Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm 109, Nr. 14, 16.7.2019, (1549) Der Spahn‘schen Gesetzesflut kann man ei- nes nichts absprechen: Sie trifft jeden Akteur im Gesundheitswesen, die einen vermeintlich mehr, die anderen vielleicht weniger. Schadenfreude, dass es die anderen auch mal erwischt so wie die gesetzlichen Krankenkassen mit dem „Gesetz für eine faire Kassenwahl“, ist vollkommen fehl am Platz. Dass in einem Gesundheits“wesen“ – der Wortbedeutung folgend – alles mit allem zusammenhängt, ist in einer nach wie vor primär sektoralen Versorgungs- struktur alles andere als eine banale Fest- stellung. Betrachtet man nun den Entwurf für das „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ in Kom- bination mit dem Entwurf für das „Digitale Versorgung-Gesetz“, dann hat das Bundes- gesundheitsministerium in der Tat Spreng- stoff für die seit Jahrzehnten gewohnte Struktur der Gesundheitsversorgung angerührt. Dabei steht ein Wort immer im Zentrum: Digitalisierung. Wenn nun die Kassen per Gesetz zu „Treibern für digitale Versorgungsinnovationen“ wer- den sollen, dann trifft dies das ärztliche wie zahnärztliche Selbstverständnis ins Mark, greift es doch die im Mittelpunkt des Gesundheitswesens stehende, von einer persönlichen Beziehung geprägte vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung frontal an. Los geht es zwar nur im und mit Kleinem: Der Gesundheitsminister will, dass Gesundheits-Apps zukünftig zulasten der Kassen verschrieben werden können. Dies mag noch als geschicktes Marketing für die Förderung des Smartphones als „ideales“ Speichermedium der Patentengesundheits- daten durchgehen. Doch letztlich steckt dahinter ein fundamentaler Rollenwechsel. Man sollte sich jedoch nicht dem Glauben hingeben, dass Gesundheits-Apps der Inbe- griff der digitalen Versorgungsinnovationen sein werden. Vielmehr führt der Ober- begriff der digitalen Gesundheit in eine im Vergleich zu heute deutlich veränderte Versorgungsstruktur, in der Behandlung und Steuerung der Patienten nicht mehr ausschließlich – wenn überhaupt – in der Hand der Leistungsträger liegen werden. Doch das ist die Konsequenz eines Gesetz- entwurfs, „bei dem Krankenkassen indivi- duelle Versorgungsbedarfe von Sozialdaten ableiten dürfen, um mit Leistungsanbietern Verträge abschließen zu können“, so Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärzte- kammer Hessen. Wer den Minister nun für alles „Schlechte“ verantwortlich machen will, übersieht oder unterschätzt den entscheidenden Treiber für all die Veränderungen: die Digitalisierung. Mittlerweile sind wir – Telematikinfrastruktur hin oder her – an einem Entwicklungspunkt angekommen, an dem die digitalen Mög- lichkeiten das im Gesundheitswesen seit Jahrzehnten übliche Lineardenken komplett aufbrechen werden. Warum? Ich fürchte, die Begründung ist extrem banal: Weil es möglich ist. Big Data und künstliche Intelligenz sind ein Geschwisterpaar, dessen Möglichkeiten weit über unsere tradierten Vorstellungen von Datenschutz und -sicherheit hinaus- gehen. Vielmehr fordern die Konsequenzen eine völlig neue Herangehensweise, wie die Ausführungen* von Sven Gabor Jansky, dem Chairman des größten Zukunftsinstituts Europas „2bAHEAD ThinkTank“, deutlich machen: „Bisher galt man als solidarisch, wenn man gemeinsam Hilfe leistete für jemanden, der einen unverschuldeten Schicksalsschlag erlitten hat. Doch wie wird das künftig aussehen, wenn die wesentliche Aufgabe der künstlichen Intelligenzen ist, auf Basis der freigegebenen Daten zu ver- hindern, dass Schäden überhaupt eintreten? Ist dann Solidarität noch Solidarität? Ver- mutlich wird Solidarität dann anders sein. Denn die Logik der Solidarität ist dann: Jeder muss seine Daten freigeben, damit die künstliche Intelligenz aus der Masse der Daten jene Muster erkennen kann, die den Schaden für den Einzelnen verhindern. Dass dies technologisch so kommt, scheint klar. Doch was macht das mit unserem Verständnis von Solidarität? Ist dann jeder, der seine Daten schützt, unsolidarisch? Ist er gar asozial?“ Das ist in Kürze das Ergebnis einer Studie des Instituts mit einer großen Krankenkasse namens AOK Plus. Man sollte sich mit ihr beschäftigen, denn sie ist sehr lesenswert, auch wenn einem die aufgezeigten Konsequenzen überhaupt nicht gefallen. Aber vielleicht war ja der Gesundheitsminister begeistert. Die Gesetzentwürfe sprechen jedenfalls eine eindeutige Sprache ... Foto: zm-Axentis.de Zeitenwende … Dr. Uwe Axel Richter Chefredakteur * Das letzte Gefecht: Wird der Datenschutz künftig asozial? Trendanalyse 02/2018, Sven Gábor Jánsky, 2bAHEAD Think Tank GmbH * Die Zukunft der Krankenversicherungen, Trendstudie Januar 2018, 2bAHEAD Think Tank GmbH 3 Editorial

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