Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16

die anders oft nur schwer zu erreichen sind. Weiterentwickelt werden auch die in den vergangenen Jahren aufgelegten Programme zur Verbesserung der Zahngesundheit von Menschen mit Behinderungen und Pflege- bedürftigen. Im Rahmen des Innovationsfonds in der gesetzlichen Krankenversicherung, der neue Versorgungsformen und Projekte zur Versorgungsforschung fördert, werden auch Projekte zur Verbesserung der Mund- gesundheit unter anderem von Pflege- bedürftigen und von Menschen mit Migrationshintergrund gefördert. \ Ausbildung und Schule: Die Lehrpläne der Universitäten und Fachschulen für die Ausbildung des zahnärztlichen Personals spiegeln die Anforderungen zur Reduzie- rung von Dentalamalgam wider. Der Plan sieht vor, dass vor allem die Kenntnisse für die Anwendung von alternativen Füllmate- rialien vermittelt werden sollen. \ Informationen von Patienten in der Öf- fentlichkeit: Der Plan unterstreicht, dass Pa- tienten über die Möglichkeiten zur Behand- lung von Kavitäten informiert sein müssen, um eine Entscheidung treffen zu können. Deshalb verweist der Plan auf die Patienten- beratungsstellen der KZVen und Zahnärzte- kammern sowie das von der Bundesregierung geförderte Beratungsangebot der Unabhän- gigen Patientenberatung Deutschland (UPD), das auch für Fragen zur zahnärztlichen Ver- sorgung zur Verfügung steht. \ Eintrag von Dentalamalgam in die Ab- wassersysteme minimieren: Seit Anfang der 1990er-Jahre ist in Deutschland die Verwen- dung von Abscheidern zur Rückhaltung von Dentalamalgam aus dem Abwasser von Zahnarztpraxen vorgeschrieben. Der Gehalt von Quecksilber im Klärschlamm ist zwar deutlich gesunken, ist aber mancherorts immer noch zu hoch. Die Regierung will daher bei den zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene eruieren, wie die wasser- rechtlichen Vorschriften zur Vermeidung des Eintrags von Dentalamalgam ins Abwasser umgesetzt werden und ob eine Senkung des Umwelteintrags möglich ist. \ Überprüfung und Beratung: Die Senkung der Verwendung von Amalgam wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Hierzu werden erstmalig für das Jahr 2020 in Zusammenarbeit mit den Spitzenorganisa- tionen der Zahnärzteschaft und den zahn- medizinischen Fachgesellschaften vorhan- dene Daten zusammengeführt und veröf- fentlicht, um Auskunft über den relativen Anteil der mit Amalgam ausgeführten Fül- lungen zu erhalten. Die Ergebnisse der Erhebungen wie auch die Fortschritte in den anderen Maßnahmen- bereichen werden gemeinsam mit Behör- den und Spitzenorganisationen der Zahn- ärzteschaft und Nichtregierungsorganisa- tionen beraten. pr Auf Basis des Minamata-Abkommens und der EU-Quecksilber-Verordnung wie auch anderer Informationen wird die EU-Kommission bis zum 30. Juni 2020 einen Bericht vorlegen, in dem der Frage nachgegangen wird, ob auf lange Sicht beziehungsweise bis 2030 ein vollständiger Ausstieg aus der Nutzung von Dentalamalgammöglich ist (Art. 19 Absatz 1 Buchstabe b der EU-Quecksilber-Verordnung). \ EU-Bericht bis 2020 I NFO In einem Gespräch mit den nationalen Spitzenorganisationen der Zahnärzte- schaft und Nichtregierungsorganisa- tionen wurden für den Nationalen Aktionsplan Informationen zur Aus- gangslage erhoben und mögliche Maßnahmen erörtert. Die Ergebnisse sind in den Plan eingeflossen. Der Nationale Aktionsplan ist kein eigener Gesetzesakt, stellt aber die Umsetzung einer Verpflichtung der Bundesregie- rung zur EU-Verordnung dar. Er wird in diesem Jahr zum ersten Mal erstellt und soll in den Folgejahren periodisch aktualisiert werden. \ Der Nationale Aktionsplan I NFO 47

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