Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16

46 Politik Seit dem 1. Juli 2018 darf Dentalamalgam gemäß der EU-Quecksilber-Verordnung grundsätzlich nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von schwangeren oder stillenden Patientinnen ver- wendet werden. Ausnahme: Der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen spezifischer medizinischer Erfordernisse als zwingend notwendig. Hintergrund dieser Bestimmung ist das internationale Übereinkommen von Mina- mata, das Gesundheit und Umwelt vor Emissionen und Freisetzungen von Queck- silber und Quecksilberverbindungen schützen soll. Die Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen durch die EU-Quecksilber-Verordnung umgesetzt. Sie sind verpflich- tet, einen Nationalen Aktionsplan zu erstellen, der Auskunft über die beabsichtigten Maßnahmen zur weiteren Reduzierung von Dentalamalgam gibt. In Deutschland hatte das Phase-Down der Amalgam-Nutzung bereits in den 1980er- Jahren eingesetzt. Das Kabinett hat den deutschen Nationalen Aktionsplan jetzt erarbeitet und am 10. Juli 2019 vorge- stellt. Auf Spezialfälle beschränken Danach verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Amalgam auf unverzichtbare Spezialfälle zu beschränken. Auch bei weiter fortschreitendem oder weitgehend vollständigem Ersatz von Dentalamalgam durch quecksilberfreie Füllstoffe soll eine medizinisch vollwertige und effektive Versorgung aller Bevölkerungsschichten gewährleistet bleiben. Sie will auch die Einleitung von Quecksilber über die Abwassersysteme in die Fließgewässer weiter senken. Die Maßnahmen im Einzelnen \ Prävention weiter stärken: Die Bundesregierung will den Weg eines an den Grundsätzen der Prävention und der Zahn- erhaltung ausgerichteten Versorgungssystems weiterverfolgen. Im Fokus steht besonders die Verhinderung frühkindlicher Karies. Mit dem Präventionsgesetz wurde 2015 beschlossen, dass zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen auch bei Kindern vor dem dritten Lebensjahr durchzuführen sind. Die Regierung will die Umsetzung dieses Beschlusses durch die Krankenkassen und die Spitzenorganisationen der Zahnärzte- schaft eng begleiten. Auch die zahnmedizinische Gruppen- prophylaxe für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen soll weiter gestärkt werden, weil sie sich als besonders geeignet er- wiesen hat, auch die Kinder und Jugendlichen einzubeziehen, Kabinett beschließt Nationalen Aktionsplan Dentalamalgam wird schrittweise verringert Das Bundeskabinett hat den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur schrittweisen Verringerung von Dental- amalgam beschlossen. Bis Ende Juni 2020 will die EU-Kommission nun entscheiden, ob „auf lange Sicht beziehungsweise bis 2030“ ein vollständiger Ausstieg möglich ist. Aufgrund ihres hohen Quecksilberanteils gelten Amalgamabfälle als gefährlich (Abfallschlüsselnummer 180110) und werden mit dem Ziel der Metallrückgewinnung entsorgt. Foto: Ralf Grömminger Fotografie GmbH zm 109, Nr. 15-16, 16.8.2019, (1704)

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