Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm 109, Nr. 14, 16.7.2019, (1617) 2017: 3,3 Prozent). Als zusätzliches Problem- feld bei der zahnmedizinischen Beratung wird im Monitor 2018 die Aufklärung bezüglich Allergien auf Zahnersatz thematisiert. Schreckt die DSGVO die Patienten ab? Als Grund für den Rückgang der Beratungs- zahlen insgesamt nannte die UPD die Ein- führung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die damit verbundenen Anforde- rungen an eine persönliche, telefonische oder schriftliche Beratung hätten sich auch auf die Arbeit der UPD ausgewirkt. Aufgrund der DSGVO ist die UPD verpflichtet, Ratsuchende vor dem Gespräch umfang- reich über das Thema Datenschutz zu infor- mieren, eine aktive Einwilligung ist vor der Verarbeitung ihrer Daten erforderlich. Und genau dies könne mit den gesunkenen Bera- tungszahlen in Verbindung gebracht werden, erklärte Krumwiede den Journalisten. Die Abbruchquote der Anrufer, die während der Ansage zum Datenschutz vor einem Ge- spräch wieder aufgelegt hatten, habe sich vorübergehend von sechs auf 24 Prozent er- höht (nach einer Anpassung hatte sich die Quote wieder verringert). Als weiteren Grund nannte Krumwiede die jährliche Themenfluktuation. Themen, die 2018 zu vielen Nachfragen führten (beispielsweise der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff oder Cannabis), seien in diesem Jahr offenbar nicht so wichtig gewesen. Patientenstimmen – Beispiele SCHREIBEN EINER KASSE AN EINEN PATIENTEN: ” Bei meiner Krankenkasse habe ich die Kostenübernahme für einen Rollator beantragt. Die Kasse hat den Antrag abgelehnt. Auf meinen Widerspruch hin erklärte sie mir, dass sie die Kosten nur für ein einfaches, nicht höhenverstellbares Modell übernimmt. Da ich aber sehr groß bin und Rückprobleme habe, brauche ich unbedingt einen verstellbaren Rollator. Die Krankenkasse will jetzt wissen, ob ich den Widerspruch zurücknehme, und dass ich eine entsprechende Erklärung unterschreibe. Ist das schon die Ablehnung meines Widerspruchs? Was soll ich denn jetzt tun?“ EIN KLARER RECHTSANSPRUCH LÄUFT INS LEERE: ” Ich bin Migränepatientin und war über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren Patientin bei einem Neurologen, habe die Behandlung aber im vergangenen Herbst abgebrochen. Mein Hausarzt hat von mir eine schriftliche Einverständniserklärung erhalten, meine Unterlagen einzufordern, doch leider reagiert mein Neurologe nicht – auch nach mehrmaligen Nachfragen. Auf eigene Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich persönlich in der Praxis zu erscheinen und 50 Euro für die Kopien der Akte zu hinter- legen habe. Nach dem, was ich gelesen habe, darf mir der Neurologe bis zu 50 Cent pro Kopie in Rechnung stellen. Woanders habe ich aber gehört, dass ein Arzt mir die Kopien meiner Akte kostenfrei zur Verfügung stellen muss. Was stimmt denn nun?“ Quelle: UPD 2018 Quelle: UPD Der Monitor, den die UPD als Teil ihres gesetzlichen Auftrags jährlich erstellt, soll Krankenkassen, Ärzteschaft, Gesetzgeber und anderen Akteuren des Gesundheitswesens Hinweise geben, wie das Gesundheitssystem patientenorientierter gestaltet werden kann. Für alle transparent. Doch gerade dies war in letzter Zeit Stein des Anstoßes: Wieder- holt war die UPD in der Öffentlichkeit mit Vorwürfen der fehlenden Unabhängigkeit, der mangelnden Transparenz über die Mit- telverwertung und der Verschlechterung der Beratungsqualität konfrontiert. Dazu erklärte die Patientenbeauftragte, nach eingehender Prüfung gebe es „keine Anhaltspunkte“ für die Vorwürfe. Auch die medizinischen Infor- mationen auf der Webseite seien einer ein- gehenden Qualitätsprüfung unterzogen worden. Schmidtke appellierte daher an die Akteure im Gesundheitswesen, die Hinweise des UPD-Monitors zur Patientenberatung aufzugreifen und umzusetzen. Wichtig ist ihr eine Behandlung auf Augen- höhe, Voraussetzung dafür – Transparenz. Schmidtke: „Nur informierte und aufgeklärte Patienten können selbstbestimmte Ent- scheidungentreffen.“ Im Herbst soll mit allen an der Patientenberatung Beteiligten ein Treffen stattfinden, um zu klären, welche Hinweise – für mehr Patientenorientierung – aufgegriffen und umgesetzt werden. pr 71

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