Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17
zm 109, Nr. 17, 1.9.2019, (1902) Das Kooperationspraxis-Konzept der Uni- versität Dresden besteht in seiner jetzigen Form seit 2015. Es wurde unter der Schirm- herrschaft von Prof. Thomas Hoffmann mit dem damaligen Präsidenten der Landeszahn- ärztekammer Sachsen, Dr. Mathias Wunsch, etabliert. Aktuell sind im Raum Dresden 65 Praxen als „Kooperationspraxis zur zahn- medizinischen Ausbildung“ qualifiziert. Praxis-Fortbildungen sichern den Ausbildungsstandard Der besondere Reiz für die Studierenden besteht darin, dass sie „echte“ Praxisluft schnuppern können. Sie sollen Behand- lungsabläufe und -methoden kennenlernen und möglichst auch anwenden. Der Vorteil für die Niedergelassenen liegt zum einen in exklusiv angebotenen Fortbildungsveran- staltungen. Im Juli standen zuletzt „Notfall- Kooperationspraxis-Modell in Dresden Win-win für Studierende und Niedergelassene Am Universitätsklinikum Dresden können Studierende des 10. Semesters in Koope- rations-Zahnarztpraxen hospitieren und arbeiten, um einen Einblick ins Berufsleben zu bekommen. Davon profitieren beide Seiten: Für die Studierenden ist es eine ergänzende praxisnahe Ausbildung, für die Praxen die Anbindung an den akademischen State of the Art. Zudem erhalten die Kooperationpraxen exklusive Fortbildungen. Im Juli fand im Medizinisch-Interprofessionellen Trainingszentrum (MITZ) der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden ein Fortbildungstreffen für Zahnärzte im Rahmen des Kooperationspraxis-Programms statt. Hier begrüßt Prof. Dr. Dr. Hoffmann (Spiritus rector der Kooperationspraxen) die Teilnehmer. Foto: Uniklinik Dresden Gabriele Bellmann Fehlermanagement: Wie reagiert man als Zahnarzt adäquat beim Auftreten eines selbst verschuldeten Behandlungsfehlers? Ein Zahnarzt erprobte die Situation mit einem Schauspielpatienten, die anderen Fortbildungsteilnehmer konnten das Gespräch über einen Monitor verfolgen. Foto: zm-nl 116 zm–starter
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