Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12

zm 109, Nr. 12, 16.6.2019, (1326) TI – Wann ist die Schmerzgrenze erreicht? Zu den Leserbriefen zum Thema TI, zm 9/2019, S. 8–11 zum Beitrag „Telematikinfrastruktur: Wer jetzt nicht bestellt...“, zm 6/2019, S. 24–28. Wenn man jetzt die ersten „Erfahrungsberichte“ der Kollegen mit der Telematik liest, dann weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll. Ich hatte ursprünglich auch brav im März 2019 meine Bestellung ab- geschickt, wurde aber stutzig, als ich daraufhin einen Fragebogen ausfüllen sollte, welche Systemvoraussetzungen mein Praxis-PC zu erfüllen habe. Da war meine mäßig vorhandene Euphorie schnell am Ende. Warum sollte ich mich für etwas engagieren, dessen Sinn und Zweck mir bis dato komplett verschlossen blieb? Es tauchten dann Fragen bezüglich Datenschutz und laufender Kosten etc. auf, die auch mein Softwarehersteller nicht wirklich beantworten konnte. Es sollte inzwischen klar sein, dass wir bis in die höchsten Ebenen über- wiegend nur noch von Id... regiert werden. Deshalb sollte auch ein- fach mal eine Grenze gezogen und gesagt werden, dass nicht jeder technisch machbare Blödsinn auch umgesetzt werden muss. Es wäre für den Einzelnen furchtbar einfach gewesen, nur mal dezidiert „Nein“ zu sagen. Ich frage mich inzwischen allen Ernstes, ob für uns alle jetzt mal eine Schmerzgrenze kommt. Die Älteren mögen sich vielleicht noch daran erinnern, dass es für einen HKP auch mal ein Honorar gab. Das ist jetzt nur ein Beispiel von vielen, wo wir uns die Butter vom Brot haben nehmen lassen. Jetzt tauchen auf der Homepage eines führen- den Standespolitikers durchaus warnende Hinweise zum Thema Datenschutz und Telematik auf und andererseits heißt es: Wir müssen anschließen, weil wir keine andere Wahl mehr hätten. Mein Buchtipp an dieser Stelle: „Keine Macht den Doofen“ (M. Schmidt-Salomon). Dr. med. dent. Thomas Weidenbeck, Deggendorf 8 Leserforum

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