Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

zm 109, Nr. 17, 1.9.2019, (1878) Wir notieren uns, bei welchen Bewohnern die Mundgesundheitsaufklärung mit prak- tischer Anleitung im zweiten Termin am Ende der Woche erfolgen soll. Dies sind unter anderem neu aufgenommene Bewoh- ner, Bewohner, bei denen sich die Fähigkeit zur Mundhygiene verändert hat oder aber Bewohner, bei denen Mundhygiene- maßnahmen besonders gut geübt werden können. \ Zahnsteinentfernung et cetera: Im An- schluss entfernen wir Zahnstein mit Hand- instrumenten, erheben den zahnärztlichen Befund sowie den Mundgesundheitsstatus und stellen gegebenenfalls notwendige Behandlungsmaßnahmen fest. Diese werden nach Absprache mit dem Patienten oder dem gesetzlichen Betreuer zeitnah gesondert durchgeführt (Abbildung 7). \ Abschluss: Nach den Kontrolluntersuchun- gen werden in der Praxis aus der Kartei- karten- sowie aus der Fotodokumentation die individuellen Mundgesundheitspläne (Formblatt gemäß Anlage 2 des Koopera- tionsvertrags) ausgefüllt und vorbereitet. Besuchstag 2: Mundgesundheitsaufklärung Am wirkungsvollsten und in Bezug auf die Nachhaltigkeit effektivsten hat sich die Durchführung der Mundgesundheitsaufklä- rung im Sinne einer Mentoren- beziehungs- weise Praxisanleiter-Einheit erwiesen. Bei diesen Praxisanleiter-Einheiten sind nicht nur die Auszubildenden selbst, sondern auch die Praxisanleiter beziehungsweise Mentoren der Pflegeeinrichtung mit dabei. Diese sind als langjährig erfahrene Pflege- kräfte mit den Abläufen im Haus und auch mit den Bewohnern oft sehr gut vertraut. Eine ideale Ausgangssituation, um koopera- tiv und koordiniert effizient zu arbeiten! Bei einigen Bewohnern beschränkt sich die Mundgesundheitsaufklärung auf die Be- sprechung des individuellen Mundgesund- heitsplans. Bei anderen Bewohnern wird mit den Auszubildenden zusätzlich intensiv die Mundpflege geübt, Mundpflegesituationen im Rollstuhl sowie am Pflegebett werden gezielt durchgeführt. Dazu zählen unter an- derem die Pflege der Lippen, das Ein- und Ausgliedern verschiedener Prothesenarten, die Inspektion der Mundhöhle inklusive Besprechung möglicher krankhafter Verän- derungen, die Reinigung von Zähnen und Zahnersatz, die Pflege trockener Schleim- häute, die Entfernung von Haftcreme sowie Maßnahmen bei Borken (verkrusteter Schleim). Bei der eigentlichen Durchführung der Mundhygienemaßnahmen in der Pflege kommt es wie bei der Untersuchung ent- scheidend darauf an, die Aspirationsgefahr zu minimieren und gleichzeitig ergonomisch zu arbeiten – hier sollte allerdings in Abstim- mung mit den Mentoren mehr Wert auf die Lagerung im Sinne einer aufrechten Kopf-/ Körperhaltung gelegt werden (Abbildung 8). Zudem gilt es, weitere Fragen zu klären: Wer macht was, warum, wann, wo, wie oft und womit? Für diese Fragen hat die Landes- zahnärztekammer Baden-Württemberg einen Mundpflegestandard entwickelt (Abbildung 9). Dieser ist aber unbedingt im Vorfeld mit der Pflegedienstleitung abzustimmen. Für die Zukunft wird der eingangs erwähnte Expertenstandard zur Förderung und Erhal- tung der Mundgesundheit in der Pflege die Grundlage für die Mundhygiene in der Pflege werden. \ Mundgesundheitsplan & Pflegeampel Nicht selten erlaubt die Praxisverwaltungs- software bereits heute schon, die Mund- gesundheitspläne größtenteils im Computer auszufüllen. Daneben dokumentieren wir in der sogenannten Pflegeampel die aus unserer Sicht wichtigsten Informationen zur Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege und hängen diese bereits im Rahmen der Mund- gesundheitsaufklärung in die Schränke der Bewohner. Hier ist zum Beispiel vermerkt, ob Prothesen nachts im Mund getragen werden – für Krankheits- beziehungsweise Urlaubsvertretungen in der Pflege ein hilf- reicher Hinweis (Abbildung 10). Zum Abschluss übergeben wir die individu- ellen Mundgesundheitspläne ausgefüllt und unterschrieben an die Pflegeeinrichtung – eine Kopie behalten wir für uns selbst. Schlussbemerkung Das hier vorgestellte Modell ist das Ergebnis langer und intensiver Entwicklungsarbeit, in die neben den zahnärztlichen Körper- schaften in Baden-Württemberg insbeson- dere erfahrene Praktiker ihre Expertise ein- gebracht haben. Im Vordergrund stand und steht dabei die Intention, unter Berück- sichtigung der Ressourcen aller Beteiligten eine bedarfsgerechte zahnmedizinische Be- treuung für die vielfach äußerst vulnerablen Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen sicherzustellen. Dr. Elmar Ludwig Referent für Alters- zahnheilkunde der LZK Baden- Württemberg Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Markus Dirheimer & Dr. Elmar Ludwig Neue Str. 115 89073 Ulm elmar_ludwig@t-online.de Abbildung 10: Die Pflegeampel im Schrank des Bewohners auf- gehängt fasst als tägliche Erinnerung die wichtigsten Informationen zur Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege zusammen. Quelle: Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Foto: Elmar Ludwig 92 Zahnmedizin

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