Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 109, Nr. 18, 16.9.2019, (1964) Minutenrechner GOZ 2012 GOÄ I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen 1 3 GOZ A. Allgemeine zahnärztliche Leistungen 10 30 40 50 60 70 80 90 100 B. Prophylaktische Leistungen 1000 Beratung- auch mittels Fernsprecher Eingehend, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung, ( mindestens 10 Minuten) Eingehende Untersuchung Aufstellung HKP nach Befundaufnahme Aufstellung HKP KFO o. Fu.-Diagn. Abformung 1 Kiefer Situ Abformung 2 Kiefer Situ Viprf. eines o. mehrerer Zähne Intraorale Oberflächenanästhesie Intraorale Infiltrationsanästhesie Intraoroale Leitungsanästhesie Mundhygienestatus u. eingehende Unterweisung 80 150 100 200 250 120 260 50 30 60 70 200 GOZ 2012 2,3 fach Nachkommastellen dezimal 10,72 € 20,10 € 12,94 € 25,87 € 32,34 € 15,52 € 33,63 € 6,47 € 3,88 € 7,76 € 9,05 € 25,87 € GOZ 2012 3,5 fach 16,31 € 30,59 € 19,68 € 39,37 € 49,21 € 23,62 € 51,18 € 9,84 € 5,91 € 11,81 € 13,78 v 39,37 € 2017 Prognosstudie 273,93 € /h 4,56 € /Min GOZ 2,3 fach 2,35 4,41 2,84 5,67 7,09 3,40 7,38 1,42 0,85 1,70 1,99 5,67 2017 Prognosstudie 273,93 € /h 4,56 € /Min GOZ 3,5 fach 3,58 6,71 4,32 8,63 10,79 5,18 11,22 2,16 1,30 2,59 3,02 8,63 Wissen Sie eigentlich, wie viel Zeit Sie für die Erbringung von Leistungen nach der GOZ haben? Setzt man die von der Prognos AG regelmäßig weiterentwickelten Daten für den Sollumsatz einer zahnärztlichen Muster- praxis in Höhe von 273,93 Euro pro Stunde für 2015/2016 in Relation zu den Honoraren für bestimmte Leistungen in der GOZ, kommt man zu teilweise erstaunlichen Er- gebnissen, die neben der ohnehin notwen- digen Punktwertanhebung dringend eine Neubetrachtung der praxisindividuellen Einschätzung des erhöhten Zeitaufwands bei der Festlegung des Steigerungssatzes nach § 5 Abs. 2 GOZ verlangen. Denn zu häufig wird – leider aus Bequemlichkeit – durchgehend der 2,3-fache Satz ohne wei- tere Überlegung berechnet. Für die Entfernung eines einwurzeligen Zah- nes stehen knapp 2 Minuten bei 2,3-fachem Satz und für eine zweiflächige Füllung nur 6,86 Minuten zur Verfügung. Die Beseiti- gung grober Vorkontakte müsste innerhalb von 1,4 Minuten erledigt sein. In der nach- folgenden Tabelle finden Sie weitere, zu denken gebende Werte. Die Zeitrelation be- zieht über den Sollumsatz zwar die Praxis- kosten mit ein. Diese sind jedoch je nach Materialkosten, Aufbereitungsbedarf und gegebenenfalls Rüstzeiten für die einzelne Leistung sehr unterschiedlich. Näheres dazu finden Sie im Statistischen Jahrbuch 2017/ 2018 der Bundeszahnärztekammer. Im Übrigen reicht bei einer Betrachtung der GOÄ unter gleichen Gesichtspunkten das Honorar für die GOÄ 3, Eingehende Bera- tung (Dauer mindestens 10 Minuten) bei einer Minuten-Honorar-Relation von 4,41 beim 2,3-fachen Satz und 6,71 beim 3,5-fachen Satz nicht für die Erfüllung der Abrechnungsbestimmung! Ein krasses Bei- spiel für die fehlende Vergütungsanhebung in unserem Bereich. Selbst mit den eigenen Zahlen des Bundesgesundheitsminsteriums im Vorfeld der GOZ-Novellierung 2012 wurden die 10 Minuten der Abrechnungs- bestimmung in der Honorierung schon nicht mehr erreicht! Die Tabelle „Minutenrechner GOZ 2012“ setzt die GOZ in Beziehung zu dem dafür bezahlten Zeitaufwand. Dr. Wolfgang Menke Präsident der Zahn- ärztekammer Bremen, Vorsitzender des Ausschusses für Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer Die komplette Tabelle finden Sie auf zm-online.de . GOZ-Steigerungsfaktor 2,3-fachen Satz nicht universell verwenden! Foto: ZÄK Bremen 26 Politik

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