Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

Dabei kann es sich durchaus um ethisch komplexe Grenzfallentscheidungen handeln, etwa wenn hochbetagte, sozial beziehungs- weise körperlich oder mental eingeschränkte oder schwerkranke Patienten – also Perso- nen, die zur oben erwähnten vulnerablen Patientengruppe gehören – einen Implan- tatwunsch äußern. Ein klinisches Beispiel für die letztgenannte Personengruppe bietet die jüngst publizierte Kasuistik eines Palliativ- patienten, der trotz bekannter, sehr limitier- ter Lebenserwartung und umfassender, durchaus kritischer Aufklärung durch den Zahnarzt dezidiert eine implantatgestützte Versorgung wünschte [Dirsch et al., 2018]. Im besagten – zweifellos extremen – Fall entschieden die Behandler auf der Grund- lage des ethischen Prinzips des „Respekts vor der Patientenautonomie“, die ge- wünschte Behandlung durchzuführen und dem Patienten nicht etwa mit dem (letztlich diskriminierenden) Hinweis auf dessen be- grenzte Lebenserwartung eine solche Be- handlungsoption zu verwehren – obwohl er nur noch sehr kurze Zeit von der Neu- versorgung profitierte. Dort, wo eine medizinische Indikation für eine Implantatversorgung gestellt werden kann, sollte diese im Rahmen des Aufklärungs- gesprächs auch als Behandlungsoption an- geführt werden. Dennoch ist sicherzustellen, dass dem betreffenden Patienten alle zur Verfügung stehenden therapeutischen Al- ternativen (und damit eben auch kosten- günstigere Varianten) genannt und offeriert werden – soweit sie nach Ansicht des Zahn- arztes fachlich infrage kommen. Zudem ist zu gewährleisten, dass diese Patientenauf- klärung non-direktiv – also nicht einseitig zugunsten (oder zulasten) einer bestimm- ten Behandlungsoption – erfolgt [Vernazza et al., 2015]. Darüber hinaus müssen die In- formationen in einer Sprache kommuniziert werden, die der Patient versteht, und in einer Weise, die dessen Bildungsstand und spezifisches Vorwissen berücksichtigt. Zudem sollte die Zustimmung frei von Zwang beziehungsweise äußeren Einflüssen erfolgen. Schließlich ist es notwendig, dass dem Patienten hinreichend Zeit für die Entscheidungsfindung eingeräumt wird, ähnlich wie dies zum Beispiel bei allgemein- chirurgischen Eingriffen grundsätzlich etab- liert ist. Mit anderen Worten: Er sollte seine Entscheidung überschlafen können. Grundsätzlich gilt: Je autonomer ein Patient in seinem gesundheitlichen Handeln ist, desto günstiger sind die Voraussetzungen für eine zufriedenstellende Adhärenz (früher: Compliance) und desto leichter fällt es, die Indikation für eine therapeutisch und nachsorgetechnisch aufwendige Implantat- versorgung zu stellen. Bei Patienten, die ihre Selbstständigkeit eingebüßt haben, gehört es vor diesem Hintergrund zu den Aufgaben des Zahnarztes, etwaige soziale Ressourcen INNOVATION FÜR DIE OBTURATION Wir wissen, welche Konsequenzen der Misserfolg einer Wurzelkanal- behandlung für Sie und Ihre Patienten hat. BioRoot ™ RCS ist die neue Generation der mineralbasierten Obturation mit einer besonderen Kombination von Produkteigenschaften: • herausragende Versiegelung • antimikrobielle Wirkung • periapikale Heilung • einfache Obturation und Nachkontrolle BioRoot ™ RCS Root Canal Sealer High seal, and much more BioRoot ™ RCS. Für eine erfolgreiche Obturation. Septodont GmbH · www.septodont.de 43

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