Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20
zm 109, Nr. 20, 16.10.2019, (2220) Bürokratie – Delegation muss auch bezahlt werden können \ Zum Leserbrief „Bürokratie – eine etwas andere Sichtweise“ , zm 14/2019, S. 11, zum Leitartikel „Bürokratie, der Wahnsinn ohne Ende“, zm 12/2019, S. 6. Sehr geehrte Frau Korbjuhn-König, als Betriebswirtin im Gesundheitswesen müssten Sie eigentlich wis- sen, dass die Kassenhonorare die Delegation der genannten bürokra- tischen Tätigkeiten an entsprechend qualifiziertes und damit teures Personal kaum erlauben. Es hat weder mit Knauserigkeit des Praxis- inhabers noch mit „alter Chefmentalität“ zu tun, alles selbst zu machen, sondern ist schlicht die Folge betriebswirtschaftlicher Not- wendigkeiten. (Zwangsfortbildung kann und darf ohnehin nicht delegiert werden!) Ich bin fest davon überzeugt, dass die Überfrach- tung der Praxen mit Bürokratie politisch gewollt ist. Welcher Sinn da- hinter stecken könnte, sollte sich jeder Praxisinhaber in einer ruhigen Minute einmal fragen. Dr. Steffen Duck, Grasleben TI – Wem nutzt die TI-Konstruktion wirklich? \ Zum Beitrag „Telematik-Infrastruktur: Datenschützer sehen Teil-Verantwortung bei gematik“, zm-online vom 24.9.2019 Der Streit zwischen der gematik und dem Bundesministerium für Gesundheit bzw. der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bezüglich der datenschutzrecht- lichen Haftung wird von den realen Ereignissen eingeholt. Am Mittwoch, dem 18.9.2019, ging in der überregionalen Tages- presse ein erneuter Datenskandal als Headline um die Welt. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 18.9.2019 titelt „Millionen von Patientendaten wegen Sicherheitsmängeln im Netz zugänglich“ und informiert den Leser über einen Daten- skandal, der weltweit Kreise zieht; auch demonstriert er, welch hohes Interesse der Bürger an der Sicherheit der privaten Gesund- heitsdaten hat. Es gibt keine per- sönlicheren und/oder privateren Daten des eigenen Lebens als die Gesundheitsdaten. Die zahlreichen Datenskandale der letzten Jahrzehnte lassen das Vertrauen in den Schutz der Daten durch die Politik und den Gesetzgeber gänzlich schwinden. Längst ist bewusst geworden, dass es bei Vernet- zung („Digitalisierung“) keinen Schutz vor Datenmissbrauch gibt, sondern nur durch appa- rative Trennung vom Netz. Ein sicherer Schutz des privaten Lebens ist offensichtlich seitens der Bundesregierung nicht ge- wollt – das Recht auf „Informatio- nelle Selbstbestimmung“ nur ein Lippenbekenntnis. Die ver- pflichtende Anbindung der ärzt- lichen und zahnärztlichen Praxis- computer ans Netz birgt das hohe Risiko, dass Patienten ihre privaten Gesundheitsdaten auf dem „digitalen Marktplatz“ wiederfinden. Die wirtschaftliche Ausbeutung der privaten Gesundheitsdaten ist das Ziel mächtiger Interessengruppen und diese wird auch nachdrücklich von Gesundheitsminister Spahn bedient. Die Anbindung der Praxis- computer mit ihren sensiblen Daten an das digitale Netz ist für eine Therapie nicht nötig; die Übertragung der anonymisierten Daten kann problemlos – wie schon seit Jahren praktiziert – mit einem online-Gerät erfolgen, und ist auch mit weniger Kosten ver- bunden. Auf Wunsch des Patien- ten kann die digitale Patienten- akte jederzeit mit Klarnamen ins Netz gestellt werden oder sie ist auch für ihn direkt verfügbar, wenn er keine Eingabe ins Netz wünscht. Die geregelte getrennte Übertra- gung der Patientendaten nach Anonymisierung in den Praxis- computern: sichert 1.) die privaten Daten, weist 2.) die datenschutzrecht- lichen Risiken eindeutig zu, lässt 3.) weiterhin eine wissen- schaftliche Verwertung der Gesundheitsdaten zu, berührt 4.) nicht die wirtschaft- liche Kontrolle der ambulanten „Leistungserbringer“ und würde 5.) den ernsthaften Wunsch der Bundesregierung, das private Leben seiner Bürger zu schützen, belegen. Auch würde sie nach der Euro- päischen Menschrechtskonven- tion (EMRK) handeln, deren „Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“, lautet: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Woh- nung und ihrer Korrespondenz.“ Dr. Hans-Joachim Tascher, Heusweiler TI – Und wir Vertragszahnärzte stehen im Regen ... \ Zum Leitartikel „TI – Nutzen Sie die verbesserte Finanzierungsvereinbarung“, zm 18/2019, S. 6. Wir Zahnärzte (-innen) dürfen ja dankbar sein, dass die Diskussion über das Pro und Contra zur Telematik-Infrastruktur in unserem Standes- organ (noch) geführt werden darf. Aktuelle Vorteile aufgrund der TI- Installation sind für den Praxisablauf nach wie vor nicht erkennbar. Vielmehr wird – eher kleinlaut – hingewiesen auf künftige Optionen. Umso bedrohlicher sind die Ankündigungen in Richtung der TI- Verweigerer, bald werde eine Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen ohne TI überhaupt nicht mehr möglich sein. Mit Erstaunen nimmt dentist simplex wahr, dass sich Standespolitiker rühmen, mit welch hohem Prozentzahl die Kollegen (-innen) in ihrem Sprengel bereits die TI installiert haben. Ganz stolz wird sich mit Zahlen von 80 oder 90 Prozent gebrüstet. Aber ist das wirklich ein Grund stolz zu sein? Wissen unsere Berufsvertreter nicht, dass sich ein Großteil der Kollegenschaft diesem gesetzlichen Zwang nicht aus Überzeugung 10 Leserforum
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