Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm 109, Nr. 14, 16.7.2019, (1556) GOZ-Punktwert – Schlecht für den Blutdruck \ Zur Nachricht „GOZ-Punktwert: Seit über 30 Jahren keine Anpassung bei der GOZ“, zm 12/2019, S. 14. Der Artikel über den GOZ-Punktwert ist interessant und macht gleichzeitig wütend. In der Graphik der vergleichenden Punktwert- entwicklung hätte eine Abbildung der Entwicklung der Architekten- honorare, Rechtsanwaltshonorare, Politikergehälter und Mieten sehr zum Verständnis in der Kollegenschaft beigetragen. Aber vielleicht würde diese Darstellung dann eventuell mit den Löschungsvorgaben von z. B. Facebook kollidieren. Dr. Hartwin Rill, Tamm GOZ-Punktwert – Die Kerze brennt an beiden Enden \ Zur Nachricht „Seit über 30 Jahren keine Anpassung bei der GOZ“, zm 12/2019, Seite 14. Es wird Zeit, dass die Bundes- zahnärztekammer (BZÄK) das Ärgernis des seit mehr als 30 Jah- ren unveränderten Punktwerts der GOZ energisch anprangert. Mir war dieser Skandal bereits 1995 aufgefallen. Daher schrieb ich am 25.10.95 an das Bundes- gesundheitsministerium, damals noch in Bonn, und versuchte zu erklären, was das für den Über- schuss nach Abzug der ständig steigenden Praxiskosten bedeutet: Sinkflug. Ein gleichbleibender Einnahmeüberschuss, der „nur“ durch die Teuerungsrate aufge- zehrt wird, wäre ja noch erträg- lich. Die allgemeine Kaufkraft- minderung setzt aber bei einem bereits vorher durch gestiegene Praxiskosten verminderten Pra- xisgewinn an. Die Kerze wird von beiden Enden her abgebrannt! Mit Schreiben vom 15.12.1995 erhielt ich vom Bundesministerium für Gesundheit folgende Antwort: „(...) vielen Dank für Ihr Schreiben (...), das ich wegen vordringlicher Arbeiten an der Änderung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) leider erst heute beant- worten kann (...). Die Punktwerte in der GOÄ und der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) betragen sei 1988 11 Pfennige. Durch die am 01. Januar 1996 in Kraft getretene 4. Änderungs- verordnung zur GOÄ wird der Punktwert auf 11,4 Pfennige, also um 3,6 v. H. angehoben. Hinzu kommt noch eine Gebührenerhö- hung von 1,4 v. H. durch struktu- relle Änderungen an der GOÄ, die Gesamterhöhung beträgt daher ca. 5 v. H. für den ärztlichen Bereich. Ich gehe davon aus, daß eine solche Lösung auch auf die GOZ übertragen werden kann. Ich rechne damit, dass Anfang nächsten Jahres über das weitere Vorgehen entschieden wird. Mit freundlichen Grüßen, im Auf- trag, gez. Lieber“. Mein Erinnerungsschreiben vom 19.4.2011 an das inzwischen nach Berlin umgezogene Bundes- gesundheitsministerium blieb un- beantwortet. Bekanntlich wurde die Novellierung der GOZ 2012 eine Nullnummer. Die Null wurde an die Gebührennummern ange- hängt, nicht an den Punktwert! Da man sich betrogen fühlt, nei- gen viele Kolleginnen und Kolle- gen zu einer kreativen Auslegung der GOZ, mit zum Teil erstaun- lichen Ergebnissen. Das ohnehin schon große Konfliktpotential er- höht sich weiter. Bereits der 2,3-fache Mittelwertsatz ist schwer zu vermitteln. Mehr als das Doppelte vom „Normalen“! Man täusche sich nicht: Einer Mehrheit ist die GOZ ein Dorn im Auge, und nicht nur die, sondern jeder wirtschaftsliberale Ansatz. Dr. Gerhard Schillai, Bamberg Präventionskongresse – Bedeutende Kongresse gab es schon deutlich früher \ Zum Beitrag „Erster deutscher Präventionskongress: Prävention ist Teamarbeit“, zm 12/2019, S. 36. Bescheidenheit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr ... Selbstverständlich ist Prävention Teamarbeit, selbst- verständlich ist Prävention wichtig und steht im Fokus zahnärztlicher Tätigkeit und selbstverständlich gibt es des- halb auch „Präventionskon- gresse“ schon seit langem, nicht erst seit dem 17. und 18. Mai 2019. Ich hatte die Freude bereits im Jahr 2006 den 15. Deutschen Kongress für Präventive Zahnheilkunde – übrigens auch am 17. und 18., jedoch nicht Mai, sondern November – in Dresden aus- richten zu dürfen. Getragen wurde dieser Kongress vom Leiter des Zahnmedizinischen FortbildungsZentrums (ZFZ) Stuttgart, Herrn Prof. Johannes Einwag, und der blend-a-med Forschung. Er stand unter der Thematik: „… sind unsere Therapiekonzepte noch zeit- gemäß“ und führte deutlich mehr Teilnehmer im Dresdner ICC zusammen. Prof. Dr. Dr. Thomas Hoffmann, Dresden Personalmangel – So vorhersehbar wie Weihnachten ... \ Zum Beitrag „Die zm-Kolumne rund um die relevanten Praxis- fragen: Personalmangel – Die heutige Personalnot ist nur ein kleiner Vorbote“, zm 12/2019, S. 38–40. Der Fachkräftemangel war aufgrund der geburtenschwachen Jahr- gänge vorhersehbar wie Weihnachten. Herumlamentieren hilft nicht. Es muss von berufspolitischer Seite umgehend dafür gesorgt werden, dass der Beruf der ZFA aufgewertet wird. Es muss Auf- stiegsmöglichkeiten bis hin zum Studium der Zahnmedizin geben, die von der Zahnärzteschaft auch finanziell gefördert werden, sonst behandeln wir bald ohne Angestellte. Der Beruf der Zahn- arzthelferin sollte das gleiche Image erhalten, wie andere Berufe, wo man eintritt und bis an die Spitze aufsteigen kann. Hier sind die Standesorganisationen kreativ gefordert. Wir motivieren in unserer Gemeinschaftspraxis unsere Angestellten zu Fortbildungs- maßnahmen, geben zinslose Kredite und bemühen uns auf diese Art und Weise unseren guten Ruf in der Berufsausbildung zu festigen. Erfolge zeigen sich. Gemeinschaftspraxis Grossehelleforth u. Kollegen, Bielefeld 10 Leserforum

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