Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12

zm 109, Nr. 12, 16.6.2019, (1334) Seit Mitte Mai besitzt das Bundesgesund- heitsministerium (BMG) 51 Prozent der Geschäftsanteile der Gesellschaft für Tele- matikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) – 510.000 Euro wurden dafür fällig! Das geht aus der Antwort des Parlamen- tarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart auf eine Anfrage des Bundestags- abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) hervor. Die Stammkapitaleinlage betrage insge- samt eine Million Euro, heißt es darin. Und weiter: „Ein finanzieller Ausgleich in Höhe von 51 Prozent hiervon, also in Höhe von 510.00 Euro, erfolgt in dem Verhältnis, in dem die bisherigen Gesellschafter der Ge- sellschaft für Telematik bei der Gründung der Gesellschaft für Telematik auf das Stammkapital eingezahlt haben.“ Die Mehrheitsübernahme des BMG war mit dem TSVG beschlossen worden. Der Erwerb wurde am 15. Mai vollzogen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will damit die „Entscheidungs- prozesse in der Gesellschaft für Telematik effektiver als bisher gestalten“. nb BMG zahlt 510.000 Euro für gematik-Anteile ANFRAGE Am 11. Mai trat das TSVG – Terminservice- und Versorgungsgesetz – in Kraft. Im TSVG sind diverse Eingriffe in die Selbst- verwaltung enthalten. So versucht Jens Spahn unter anderem mehr Einfluss auf die Ent- scheidung des Gemeinsamen Bundesaus- schusses (G-BA) zu erlangen und beschädigt damit einen Grundpfeiler – und Grund- konsens! – in der Gesundheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig. Ein weiterer Eingriff in die Selbstverwaltung fand dann am 15. Mai statt und ist von vielen in seiner Tragweite noch gar nicht er- kannt worden. Es geht um die Übernahme von 51 % der Anteile an der Gesellschaft für Telematik, kurz gematik, durch das BMG. Im Entwurf des nun folgenden Verordnungs- textes zum digitalen Verordnungsgesetz (DVG) kommt die Gesellschaft für Telematik fast vierzigmal vor und das ist auch kein Wunder. Die zukünftigen Veränderungen im Gesundheitswesen werden sich sehr viel in digitalen Bereichen abspielen und hier ist die gematik die Spinne im Netz. Jetzt heißt die Spinne BMG. Bis zum 15. Mai war dies eine paritätische Veranstaltung zwischen Leistungserbringern und Spitzen- verband der Krankenkassen, alle Beschlüsse mussten mehrheitlich ge- fasst werden. Hier kann das BMG jetzt völlig ungeniert durch- regieren, es braucht oft- mals nicht mal mehr Änderungen im Gesetz. Die gematik kann eine ganze Anzahl von Sachverhalten alleine entscheiden und über die Mehrheitsverhält- nisse entscheidet jetzt das BMG allein. So bietet zum Beispiel der § 291 h, in dem es um die elektronische Patientenakte geht, schon genügend Explosivität. Im Absatz 5 dieses Paragrafen ist geregelt: „Versicherte haben ab dem 1. Januar 2021 Anspruch auf Speicherung ihrer im Rahmen der vertrags- ärztlichen Versorgung bei dem jeweiligen Behandler entstandenen Daten in der elektronischen Patientenakte.“ Gleichzeitig werden alle Leistungserbringer verpflichtet, diese elektronische Patientenakte zu be- spielen, d. h. auch Praxen, die bisher gar keinen Computer hatten, müssen hier mitmachen. Ansonsten drohen Honorar- kürzungen, hier noch mal 1 %, die auf die 2,5 % dazukommen, und wie wir wissen, ist da auch noch Luft nach oben. Um welche Daten es sich da im Einzelnen handelt, ist noch nicht genau beschrieben, allerdings können Patienten diese Daten auf freiwilliger Basis weiter- geben, zum Beispiel auch an Krankenkassen. Dies ist nur ein Beispiel, der Gesetzentwurf zum DVG ist viele Seiten lang. Ich kenne noch Zeiten, da waren die Heil- und Kostenpläne in der Mitte grün … Wir können uns jetzt also darauf einstellen, dass die Krankenkassen bei Honorarver- handlungen über deutlich bessere Zahlen verfügen werden als die Körperschaften der Zahnärzte. Der Deutsche Ärztetag hat auf seiner Tagung vom 28. bis 31. Mai in Münster darauf geantwortet und einen Leitantrag zur Gesundheits-, Sozial- und ärztlichen Bundespolitik beschlossen. Der Titel: „Mit Maß und Mitte statt direktiv und dirigistisch“. Nachzulesen unter: https://www.bundesaerztekammer.de/ ueber-uns/landesaerztekammern/aktuelle- pressemitteilungen/news-detail/mit-mass- und-mitte-statt-direktiv-und-dirigistisch TSVG verändert die Rolle der gematik Ein schwarzer Tag für die Selbstverwaltung Jürgen Herbert Porträt: LZKB 16 Politik

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