Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

zm 109, Nr. 17, 1.9.2019, (1903) situationen“ und „Fehlermanagement“ auf dem Programm (siehe Fotos). Hintergrund ist, dass für eine Anerkennung als Kooperationspraxis bestimmte Standards erfüllt werden müssen. Diese werden vorab anhand eines entwickelten Anforderungs- profils geprüft und auch im Rahmen der Hospitation von den Studierenden regel- mäßig evaluiert. Zudemmuss man sich nach drei Jahren wieder neu als Kooperations- praxis bewerben. Einige bewerben sich später als Assistenzzahnarzt Zum anderen profitieren die niedergelasse- nen Kolleginnen und Kollegen vom akade- mischen Input – durch den engen Kontakt zur Uni durch die Hospitanten. Die Praxen können damit werben, dass bei ihnen „wie an der Uni“ therapiert wird. So hat die Aus- zeichnung „zertifizierte Kooperationspraxis“ nicht nur eine positive Außenwirkung, son- dern bringt über die Studierenden einen regen Austausch über universitäre Lehr- meinungen mit sich. Die Erfahrungen der Praxen sind dabei durchweg positiv. Bei vielen Praxen besteht sogar der Wunsch, die Praktikumszeit zu verlängern, die bislang nur eine Woche beträgt. Und: Einige Studenten haben sich später – nach dem abgeschlossenen Staats- examen – bereits in „ihrer“ Kooperations- praxis als Assistenzzahnarzt beworben. Die Praxisinhaber, insbesondere in ländlicheren Gebieten, sehen daher zusätzlich gute Chancen, auf diesem Weg einen passenden Praxisnachfolger zu finden. nl/mb Hinter dem Titel „Kooperationspraxen der zahnmedizinischen Ausbildung“ verbirgt sich ein innovatives Konzept, das Dresdner Zahnmedizinstudierenden eine freiwillige, einwöchige Hospitation in einer Zahnarztpraxis im Rahmen des 10. Semesters ermöglicht. Dabei schauen sie dem Zahnarzt nicht nur über die Schulter, sondern werden auch selbst aktiv. Gemäß ihren Fertigkeiten ist es ihnen erlaubt, unter Supervision des niedergelassenen Zahnarztes selbst Dia- gnostik, Prävention und sogar Therapien durchführen. Es liegt aber in der Verant- wortung des Praxisinhabers, zunächst das Können des Studierenden einzuschätzen, bevor Aufgaben delegiert werden. Das Konzept wurde nach jahrelanger Vor- bereitungszeit, in der es vor allem um die Frage der Versicherung der Studierenden im Rahmen der Patientenbehandlung ging, 2015 unter der Schirmherrschaft von Prof. Thomas Hoffmann ins Leben gerufen. Es ist schließlich gelungen, über die INTER-Versicherungsgesellschaft einen Haftpflichtschutz für den Hospitations- zeitraum anzubieten. Behandlungen können zudem nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten durchgeführt werden. An dem Projekt in- teressierte Praxen müssen sich zunächst bewerben und werden dann anhand eines in Kooperation mit der Deutschen Gesell- schaft für Zahn-, Mund- und Kieferheil- kunde (DGZMK) und der Bundeszahn- ärztekammer (BZÄK) erstellen Anforde- rungsprofils, das Muss- und Soll-Kriterien enthält, ausgewählt. \ Kooperationspraxen I NFO Notfallmanagement: Hier wurde ein anaphylaktischer Schock durch einen Schauspielpatienten simuliert. Die Zahnärzte agierten im Team, um eine fiktive Wartezeit von fünf Minuten bis zum Eintreffen des Rettungswagens zu überbrücken. Foto: Uniklinik Dresden Gabriele Bellmann Besprechung der wichtigsten Utensilien des Notfallkoffers und deren Verwendung Foto: zm-nl 117 zm-starter

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