Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

zm 109, Nr. 17, 1.9.2019, (1876) gespeicherter Daten sollte die Funktions- tüchtigkeit der EDV in der Einrichtung vorab geprüft werden. Besuchstag 1: Mundgesundheitsstatus und individueller Plan Am Besuchstag rufen wir zuerst in der Pflegeeinrichtung an, ob beispielsweise eine Magen-Darm-Grippe oder ein sonstiger Zwischenfall dem Besuch in der Pflege- einrichtung entgegenstehen. Für diesen Fall haben wir eine Liste „normaler“ Patienten mit umfangreicherem Behandlungsbedarf (zum Beispiel mehrere Füllungen, Wurzel- kanalbehandlungen oder Präparationen), die eigentlich erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Termin haben, aber auch an diesem Tag kurzfristig auf Abruf zur Verfügung ste- hen – so entsteht kein Praxisausfall. Für die Arbeit in der Pflegeeinrichtung am Besuchstag 1 hat sich der Einsatz von zwei zahnmedizinischen Mitarbeiterinnen bewährt. Eine Mitarbeiterin bereitet die Trays für die Untersuchungen vor und reicht benötigte Materialien an. Die zweite Mit- arbeiterin übernimmt die Dokumentation sowie die Hintergrund-Organisation (Ein- lesen der Karteikarten, Vorbereitung der Bewohner, ...). Vor Ort angekommen, werden auf der jewei- ligen Pflegestation zunächst die Kranken- versichertenkarten mit dem mobilen Lese- gerät eingelesen und wir fragen kurz ab, bei welchem Bewohner es etwas Besonderes zu beachten gilt. Für die Untersuchungen selbst beanspruchen wir die Pflegekräfte so wenig wie möglich – das erhöht die Akzeptanz in der Einrichtung. Wir besuchen die Bewohner dort, wo sie gerade sind. Einrichtungen bieten die Woche über eine Vielzahl von Aktivitäten an (Singen, Gedächtnistraining, Gymnastik, Vorlesen, ...). Diese geregelten Tagesabläufe sind für die Bewohner wichtig und wir sollten uns diesen Abläufen anpas- sen. Die Untersuchung im eigenen Zimmer ist ideal, kann aber auch an einem sonstigen Aufenthaltsort des Bewohners unter Beach- tung der Privatsphäre erfolgen. Stress und Aspirationsgefahr werden so reduziert, zu- gleich wird die Kooperationsbereitschaft der Bewohner erhöht. Ein Servierwagen der Einrichtung, bestückt mit den notwendigen Materialen erlaubt es, zügig von Bewohner zu Bewohner weiterzu- ziehen (Abbildung 4). Der Materialeinsatz sollte insgesamt auf das notwendige Mini- mum beschränkt sein (Abbildung 5). Statt Spülungen mittels Kanülen und Spritzen ist es oft besser, Gele zum Beispiel mit der Zahnbürste des Bewohners einzumassieren oder aufzutragen. Einmal-Untersuchungs- besteck hat Vorteile, verursacht aber viel Plastikabfall am Ende des Tages. Zur Mini- mierung des Verletzungs- und Infektions- risikos sollte unser Abfall nicht in den Mülleimer im Bewohnerzimmer geworfen werden. \ Aspiration vermeiden & ergonomisch ar- beiten: Die Untersuchung der Mundhöhle bei gebrechlichen Menschen stellt uns Zahnärzte vor Herausforderungen, die in der Praxis nicht alltäglich sind. Kenntnisse über Techniken der Validation sowie der Anbahnung sind sehr hilfreich. Zudem gilt es, bei allen Arbeitsabläufen die Aspirations- gefahr zu minimieren und ergonomisch zu arbeiten. Zur Vermeidung von Aspiration ist eine auf- rechte Kopf-/Körperhaltung der Bewohner bei der Untersuchung anzustreben. Zeit- aufwendige Mobilisationen, Transfers oder Lagerungen müssen jedoch in einem sinn- vollen Verhältnis von Aufwand und Nutzen stehen. Wir haben bei unseren Methoden und Techniken die Gefahr der Aspiration immer im Blick und streben hinsichtlich der Ergonomie möglichst viele Abstützungs- punkte bei bewusst variierenden Körper- haltungen an (Abbildung 6). Der Wechsel von Zimmer zu Zimmer und gerne auch mal Treppensteigen zwischendurch sind ein weiterer guter Ausgleich. \ Fotografieren zu Dokumentationszwecken ist sinnvoll, muss aber vorher mit der Pflege- einrichtung abgestimmt sein. Fotos von der Mundhöhle oder von herausnehmbarem Zahnersatz können bei Fragen zum Beispiel nach der Zugehörigkeit einer zufällig gefun- Abbildung 8: Mundhygiene-Pflegeanleitung: Wichtig: Aspiration vermeiden und ergonomisch arbeiten! Foto: aus: Ludwig E, Mundhygiene in der Pflege – Aspiration vermeiden & rückengerecht arbeiten. prophylaxe impuls 2019(23): S14–22. 90 Zahnmedizin

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