Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17
zm 109, Nr. 17, 1.9.2019, (1868) Der Auswertung zufolge steht statistisch in jedem dritten Pflegeheim ein Kooperations- zahnarzt im Sinne der Rahmenvereinbarung zur Verfügung, die KZBV und der GKV-SV bei der Umsetzung der entsprechenden gesetz- lichen Regelung im Jahr 2014 unter Mitwir- kung der Träger von Heimen und Verbänden der Pflegeberufe getroffen hatten. „Die wachsende Zahl von Verträgen ist Aus- druck von Akzeptanz und Notwendigkeit dieses wichtigen Versorgungsangebots“, erläutert Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Es gewährleistet die koordinierte vertragszahnärztliche und pflegerische Betreuung von besonders vul- nerablen Patienten, um die sich der Berufs- stand schon lange verstärkt kümmert. Im Fokus steht die Verbesserung von Prävention und Therapie und damit der Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Folgeerkrankungen lassen sich durch eine verbesserte Mundgesundheit verhindern, Essen und Sprechen wird er- leichtert. Das wirkt sich positiv auf soziale Teilhabe aus. Mit einer gemeinsamen Kraft- anstrengung wird es gelingen, die Mund- gesundheit in der Pflege weiter nachhaltig zu verbessern. Zielvorgabe bleibt die lückenlose Abdeckung aller stationären Einrichtungen in Deutschland mit Kooperationen. Daran arbeiten wir auch künftig aktiv.“ „Vorsorge ist besser als heilen – dies gilt ganz besonders für die Zahngesundheit“, ergänzt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbands: „Dank der Zusammen- arbeit von Pflegeheimen und Kooperations- zahnärzten wird die Versorgung der Heim- bewohner immer besser. Gerade besonders schutzbedürftige Heimbewohner wie bei- spielsweise immobile oder demenziell Er- krankte profitieren von der regelmäßigen und präventionsorientierten Versorgung der Zähne direkt in den Pflegeheimen. Bei vielen Heimbewohnern können durch diese Vor- Ort-Untersuchungen Beschwerden, Zahn- schmerzen oder Folgeerkrankungen wie Karies verhindert werden. Dass die Zahl der Kooperationsverträge stetig steigt, zeigt zudem, dass alle Beteiligten voll hinter dem Kooperationsmodell stehen.“ Abdeckungsgrad von 30 Prozent Derzeit gibt es bei anhaltend konstanter Zunahme dem Evaluationsbericht zufolge bundesweit über 4.300 Verträge. Das ent- spricht bei rund 14.500 Pflegeeinrichtungen einem Abdeckungsgrad von 30 Prozent. Eine zahnärztliche Versorgung der Bewohner findet aber auch ohne Kooperationsvertrag statt. Bei rund 936.000 zahnärztlichen Haus- und Heimbesuchen im Jahr 2018 ent- fielen 89 Prozent der Besuche auf Pflege- bedürftige und Menschen mit Beeinträch- tigung. Diese aufsuchende Versorgung er- möglicht die Teilhabe an bedarfsgerechter, zahnärztlicher Betreuung. Die bislang festzustellende dynamische Ent- wicklung bei der Zahl der Kooperations- verträge könnte dem Evaluationsbericht zu- folge aktuell dadurch verstärkt werden, dass mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz der Abschluss eines solchen Vertrags für Pflege- einrichtungen verbindlicher ausgestaltet worden ist. Seit dem 1.1.2019 sind die Einrichtungen verpflichtet, einzeln oder ge- meinsam bei entsprechendem Bedarf einen Kooperationsvertrag mit dafür geeigneten vertragszahnärztlichen Leistungserbringern zu schließen. Auf Antrag der Pflegeeinrich- tung hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung zur Sicherstellung einer ausreichenden zahn- ärztlichen Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in der Pflegeeinrichtung einen Vertrag innerhalb von drei Monaten zu ver- mitteln. Dieser Umstand wird im Rahmen der Analyse der für das Jahr 2019 aufzubereitenden Zahlen Berücksichtigung finden. pr/pm Auf den Seiten 84–92 lesen Sie, wie die prak- tische Umsetzung der Kooperationsverträge in den Pflegeheimen gelingen kann. KZBV und GKV-SV stellen ersten gemeinsamen Evaluationsbericht vor 4.331 Kooperationsverträge für Pflegeheime Kooperationen von Zahnärzten mit Pflegeeinrichtungen sind ein echtes Erfolgs- modell für die Verbesserung der Mundgesundheit von gesetzlich versicherten Patienten in Heimen. Das besagt der erste gemeinsame Evaluationsbericht von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband. Die Anzahl der abgeschlossenen Verträge hat sich in den vergangenen vier Jahren verfünffacht. Quelle: KZBV 82 Politik
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