Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17
zm 109, Nr. 17, 1.9.2019, (1802) Nach Abschluss der Erhebung erhalten alle Teilnehmer zudem wieder kostenlose Feed- backberichte, in denen die eigenen Daten als individueller Praxisbericht und Chefüber- sicht aufbereitet sind. Das gibt ihnen einen Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation ihrer Praxis und dient zugleich als Kontroll- und Planungsinstrument. Die Chefübersicht wird um die aktualisierten Daten der Erhebung 2019 ergänzt. Sie stellt darüber hinaus die Entwicklung der Kosten- struktur der jeweiligen Praxis anhand von Grafiken und Erläuterungen übersichtlich dar und kann als szenario-orientierte Finanz- planung für die kommenden Jahre einge- setzt werden. Insbesondere die Chefüber- sicht kann als Planungsinstrument umso besser genutzt werden, je länger die Praxen an der Erhebung teilnehmen. Auch beim Praxisbericht profitieren die Zahnärztinnen und Zahnärzte, die als Teil- nehmer der Erhebungswelle 2018 bereits einen Praxisbericht erhalten haben, von der aktualisierten Bereitstellung des Berichts, in dem die aktualisierten Daten der eigenen Praxen den regionalen Vergleichsdaten gegenübergestellt werden. Maximum an Datenschutz Ein ganz wichtiger Aspekt ist der KZBV und den KZVen der Datenschutz. Die Zusam- menarbeit mit dem Zi hat sich bisher be- währt, denn das Institut verfügt über lang- jährige Erfahrung mit ähnlichen Befragun- gen im ärztlichen Bereich. Zudem kann durch die Einbindung einer Treuhandstelle und eines Notars ein Maximum an Daten- schutz und Datensicherheit garantiert werden. Dank Pseudonymisierung und ge- sicherter Datenverarbeitung nach höchsten Standards ist eine nachträgliche Zuordnung der Angaben zu bestimmten Praxen ausge- schlossen. pr \ Weitere Informationen zum ZäPP erhalten Sie von Ihrer KZV, vom Zi und von der KZBV (www.kzbv.de/zaepp ). Außerdem steht Ihnen in der Erhebungsphase die Treuhandstelle des Zi unter der Nummer 030/4005-2446 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr zur Ver- fügung. Oder schicken Sie einfach eine E-Mail an kontakt@zi-treuhandstelle.de. Das ZäPP im Web ist unter www.zäpp.de erreichbar. „Im vergangenen Jahr ist das neue Zahn- ärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – erstmals bundesweit durchgeführt worden. Gleich im ersten Befragungsjahr war das ZäPP durch die motivierte Mitarbeit der vielen teilnehmenden Zahnarztpraxen ein gro- ßer Erfolg: Mit rund 4.700 eingegangenen Erhebungsbögen lag die Rücklaufquote bei fast 13 Prozent! Diese – im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen – überaus positive Resonanz erlaubt substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingun- gen der vertragszahnärztlichen Versorgung in den Jahren 2016 und 2017. Zugleich zeigt das Ergebnis, wie wichtig den Ver- tragszahnärztinnen und -ärzten die aktive Beteiligung an der Ausgestaltung ihres Berufs ist. Allen Praxen, die sich bereits am ZäPP beteiligt haben, nochmals ein herzliches Dankeschön! Eine rege und auch in den kommenden Jahren regelmäßige Teilnahme am ZäPP ist der Schlüssel zum Erfolg. Wichtig ist darum, dass sich die Teilnehmer der Erhebung 2018 auch an der nächsten Befragung im Jahr 2019 beteiligen. Selbstverständlich bitten wir aber auch diejenigen Praxen, die im Vorjahr noch nicht dabei waren, um ihre Teilnahme. Nur mit einer regelmäßigen Teilnahme ent- steht eine wissenschaftlich fundierte Daten- basis, auf deren Grundlage die Interessen der gesamten Vertragszahnärzteschaft in Verhandlungen von KZVen und KZBV mit den gesetzlichen Krankenkassen optimal vertreten werden können. Und diese Ver- handlungen auf Landes- und Bundesebene sind wiederum die Voraussetzung dafür, dass angemessene Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Praxen und damit für eine flächendeckende und wohnortnahe Ver- sorgung der Patientin- nen und Patienten gewähr- leistet werden können. Es kommt also auch (wieder) auf Sie ganz persönlich an! Wir sind uns bewusst, dass die Bearbeitung der Unterlagen ein erheblicher Aufwand für Sie ist. Die Rücksendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen wird deshalb auch in diesem Jahr wieder mit einer Aufwands- pauschale in Höhe von 250 Euro je Einzel- praxis und 350 Euro je Berufsausübungs- gemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) hono- riert. Mit Blick auf das Thema Datenschutz versichern wir ausdrücklich: Ihre freiwilligen Angaben sind in guten Händen!“ Martin Hendges, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV „Es kommt auf Sie ganz persönlich an!“ Statement Martin Hendges Sie erhalten einen Fragebogen zu den Themen \ Praxisorganisation \ Praxisräumlichkeiten \ Praxispersonal \ Wochenarbeitszeit \ erbrachte Leistungen der Praxis \ Finanzdaten der Praxis. Die Bearbeitung des Fragebogens ist auch über das Online-Portal des ZäPP unter www.zäpp.de möglich. Der Fragebogen besteht aus drei Teilen. \ In Teil A werden Angaben zur Praxis- struktur und Praxisorganisation erfragt. \ Die Angaben zu den erbrachten zahn- ärztlichen Leistungen in Teil B entnehmen Sie Ihrem Praxisverwaltungssystem oder per Download von der Webseite Ihrer KZV als ZäPP-Statistik, sofern von dieser angeboten (eine Übersicht über die Angebote der KZVen finden Sie unter www.zäpp.de) . \ In Teil C werden die Finanzdaten der Praxis erfragt. Dieser Teil wird durch Ihren Steuerberater ausgefüllt. Zur Vereinfachung steht Ihrem Steuerberater ein Softwaremo- dul zur Verfügung, das eine weitestgehend automatisierte Abfrage der Finanzdaten aus der Buchhaltung ermöglicht. Der Fragebogen Foto:: KZBV 16 Politik
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