Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm 109, Nr. 13, 1.7.2019, (1456) Der Bundesrat hat am 7. Juni der Ver- ordnung zur Neuregelung der zahnärzt- lichen Ausbildung zugestimmt – allerdings unter der Maßgabe von Änderungen. So wie die Reform 2017 ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegt wurde, kommt sie nicht: Die beabsichtigte gemeinsame Ausbildung in den Studiengängen Zahn- medizin und Humanmedizin im vorklinischen Abschnitt lehnte der Bundesrat mit seinem Maßgabenbeschluss ab. Damit folgte das Gremium einem Antrag aus mehreren Ländern, der einen Kompromiss zwischen Bund und Ländern vorsieht. Umgesetzt wird erstmal die erste Stufe Die Novellierung der Zahnärztlichen Appro- bationsordnung (ZApprO) erfolgt nun in zwei Stufen: \ Es bleibt vorerst bei der getrennten Aus- bildung von Zahn- und Humanmedizinern. Die Länder begründeten ihre Ablehnung Neue Zahnärztliche Approbationsordnung Zahn- und Humanmediziner lernen weiter getrennt Der Bundesrat hat Änderungen an der zahnärztlichen Ausbildung zugestimmt. Doch die Reform kommt nicht so, wie 2017 von der Bundesregierung ursprüng- lich geplant: Eine gemeinsame Ausbildung für Zahnmedizin und Humanmedizin im vorklinischen Abschnitt ist abgelehnt. Dieses Thema soll erst im Rahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 weiter ausgehandelt werden. Die Bundeszahn- ärztekammer be- grüßt sehr, dass nach 64 Jahren die Ausbildung der Zahnärzte endlich modernisiert werden soll. Die Politik hat anerkannt, dass die Verabschiedung der neuen Zahnärzt- lichen Approbationsordnung drin- gend ist und zeitnah erfolgen muss. Dank einer Initiative aus Bayern und weiteren Bundesländern ist ein Kom- promiss ausgearbeitet worden. Leider gibt es dadurch einige kritische Aspekte: Die Reform kommt nicht so, wie sie ursprünglich 2017 von der Bundesregierung vorgelegt wurde. Die von der BZÄK verfolgte gemein- same Ausbildung der Zahnmedizin und Humanmedizin im vorklinischen Abschnitt lehnte der Bundesrat ab. Für diesen sogenannten Maßgaben- beschluss hatte sich eine Länder- arbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder NRW, Sachsen, Niedersachsen und Bayern (Gesundheit, Wissen- schaft) stark gemacht. Die Länder be- gründen dies damit, dass eine solch grundlegende Reform auch die Weiter- entwicklung der allgemeinen medizi- nischen Ausbildung umfassen soll. Diese soll allerdings erst im Rahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 zwischen Bund und Ländern ausgehandelt werden. Die BZÄK wird sich vehement dafür einsetzen, dass die Reformen des ersten Studien- abschnitts in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 auf- genommen werden. Nun sind die Länder am Zug. Ein Pro- blem ist hier, dass die in der Novelle vorgesehenen kleineren Lerngruppen nicht zu einer verringerten Studien- platzkapazität führen dürfen. Strittige Fragen muss die Bundesregierung mit den Ländern klären. Auch die finanzielle Ausgestaltung gehört dazu. \ Dr. Peter Engel ist Präsident der Bundeszahnärztekammer. Statement Dr. Peter Engel Novellierung in zwei Stufen: Die zahnärztlichen Inhalte des klinischen Abschnitts wurden modernisiert, die Reform der vorklinischen Ausbildung folgt später. Foto: AdobeStock - Photographee.eu Porträt: BZÄK - axentis 18 Politik

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