Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm 109, Nr. 14, 16.7.2019, (1626) Schön war die Zeit Am 25.Juni wurde der stellvertretende Vor- sitzende des Vorstands des GKV Spitzen- verbands, Magnus von Stackelberg, in den Ruhestand verabschiedet. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Uwe Klemens, die Vorsitzende des Vorstands, Dr. Doris Pfeiffer, und Dr. Wulf-Dietrich Leber für die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter hielten amüsante Reden, die das Leben, die Arbeit im Vorstand und die Zusammenarbeit im Hause beleuchteten. Der hohe Respekt und die uneingeschränkte Anerkennung v. Stackelbergs waren in den Reden förmlich fassbar. Eingerahmt wurde die Veranstaltung vom GKV-Spit- zenverband-eigenen Hauschor, die mit einem eigenen Text zu dem Lied „ Schön war die Zeit“ den humoristischen Abschluss erfuhr. Von Stackelberg begann 1982 seine Laufbahn beimWissenschaftlichen Institut der Ortskrankenkassen, dessen stellvertretender Leiter er nach vier Jahren wurde. 1990 wechselte er zum AOK-Bundesverband als Leiter der Abteilung Vertragswesen und Geschäftsführer des Geschäfts- bereich Gesundheit. 2005 wurde er stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des AOK-Bundesverbands, bevor er 2007 als stellvertretender Vorsitzender des Vorstands zum neu gegründeten GKV-SV wechselte. Auch hier übernahm er das Referat des Vertragswesens. Ich konnte Herrn von Stackelberg in zahlreichen Verhandlungen erleben. Er war ein harter, oft verschmitzter und für seine Sache kämpfender Verhandlungspartner, immer fast fair, aber am Ende zu dem gefundenen Ergebnis stehend. Er hat immer und an jeder Stelle das hohe Lied der eigenständigen Selbstverwaltung gesungen, bis zum Ende. Ich wünsche Herrn von Stackelberg Gesundheit und Zufriedenheit. Dr. Günther E. Buchholz, Telgte, war bis April 2017 stellvertretender Vorsitzender der KZBV. GKV-Spitzenverband Stoff-Ahnis folgt auf von Stackelberg Stefanie Stoff-Ahnis tritt die Nachfolge von Johann-Magnus von Stackelberg als Vor- standsmitglied des GKV-Spitzenverbands an. In dieser Funktion übernimmt sie die Verantwortungsbereiche ambulante und stationäre Versorgung sowie Arznei- und Heilmittel. Am 28. November 2018 hatte der Verwaltungsrat die 43-jährige Juristin einstimmig in den Vorstand gewählt. „Wir befinden uns in einer hochspannenden Zeit für das Gesundheitswesen, die uns erhebliche Chancen eröffnet“, sagte sie. „Es ist mir wichtig, die zukünftige Versorgung ... in Deutschland sektorenübergreifend und bedarfsorientiert zu gestalten. Eine heraus- ragende Bedeutung kommt dabei der Digitalisierung zu, deren Mög- lichkeiten wir im Interesse der Patienten nutzen wollen.“ mth/pm Stefanie Stoff-Ahnis Foto: GKV-SV Magnus von Stackelberg Foto: GKV Exklusive Fortbildung für Kooperationspraxen in Dresden Hier lernen Zahnärzte, wie sie Studierende anleiten Ende Juni fand im Medizinisch- Interprofessionellen Trainings- zentrum (MITZ) der Medizini- schen Fakultät der Technischen Universität Dresden ein Treffen für Zahnärzte im Rahmen des Programms „Kooperationspraxen zur zahnmedizinischen Ausbil- dung“ statt. Dieses Konzept der Universität Dresden besteht in seiner jetzigen Form seit 2015 und wurde unter der Schirm- herrschaft von Prof. Thomas Hoffmann mit dem damaligen Präsidenten der Landeszahnärzte- kammer Sachsen, Dr. Mathias Wunsch, etabliert. Aktuell sind im Raum Dresden 65 Praxen als Kooperationspraxis qualifiziert. Im Rahmen der Fort- bildungsveranstaltung mit den didaktischen Inhalten „Notfall- situationen“ und „Fehlermanage- ment“ sollten die Standards und Anforderungen an die teilneh- menden Praxen gewahrt und ge- fördert werden. Hintergrund ist, dass für eine Anerkennung als Kooperationspraxis bestimmte Standards erfüllt sein müssen. Diese werden vorab anhand eines Anforderungsprofils geprüft und im Rahmen der Hospitation von den Studierenden regelmäßig evaluiert. Die niedergelassenen Kollegen und Kolleginnen profitieren ihrerseits vom akademischen Input, nicht nur im Rahmen der Fortbildungen, sondern auch durch den engen Kontakt zur Uni durch die Hospi- tanten. Eine zertifizierte Koope- rationspraxis zu sein hat also nicht nur eine positive Außen- wirkung, sondern bringt über die Studierenden einen regen Aus- tausch über aktuelle universitäre Lehrmeinungen mit sich. Hinter dem Titel „Kooperations- praxen der zahnmedizinischen Ausbildung“ verbirgt sich ein in- novatives Konzept, das Dresdner Zahnmedizinstudierenden eine freiwillige, einwöchige Hospita- tion in einer Zahnarztpraxis im Rahmen des Curriculums des 10. Semesters ermöglicht. Dabei schauen die Studenten dem behandelnden Zahnarzt nicht nur über die Schulter, sondern dürfen auch selbst aktiv werden. Gemessen an ihren Fertigkeiten ist es ihnen erlaubt, unter Super- vision des niedergelassenen Zahnarztes selbst Diagnostik, Prävention und sogar Therapien durchführen. Es liegt aber in der Verantwortung des Praxisinhabers, zunächst das Können des Stu- dierenden einzuschätzen, bevor Aufgaben delegiert werden. Das Konzept wurde nach jahre- langer Vorbereitungszeit, in der es vor allem um die Frage der Ver- sicherung der Studierenden im Rahmen der Patientenbehandlung ging, 2015 ins Leben gerufen. Es ist schließlich gelungen, über die INTER-Versicherungsgesell- schaft einen Haftpflichtschutz für den Hospitationszeitraum anzubieten. Behandlungen können nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten durchgeführt werden. An dem Projekt Interessierte Praxen müssen sich zunächst bewerben und werden anhand eines in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheil- kunde (DGZMK) und der Bun- deszahnärztekammer (BZÄK) er- stellen Anforderungsprofils, das Muss- und Soll-Kriterien enthält, ausgewählt. nl 80 Nachrichten

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