Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16

zm 109, Nr. 15-16, 16.8.2019, (1664) Dr. Wolfgang Eßer Vorsitzender des Vorstands der KZBV Foto: KZBV/Axentis-Lopata ” Aus zahnärztlicher Sicht gibt es klare Indikationen, die für eine weitere Verwendung von Dentalamalgam sprechen. Das Bundeskabinett hat den Nationalen Aktionsplan Dentalamalgam zur schrittwei- sen Verringerung von Dentalamalgam am 10. Juli verabschiedet. Welche Maßnahmen im Einzelnen geplant sind, lesen Sie in dem Beitrag auf Seite 46. Die wichtigste Erkenntnis: Trotz der neuerlichen Initiative vornehmlich der skandinavischen Länder, die Verwendung von Dentalamalgam auf europäischer Ebene zu verbieten und der Verpflichtung der europäischen Länder im Rahmen des Minamata-Abkommens einen Plan zur Verringerung des Dentalamalgams vorzulegen, wird dieses Füllungsmaterial nicht aus dem zahnmedizinischen Repertoire verschwinden. Das ist für die zahnmedizi- nische Versorgung eine gute Nachricht. Denn auch wenn in Deutschland schon heute quecksilberfreie Füllungsmaterialien eine medizinisch vollwertige Versorgung in vielen Fällen ermöglichen, bleiben dennoch Anwendungsfälle, in denen der Einsatz von Dentalamalgam eine zahnmedizinische Notwendigkeit darstellt. In Deutschland sanken auf Basis der erfolg- reichen zahnmedizinischen Präventions- konzepte in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten nicht nur Karieslast und damit die Anzahl der Füllungen, parallel dazu wurde und wird auch immer weniger Den- talamalgam verwendet. In der Konsequenz resultierte ein natürlicher „Phase down“. Unabhängig von der Tatsache, dass in Deutschland die Vorgaben der EU-Queck- silber-Verordnung in Bezug auf die Dental- amalgamverwendung und -entsorgung seit Jahren umgesetzt werden, wurde der Beschluss des Bundeskabinetts in Folge des Minamata-Abkommens erforderlich. Der jetzt beschlossene Nationale Aktionsplan trägt den medizinischen Versorgungsnot- wendigkeiten und -realitäten Rechnung, ohne relevante Umweltaspekte außer Acht zu lassen. In die Beratungen war die KZBV im engen Schulterschluss mit der Wissen- schaft und Unterstützung der BZÄK inten- siv eingebunden. Nun könnte man aus der Tatsache, dass Amalgam immer seltener verwendet wird, die Schlussfolgerung ziehen, dass dieser Werkstoff bereits in naher Zukunft keine Anwendung mehr finden wird und deshalb problemlos zu er- setzen ist. Dieser Einschätzung muss jedoch mit Entschiedenheit entgegentreten werden. Wir haben deshalb in der Anhörung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit betont, dass die sachgerechte Anwendung zahnmedizinisch notwendiger Werkstoffe, zu denen auch Amalgam zählt, erhalten bleiben muss. Diese Forderung ist wohl begründet, da sich die Versorgungsnotwendigkeit bei einem Kernbestand der Patienten aufgrund medi- zinischer und sozialer Gründe verdichtet. Alternative Materialien sind zwar grund- sätzlich verfügbar, haben aber gerade bei großen Kavitäten und schwierigen Versor- gungslagen deutliche Nachteile. Die Ent- scheidung, ob Amalgam oder ein anderes plastisches Füllungsmaterial zum Einsatz kommen soll, muss daher der behandelnde Zahnarzt im Rahmen der zahnärztlichen Therapiefreiheit im Einzelfall selbst treffen. Wesentlich ist die individuelle Situation des Patienten, um zu entscheiden, welches Vorgehen sinnvoll ist. Dies betrifft haupt- sächlich Patienten mit eingeschränkter Mundhygienefähigkeit, erhöhtem Karies- risiko, eingeschränkter Kooperationsfähig- keit oder die Behandlung in Narkose. Vor allem die Alterszahnheilkunde stellt beson- dere Anforderungen an die Versorgung. Es gibt daher aus zahnärztlicher Sicht klare Indikationen, die für eine weitere Verwen- dung von Dentalamalgam sprechen. Das Material ist auch in schwierigen Indikationen gut zu verarbeiten, besitzt eine hohe Lebens- dauer und ist für die Versorgung großer Kavitäten im Seitenzahnbereich gut geeignet. Daher ist es aus unserer Sicht erforderlich, den Füllungswerkstoff Amalgam in der Ver- sorgung verfügbar zu halten. Selbstver- ständlich gelten die in der EU-Quecksilber- Verordnung beschlossenen generellen Ein- schränkungen für die Verwendung von Amalgam für Milchzähne, Kindern unter 15 Jahre, für Schwangere und Stillende. Trotz intensiver Forschungsbemühungen, die in die Entwicklung von Amalgamalter- nativen investiert wurden, muss konstatiert werden: Es steht derzeit kein universelles Ersatzmaterial zur Verfügung. Die Wissen- schaft ist aufgefordert, die Suche nach voll- wertigen Ersatzmaterialien intensiv zu be- treiben und wir sind alle gemeinsam gehal- ten, in unseren Präventionsbemühungen gerade auch bei vulnerablen Bevölkerungs- gruppen nicht nachzulassen. Amalgam bleibt für spezielle Zielgruppen erhalten 6 Leitartikel

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