Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12
zm 109, Nr. 12, 16.6.2019, (1340) demnach aus den folgenden Komponenten und Diensten: „ePA-Aktensysteme“ (Backend), „Konnektoren mit ePA-Fachmodulen“, „ePA-Frontend für Versicherte“, „Primärsysteme“ (für Leistungserbringer), die für die elektronische Patientenakte ent- wickelt oder angepasst werden. Für diese Bereiche stellt die gematik die Fest- legungen, Implementierungsleitfäden sowie Zulassungs- beziehungsweise Bestätigungs- verfahren in ihrem Fachportal unter https://fachportal.gematik.de/spezifikatio nen/online-produktivbetrieb/ bereit. Anhand dieser Dokumente können Herstel- ler ihre jeweiligen Produkte implementieren und eine Zulassung bei der gematik bean- tragen. Die Vorgaben der gematik berück- sichtigen bereits in wesentlichen Teilen den damals im Dezember vorliegenden Gesetz- entwurf zum Terminservice- und Versor- gungsgesetz (TSVG). Die dort geforderte alternative Authentisierungs-Option für die Versicherten, die besonders den Zugang mit mobilen Endgeräten vereinfachen soll (Apps), und die Möglichkeit zum Transfer von Krankenkassendaten in die elektronische Patientenakte des Versicherten sollen nach- gelagert in der Folgestufe 1.1 der elektro- nischen Patientenakte umgesetzt werden, erklärte die gematik bei der Veröffentlichung der Vorgaben. Die Hersteller können bereits jetzt einen Zulassungsantrag bei der gematik stellen, mit der Umsetzung der elektronischen Patientenakte in Stufe 1.0 beginnen und die Spezifikationserweiterungen der Stufe 1.1 in ihre laufende Implementierung einfließen lassen. Was will das BMG? Wie wichtig der Bundesregierung die elektronische Patientenakte ist, geht zum Beispiel aus ihrer Antwort auf eine par- lamentarischen Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor (Bundes- tags-Drucksache 19/100094): Für sie ist die ePA eine Schlüsselanwendung in einem digitalisierten Gesundheitswesen. Das BMG prüft derzeit flankierende Regelungen zur Einführung der ePA. Bereits jetzt werden den Leistungserbringern umfangreiche In- formationen über die Telematikinfrastruktur – insbesondere auch von den Verbänden der Leistungserbringer – zur Verfügung ge- stellt. Zur erfolgreichen Einführung der ePA hält sie ein umfassendes Kommunikations- konzept für Versicherte und Leistungserbrin- ger für unerlässlich. Die Entwicklung von elektronischen Patientenakten soll im zwei- ten Quartal 2020 soweit abgeschlossen sein, dass zulassungsfähige Produkte vor- liegen. Den benötigten Zeitrahmen für Test und Zulassung schätzt die Regierung auf sechs bis acht Monate. Sie geht davon aus, dass der geplante Starttermin für die ePA eingehalten wird. Alles klar? Soweit die Situation zur ePA, wie sie sich im Juni 2019 darstellt. Heftige Kritik wird jedoch an dem Umstand geübt, dass die ePA nun zunächst mit eingeschränkten Zugriffs- rechten kommen soll. So etwa von Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheits- politik von Bündnis 90/Die Grünen: „Es ist ein Grundversprechen der elektronischen Patientenakte, dass die Versicherten selbst entscheiden können, wem sie welche Daten zur Verfügung stellen wollen. Mit den feh- lenden Datenschutzeinstellungen in der ge- planten ersten Ausbaustufe der Akte setzt die Bundesregierung aber die wichtige Akzeptanz bei Versicherten und Leistungs- erbringern aufs Spiel. Dafür trägt Jens Spahn persönlich durch seine ausschließlich politisch motivierte Fristsetzung die Verant- wortung.“ Bei den Fristen tun sich weitere Problem- felder auf. So ist beispielsweise die KBV laut Terminservice- und Versorgungsgesetz da- mit beauftragt worden, dafür zu sorgen, dass die medizinischen Inhalte der ePA für alle IT-Systeme in der Versorgung kompa- tibel sind. Die Standardisierung der medizi- nischen Informationsobjekte – kurz MIOs genannt – ist eine Mammutaufgabe, für die sich die KBV mit den relevanten Akteuren abstimmen muss. Allein bei einem ersten Treffen waren 30 Organisationen und Ver- bände vertreten. Jedes MIO muss außerdem noch von der Vertreterversammlung der KBV verabschiedet werden muss. Die KBV plant, die ersten fünf MIOs noch in diesem Jahr zu veröffentlichen, darunter das Thema Impfpass oder Labordaten. Bis 2021 sollen zehn weitere folgen. Es drohen weitere Eng- pässe, weil im Entwurf zum Digitalisierungs- und Versorgungs-Gesetz (DVG) Bestimmun- gen zur weiteren Auswahl von MIOs mit knappen Fristen versehen sind. Ob die Akte mit 15 MIOs dann auch tatsäch- lich nutzbar sein wird, wird sich zeigen. Damit hat das letzte Wort der Nutzer der elektronischen Patientenakte, nämlich der Patient. Für ihn ist die ePA freiwillig. Doch wie wird sie akzeptiert? Fehlen wichtige Funktionen und wird die Anwendung im Alltag zu kompliziert, sinkt die Akzeptanz. Die ePA wird nur dann Erfolg haben, wenn sie einen deutlichen Mehrwert für den Patienten besitzt. pr Vor Kurzem meldete die AOK Nordost, dass in ihrer Region die nächste Aus- baustufe des digitalen Gesundheits- netzwerks der AOK in den Regelbetrieb geht. Partner sind Vivantes und Sana. Vier Geburtskliniken in Berlin sind an das Netzwerk angeschlossen worden, weitere sechs Kliniken und 13 MVZ sollen folgen. Zuvor war das Projekt in Mecklenburg-Vorpommern gestartet, bei dem ein Arztnetz und zwei Kliniken miteinander vernetzt wurden. Konkret können werdende Mütter per Datenupload ihren Mutterpass, Berichte zu früheren Geburten sowie Ergebnisse ambulanter Vorsorgeunter- suchungen zur Verfügung stellen. Ärzte können wiederum strukturierte Doku- mente wie einen Ultraschallbefund, einen Laborbefund, den Geburts- bericht, einen OP-Bericht, den Entlass- brief, einen Arztbrief oder ein Still- protokoll in die Akte laden. Auch der Austausch von Dokumenten zwischen den Kliniken ist möglich. Bei der Entwicklung des Netzwerks ist den Betreibern die „Anschlussfähig- keit“ auch zur Telematik-Infrastruktur wichtig. Die digitale Akte der AOK Nordost Ein Beispiel: 22 Politik
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