Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

zm 109, Nr. 17, 1.9.2019, (1908) apoBank-Recherche zu Vergütung und Arbeitszeit Zu diesen Konditionen arbeiten angestellte Zahnärzte Die Gehälter von angestellten Zahnärzten variieren zum Teil sehr stark. Die apo- Bank gibt einen Überblick zu den Gehaltsstrukturen und zur Arbeitszeit. Foto: AdobeStock-OscarStock Die wichtigste Information vorab: Für Zahn- arztpraxen existieren keine Tarifverträge, die als verbindliche Grundlage dienen können. Deshalb ist die Höhe des Gehalts grund- sätzlich Verhandlungssache. Es wird jedoch empfohlen, dass nach der Assistenzzeit ein Bruttoeinstiegsgehalt von 4.500 Euro monatlich vereinbart wird, wenn es sich um ein Festgehalt handelt. Üblicherweise wird zu dem Festgehalt eine zusätzliche Beteili- gung an den von dem angestellten Zahn- arzt geleisteten Praxiseinnahmen vereinbart. Hierbei handelt es sich in der Regel um 15 bis 25 Prozent. Das monatliche Festgehalt für angestellte Zahnärzte wird geringer an- gesetzt, auf etwa 3.500 Euro monatlich, wenn sie am Umsatz beteiligt werden. Wenn der selbst erwirtschaftete Umsatz etwa bei 20.000 Euro im Monat liegt und die Umsatzbeteiligung ab 14.000 Euro ge- währt wird, liegt durch den Überschuss von 6.000 Euro eine 25-prozentige Beteiligung bei 1.500 Euro. Dadurch wächst das Gesamt- bruttogehalt auf 5.000 Euro pro Monat. Ver- einbaren angestellte Zahnärzte keine Um- satzbeteiligung, steigt das Festgehalt mit zunehmender Berufserfahrung. So kann nach zehn bis 20 Jahren das Festgehalt auf 65.000 bis 85.000 Euro pro Jahr ansteigen. Spezialisierungen zahlen sich aus Fachzahnärzte – wie Kieferorthopäden, Oral- chirurgen, aus dem öffentlichen Gesund- heitswesen sowie angestellte Zahnärzte mit Zusatzqualifizierungen, zum Beispiel Parodontologen, erhalten in den meisten Fällen ein höheres Festgehalt. Dies kann 122 zm–starter

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