Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 109, Nr. 18, 16.9.2019, (2014) festzustellen (Grafik 2). In den Praxen werden derzeit 42 unterschiedliche Systeme eingesetzt. KFO: ivoris weiterhin marktführend An den Grafiken 3 und 4, in denen die absoluten Gesamtzahlen an den elek- tronischen KCH- und KFO-Abrechnun- gen/-Abrechnungsfällen zusammen- fassend dargestellt sind, lässt sich der schwerpunktmäßige Einsatz der auf- geführten Systeme für die Leistungs- bereiche KCH und KFO ablesen. Hier wird deutlich, dass die Programme ivoris der Firma Computer konkret und DentalExpress/OrthoExpress der Firma Computer Forum bevorzugt für die KFO-Abrechnung Anwendung finden. Gegenüber dem Vorjahr ist für das System Z1 der Firma CompuGroup Medical Dentalsysteme GmbH für KFO eine Differenz (Rückgang gegenüber Vorjahr) zum absoluten Marktführer DS-WIN-PLUS der Firma Dampsoft zu verzeichnen – im Vorjahr herrschte hier Gleichstand. Eine statistische Auflistung aller PVS für den Leistungsbereich KCH beziehungs- weise KFO kann bei der KZBV (E-Mail: F.Custodis@KZBV.de) angefordert wer- den. Die TOP-Listen von Praxisverwal- tungssystemen stellen lediglich die Menge der eingesetzten PVS in den Zahnarztpraxen dar, sie sagen nicht unbedingt etwas über die Qualität und Ergonomie des PVS oder die Kunden- zufriedenheit aus. Friederike Custodis KZBV-Vertragsinformatik Die Daten werden bei Einreichung der Abrechnungen durch die Zahnarztpraxen in den KZVen elektronisch erfasst. Für die Erstellung der Statistik übermitteln die KZVen jeweils die Daten des 4. Quartals des Vorjahres. Für die grafische Darstellung der Marktanteile der Dentalsoftware-Hersteller bereitet die KZBV die Daten sowohl für die Anzahl der elektronisch eingereichten Abrechnungen als auch für die Anzahl der elektronisch eingereichten Abrech- nungsfälle statistisch auf. Voraussetzung für die Verwendung eines Praxisverwaltungssystems für die elektronische Abrechnung ist, dass es hierfür eine Eignungsfeststellung der KZBV besitzt. Mit dem Aus- sprechen der Eignungsfeststellung bestätigt die KZBV, dass das jeweilige System die von ihr festgelegten Pflichtvorgaben erfüllt und damit zur Abrechnung eingesetzt werden darf. \ Hintergrund 76 Politik

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