Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm 109, Nr. 13, 1.7.2019, (1466) CP GABA und BZÄK schreiben Präventionspreis 2019 aus Patienten sind Teil des Teams Unter dem Motto „Patient und zahnärztliches Team – eine starke Allianz für die Mundgesundheit“ schreibt die Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland den Präventions- preis für 2019 aus. Mit der Auslobung setzen die Gründer – CP GABA und die Bundeszahn- ärztekammer – ihre seit 2014 er- folgreiche Arbeit zur Stärkung der Mundgesundheit in Deutsch- land fort. Mit dem neuen Schwerpunkt sollen Ideen und Präventionskonzepte gefördert werden, die die Selbstwirksam- keit des Patienten stärken. Eine unabhängige Jury vergibt drei Preise, die mit insgesamt 5.000 Euro dotiert sind. Gesucht werden Ideen und An- sätze, wie man das Bewusstsein der Patienten für ihre häusliche Mundhygiene stärken und wie zahnärztliche Teams ihre Patien- ten in diesem Sinne noch besser beraten können. Bewerbungen können ab sofort bis zum 15. September und aus- schließlich digital eingereicht werden. Die Preisverleihung wird am 8. November im Rahmen des Deutschen Zahnärztetages in Frankfurt amMain stattfinden. pr \ Kontakt, Einsendeadresse und weitere Informationen: „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“, Accente BizzComm GmbH, Fon: 0611/40806-0, E-Mail: martina.neunecker@ accente.de . Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen des Präven- tionspreises sowie die Statements der Experten finden Sie unter: https://www.accente.de/down loadbereich/ifemzid-2019/ Zahnärztetag Rheinland-Pfalz Ein Potpourri der Weiterbildung Neben rund 350 Zahnärzten kamen auch wieder zahlreiche Gäste aus Wissenschaft, Standes- und Gesundheitspolitik zum Zahnärztetag ins Hambacher Schloss am 15. Juni. Für die Ver- anstalter ist es Tradition, den Gästen ein Potpourri aus standes- politischem, Fest- und wissen- schaftlichem Vortrag zu bieten. In ihrer Begrüßung verwiesen Dr. Holger Kerbeck, Vorsitzender der Bezirkszahnärztekammer Pfalz, und Dr. Peter Matovinovic, Vorsitzen- der der KZV Rheinland-Pfalz, auf die Bedeutung des Hambacher Festes am 27. Mai 1832 für die Einigung Deutschlands. Den wissenschaftlichen Vortrag hielt Prof. Ulrich Schlagenhauf, Leiter der Abteilung Parodontologie in der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der Uniklinik Würzburg. Er hob die Rolle von Präbiotika und Probiotika inner- halb der Ernährung und deren Einfluss auf Parodontalerkran- kungen hervor. Fehlernährung begünstige oxidativen Stress, was Plaque auslösen könne. sg Arbeitsgericht Aachen Arbeitgeber können das Tragen von Gelnägeln untersagen Das Arbeitsgericht Aachen hat entschieden, dass Arbeitgeber das Tragen von langen, künst- lichen und lackierten Finger- nägeln aus Hygienegründen ver- bieten dürfen. Geklagt hatte die Angestellte eines Altenheims. Sie war mit der Anweisung ihrer Chefin, die ihr das Tragen von Gelnägeln im Dienst untersagte, nicht einver- standen und zog vor das Arbeits- gericht Aachen. Sie machte dabei geltend, dass die Dienst- anweisung sich auch auf ihr per- sönliches Erscheinungsbild in der Freizeit auswirke und sie deshalb in ihrem allgemeinen Persönlich- keitsrecht verletze. Die Chefin des Altenheims verwies jedoch darauf, dass das Verbot der Gel- nägel aus Gründen der Hygiene zum Schutz der Bewohner zwin- gend erforderlich sei. Wie das Arbeitsgericht Aachen jetzt mitteilte, hatte die Klage keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts muss das Interesse der Angestellten an der freien Gestal- tung ihres äußeren Erschei- nungsbildes hinter dem Interesse der Arbeitgeberin, die Gesund- heit und das körperliche Wohl- befinden der ihr anvertrauten Bewohner bestmöglich zu schüt- zen, zurücktreten. Zurecht habe sich die Arbeit- geberin auch auf die Empfehlun- gen des Robert Koch-Instituts ge- stützt, nach denen aus Hygiene- gesichtspunkten in Kliniken, Pra- xen, Pflegeeinrichtungen und anderen medizinischen Arbeits- bereichen ausschließlich natür- liche und kurz geschnittene Fin- gernägel getragen werden sollen (siehe Kapitel 11 der KRINKO- Empfehlung des RKI: „Nagellack ist nicht zulässig […]. Das Tragen künstlicher und gegelter Finger- nägel ist unzulässig […]“). Denn unter anderem behindere Nagellack die Sichtbeurteilung der Nägel, auf künstlichen Nägeln sei die Bakteriendichte höher, sie beeinträchtigten den Erfolg der Händehygiene und erhöhten die Perforationsgefahr für Einmal- handschuhe. Die Richter stützten sich außer- dem auf das Bundesgesundheits- blatt. Darin heißt es auszugsweise: „Klinik, Praxis, Pflegeeinrichtun- gen und andere medizinische Arbeitsbereiche sind mit sichtbar sauberen Händen und Finger- nägeln zu betreten. […] Kurz- geschnittene, mit den Finger- kuppen abschließende Finger- nägel gewährleisten die Reini- gung der subungutalen Spatien und minimieren die Gefahr der Handschuhperforation an den Fingerkuppen. Nagellack ist ab- zulehnen, weil er die Sicht- beurteilung der Nägel behindert und mit steigender Tragedauer die Kolonisation auf den Nägel zunimmt. Zugleich beeinträchti- gen künstliche Nägel den Erfolg der Händehygiene und erhöhen die Perforationsgefahr für Einmal- handschuhe. Wiederholt konnten künstliche Nägel als Quelle für NI (nosokomiale Infektionen) bei immunsupprimierten Patienten und für Ausbrüche postoperati- ver Wundinfektionen identifiziert werden.“ nb/pm Arbeitsgericht Aachen Az.: 1 CA 1909/18 Urteil vom 21. Februar 2019 Foto: zm/sg 28 Nachrichten

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