpassung bei der GOZ Der Punktwert der Gebührenord- nung für Zahnärzte (GOZ) wurde vom Gesetzgeber zuletzt 1988 festgesetzt – auf elf Deutsche Pfennige. Mit der Einführung des Euro wurde lediglich die Wäh- rung verändert – der GOZ-Punkt- wert liegt bei 5,62421 Cent. Hierzu hat die Bundeszahnärzte- kammer (BZÄK) eine Grafik er- stellt. Sie setzt den GOZ-Punkt- wert ins Verhältnis zur Entwick- lung bei Kraftstoff, Strom, Nah- rungsmittel und Verbraucher- preisindex. Die Zahnärztekam- mer Schleswig-Holstein hat die Grafik um das Gehalt der Auszu- bildenden (ZMA) ergänzt: Dem- nach stiegen hier die Kosten im Vergleich zum GOZ-Punktwert um 144 Prozent. Betriebswirtschaftliche Bilanz: Die Kosten steigen, die zahnärzt- lichen Honorare stagnieren. sg Frühkindliche Karies Ministerium stimmt Früherkennungs- untersuchungen zu Nun ist es offiziell: Durch die Zustimmung des Gesundheits- ministeriums gelten bereits ab 1. Juli dieses Jahres neue zahn- ärztliche Früherkennungsunter- suchungen für Kleinkinder vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat. Konkret geht es um drei Früherkennungsunter- suchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten für die jüngsten Patienten. Sowohl bei der fachlichen Ausgestaltung der Leistungen als auch bei der Vergütung der neuen Gebühren- positionen für Vertragszahnärzte konnte eine Einigung zwischen Kassenzahnärztlicher Bundes- vereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband erzielt wer- den. Zu den abrechenbaren Leistun- gen zählen unter anderem eine eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-‚ Mund- und Kieferkrankheiten, die Bera- tung der Eltern oder sonstiger Betreuungspersonen sowie eine Anleitung zur täglichen Mund- hygiene beim Kleinkind. Zusätz- lich haben die Kinder zweimal im Kalenderhalbjahr einen Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung durch das Auftragen von Fluorid- lack. Mit den neuen Leistungen wer- den erstmals Kinder unter drei Jahren in das umfassende zahn- ärztliche Präventionsangebot einbezogen. Die drei zahnärzt- lichen Früherkennungsunter- suchungen sollen insbesondere das Auftreten frühkindlicher Karies vermeiden. sg Neben der Veröffentlichung der Leistungspositionen (S. 57–59) fin- den Sie in diesem Heft zwei Artikel zur Mundpflege und Behandlung der U3-Jährigen: „Wie wir die ganz Kleinen für uns begeistern“ (S. 50–52) und „Machen wir die Eltern zu Experten für den Mund ihres Kindes“ (S. 53–56). Grafik: BZÄK Neue S3-Leitlinie Bruxismus „Bruxismus ist keine Krankheit“ Die Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -thera- pie (DGFDT) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) haben am 6. Juni in Berlin die neue S3-Leitlinie zum Thema Bruxismus vorgestellt. „Bruxismus ist keine Krankheit, sondern lediglich ein Verhalten bei ansonsten gesunden Patienten“, eröffnete Prof. Ingrid Peroz, Prä- sidentin der DGFDT, die Presse- konferenz. Die S3-Leitlinie „Dia- gnostik und Behandlung von Bruxismus“ wurde von DGFDT, DGZMK sowie 30 involvierten Fachgesellschaften und Institu- tionen erarbeitet. In den letzten Jahren hat laut DGFDT bezüglich des Bruxismus ein Paradigmen- wechsel stattgefunden. Bruxismus sei ein Symptom mit sehr unterschiedlicher Ätiologie, erklärte Dr. Matthias Lange (Euro- päische Akademie für kranioman- dibuläre Dysfunktionen, Berlin). Insbesondere emotionaler Stress, aber auch Drogenmissbrauch, Erbfaktoren sowie andere Grund- erkrankungen könnten zu Bruxis- mus führen. Bei manchen Patien- ten sei Bruxismus aber auch Aus- druck einer Grunderkrankung wie zum Beispiel Sodbrennen. In diesem Fall bestehe sogar eine protektive Wirkung, denn durch nächtliches Zähneknirschen und die damit erhöhte Muskelaktivität komme es zu einer vermehrten Speichelproduktion mit Verdün- nungseffekt. Bruxismus selbst stelle einen Risikofaktor für weitere Erkran- kungen dar und könne ernst- hafte Folgen für die Gesundheit der Zähne, die Kaumuskulatur und die Kiefergelenke haben. Peroz betonte in diesem Zusam- menhang die Bedeutung der Prophylaxe. Sie empfiehlt ein routinemäßiges Screening im Rahmen zahnärztlicher Kontroll- untersuchungen. nl 14 Nachrichten
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