Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12

zm 109, Nr. 12, 16.6.2019, (1338) Priorisierung der Anbindung an die Tele- matikinfrastruktur und mit Schnittstellen zu den eGAs der Kassen. Der Letter of Intent definiert die Verteilung im Einzelnen: gematik: Die gematik spezifiziert die technische Infrastruktur der ePA. Sie defi- niert technische Standards und Schnitt- stellen für die Hersteller von Konnektoren und ePAs. Darüber hinaus soll sie die be- trieblichen Anforderungen für die ePA- Anbieter festlegen. Basis für den Betrieb und den Datenaustausch ist die Telematik- infrastruktur. Die notwendigen Zulassungen für Betreiber und Anbieter von ePA-Lösun- gen und Komponenten erfolgen durch die gematik. GKV-Spitzenverband: Er soll die grund- sätzliche Struktur der ePA koordinieren und festlegen. Das umfasst drei Bereiche: 1. Ein standardisierter Bereich für die gleich- artige Ablage von medizinischen Informa- tionen aus der Versorgung. 2. Ein Bereich für die Ablage von Informa- tionen, die die Kassen den Versicherten zur Verfügung stellen. 3. Ein Bereich für Daten, die vom Versicher- ten bereitgestellt werden. KBV und KZBV: Die technischen und semantischen Anforderungen an die medi- zinischen Daten werden von der KBV in Abstimmung mit den anderen Leis- tungserbringer-Organisationen, dem GKV-SV und der gematik auf Basis internationaler Standards festgelegt. Zudem definiert die KBV Mindeststan- dards für medizinische Metadaten zur strukturierten Suche und Filterung der ePA-Daten in der Leistungserbringer- umgebung. Technische und semantische Vorgaben für spezielle medizinische Daten der zahnärztlichen Versorgung werden von der KZBV zugeliefert. Was muss die ePA können? Ende Dezember 2018 veröffentlichte die gematik – fristgemäß – ihre Vor- gaben für die elektronische Patienten- akte. Die Fachanwendung besteht Natürlich provoziert die Reduktion auf eine „ePA-light“ die Frage, ob es bei der Umsetzung des Projekts weitere Ein- schränkungen geben wird. Dazu hält sich sich die gematik auf Nachfrage der zm bedeckt und erklärt in einem allgemein gehaltenen Statement: „Bei allen Vorgaben stehen der Versicherte und sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie der höchst- mögliche Schutz medizinischer Informa- tionen im Mittelpunkt. Die Realisation der elektronischen Patientenakte (ePA) folgt einem Stufenkonzept. Mit Beschluss der damaligen Gesellschafter vom 18. Dezember 2018 hat die gematik die Spezifikationen, Zulassungsverfahren und Feldtestkonzepte für die Komponenten und Dienste zur elektronischen Patienten- akte veröffentlicht. Das Dokumentenpaket ist das Ergebnis der Zusammenarbeit der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens und in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) entwickelt worden. Das Bundesministerium für Gesundheit war zu diesem Zeitpunkt noch nicht Ge- sellschafter der gematik. Die Beteiligung als Gesellschafter erfolgte auf der Grund- lage der Regelungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz zum 15. Mai 2019. Bei allen Vorgaben stehen der Versicherte und sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie der höchstmög- liche Schutz medizinischer Informationen imMittelpunkt. Daher kann der Versicherte bereits jetzt schon bestimmen, welche Leistungserbringer auf die elektronische Patientenakte zugreifen dürfen. Die Reali- sation der elektronischen Patientenakte folgt einem Stufenkonzept. In kommenden Stufen der Spezifikationen zur ePA werden weitere technische Vor- gaben und Details zu Zugangs- und Be- rechtigungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Dazu gehört auch ein differenziertes Berechtigungskonzept, damit Versicherte für jedes Dokument in der elektronischen Patientenakte zukünftig bestimmen können, welche Leistungserbringer darauf zugreifen können.“ Statement der gematik zur ePA Foto: Vivy GmbH Bei den verschiedenen eGA der Kassen (hier oben die TK-Safe und rechts Vivy hört und liest man dagegen vorwiegend Erfolgs- meldungen. Jedenfalls gibt es mehr schönere Bilder Infografik: TK 20 Politik

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