Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm 109, Nr. 14, 16.7.2019, (1632) Was sind die Grundprinzipien, worauf muss ich als zahnärztlicher Bauherr bei einem Um- oder Neubau besonders achtgeben? Wolfgang Glatzer: Die Aufteilung der Räume einer Praxis und deren Größe wird neben der Fachrichtung und deren funktionellen Erfordernissen vor allem von der Anzahl der künftig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmt. Für sie sind die Anfor- derungen der Arbeitsstättenverordnung so- wie die Anforderungen der konkretisieren- den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (früher Arbeitsstättenrichtlinien, ASR) zu er- füllen. Das betrifft die Größe der Arbeitsräume, in denen sich Dauerarbeitsplätze befinden, die Größe des Pausenraums, der Personal- toilette und die Umkleidemöglichkeit, mit der Anzahl der notwendigen Schränke. Die Forderung nach der sogenannten Schwarz- Weiß-Trennung kommt für die Schränke aus dem Hygienebereich dazu. Diese Rechts- vorschriften haben den Geltungsbereich für alle Bundesländer, während das Baurecht Landesrecht ist. Wie sieht es mit den hygienischen Anforderungen aus? Für die Anforderungen an die Hygiene sind bei der Gestaltung einer Praxis drei Rechts- grundlagen zu beachten, die in allen Bun- desländern gelten: \ Infektionsprävention in der Zahnheilkunde, Anforderungen an die Hygiene, 2006 \ Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, 2012 \ Prävention postoperativer Wundinfektio- nen, 2018 Alle drei sind Empfehlungen der KRINKO beim Robert Koch-Institut und gleichge- stellt mit einer Verordnung. Zusätzlich müssen berücksichtigt werden: \ Der aktuelle Hygieneplan der BZÄK und des DAHZ mit dem Hygieneleitfaden als Handlungshilfe \ Regelungen und Erfahrungen aus Bege- hungen durch Aufsichtsbehörden des Lan- des und des Stadtbezirks beziehungsweise der Kommune \ Erkenntnisse aus der Ergonomie und de- ren Anwendung in der Zahnarztpraxis. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits- medizin aktualisiert regelmäßig die „Kleine Ergonomische Datensammlung“. Auch sollte die Anordnung der Geräte an Rechts- oder Linkshänder angepasst werden. Arbeitsflächenhöhen sollten ein rücken- schonendes Arbeiten ermöglichen. Diese Er- kenntnisse sind als Empfehlungen und Handlungshilfen anzusehen. \ Sicherheitstechnische Anforderungen an geplante besondere technische Ausstattun- gen (wie etwa Laseranwendung, Röntgen) \ Zulässigkeit und Eignung von Oberflächen- materialien Was ist Ihr Tipp für Zahnärzte als Bauherren? Verabredete Treffen in bereits bestehenden Praxen oder auch in entkernten Objekten aus früherer Nutzung zur gemeinsamen Suche nach Ideen für die Raumanordnung sind optimal. Am besten macht man das gemeinsam mit dem Bauherrn, dem Archi- tekten und eventuell noch einem Berater aus dem Dentaldepot. Auch ein Blick eines für diesen Bereich Verantwortlichen aus der ? ? ? Vorschriften beim Praxisumbau So können Sie die Raumanordnung verbessern! Schwarz-Weiß-Trennung, zweckentsprechende Nutzung, Pausenraum. Worauf Sie beim Praxisumbau achten müssen, verrät Zahnarzt und Sicherheitsingenieur Wolfgang Glatzer von der Zahnärztekammer Berlin. Eine Beratung durch die Zahnärztekammer hilft, das Bauvorhaben etwa mit den Anforderungen an die Arbeitsstättenverordnung und an die Hygiene abzugleichen. Foto: Adobe.Stock - hanohiki Wolfgang Glatzer ist im Ruhe- stand, doch für die Zahnärzte- kammer Berlin berät der Zahn- arzt Kollegen, die sich mit den Tücken der Vorschriften für Praxisumgestaltungen befassen müssen. Glatzer blickt sowohl auf eine zahnärztliche als auch auf eine 20-jährige Tätigkeit als Sicherheitsingenieur beim kammereigenen BuS-Dienst zurück. Porträt: privat 86 Praxis

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