Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm 109, Nr. 21, 1.11.2019, (2450) digitalen Gesundheitsanwendungen. Für letztere hätten die Ärzte bereits eine Gebührenziffer im Einheitlichen Bewertungs- maßstab (EBM). Es gibt nicht nur Freibier, Gesundheit kostet Angesichts der zunehmenden Datenfülle auf der einen Seite – Stichwort gläserner Pa- tient – und den Sanktionen für noch nicht an die TI angeschlossene Ärzte und Zahn- ärzte auf der anderen Seite, fragte Modera- tor Jan-Philipp Schmidt in die Runde, wann denn Sanktionen gegen Patienten bei un- gesundem Verhalten kommen würden? Das sei, so Bornhhöft, bei Autoversicherern bereits im Kommen. Er befürchte Ähnliches auch für die Gesundheitsdaten. Umso wich- tiger sei die Forderung, dass die Daten- hoheit beim Patienten liegen müsse. Im Übrigen sei die Praxisgebühr ja auch eine Sanktionierung gewesen. Den Konter von Schrader, dass es nicht nur Freibier gebe, sondern dass Gesundheitsdienstleistung koste, nutzte Bornhöft zu dem erneuten Hinweis, dass es wichtiger sei, dass der Patient wisse, welche Kosten er verursacht. Mithilfe einer entsprechenden Gesundheits- App ließe sich dieses Problem schnell lösen. Dies gehe, so Schrader, aber auch deutlich einfacher und wies auf die direkte Kosten- erstattung, in der Zahnmedizin seit Langem bewährt, hin. Kaden führte aus, dass die Di- gitalisierung kein Selbstzweck sei, sondern Vorteile und Anreize bieten müsse. Mit Blick auf die ePA forderte er eine Arzt- und Zahn- arztakte. „Geht man auf Gesundheitskongresse“, so Schrader, „dann fliegen diese fast aus- einander, weil Digitalisierung alles kann.“ Grundsätzlich habe die Zahnärzteschaft mit der Digitalisierung kein Problem, schließlich sei diese seit fast drei Jahrzehnten in die tägliche Berufsausübung integriert. Die Pro- bleme entstünden dort, wo die Daten die Praxis aufgrund gesetzlicher Vorgaben ver- lassen müssen, aber grundlegende Aspekte des Datenmanagements nicht geregelt seien. Galt bis vor Kurzem noch die Einschät- zung der meisten Datenschützer, dass die Verantwortung der Heilberufler am Konnek- tor ende, so sei dies nach den neuen Einlas- sungen der sich nun in Bundeshand befindli- chen gematik wieder zweifelhaft. Die Ant- worten der Landespolitiker machten die grundlegende Problematik in der politischen Einschätzung deutlich. Bornhöft bekannte, dass er die Frage nicht beantworten könne. Bernd Heinemann, SPD, sagte, dass es zwar ein Gesetz im Januar geben solle, aber derzeit noch keine Lösung in Sicht sei. Um sodann einen Vergleich von Jens Spahn und Ulla Schmidt zu ziehen. Sie sei mit ihrem Team hochinnovativ, aber ängstlich gewesen. Spahn sei das Gegenteil: Der habe keine Angst, noch nicht einmal vorm Zahn- arzt. Er bringe nun die Ideen von Schmidt zu Ende. Spahn bringt die Ideen von Ulla Schmidt zu Ende Stichwort hyperaktiver Umbau des Systems: Hier hatten alle Teilnehmer Bauchschmerzen. Neve meinte: „Man muss auch mal erken- nen, dass die Dinge aus dem Ruder laufen“ und nannte als Beispiele den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und seine Prüforgien der Krankenhäuser sowie die mangelnde Pharmaforschung bei Anti- biotika als auch die sich abzeichnenden Ein- schränkungen in der Arzneimittelversorgung. Dazu Bornhöft: „Die Bundesebene hat doch ständig ins System hineingegrätscht. Wir müssen uns politisch mal zurücknehmen, damit die Strukturen nicht kaputtgehen.“ Heinemann bekannte freimütig, dass er häufig Informationen nur über Lobbyisten bekomme. Die Berliner Politik lege bei der Digitalisierung eine wahnsinnige Geschwin- digkeit vor. Da aber die Problemfelder oft abgekoppelt und extra behandelt werden, die dazugehörigen gesetzlichen Regelun- gen sich dann aber in sonstigen Gesetzen wiederfinden, sei es kaum noch möglich zu folgen. So klingt es, wenn Bundesthemen auf Lan- despolitik treffen. Ri KZBV positioniert sich zum DVG Für eine sichere Digitalisierung im Sinne des Patienten Anlässlich der Bundestagsanhö- rung zum Digitale Versorgung- Gesetz (DVG) hat die Kassen- zahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die umfassende Digitali- sierungsstrategie der Regierung für das Gesundheitswesen grund- sätzlich unterstützt, an einigen Inhalten aber auch deutliche Kritik geübt. Großes Potenzial sieht die KZBV bei telemedizinischen Leistungen und Gesundheits-Apps in der ver- tragszahnärztlichen Versorgung. Dass sich Krankenkassen künftig auf dem Feld unternehmerisch betätigen können sollen, lehnt sie dagegen ab. Auch stellt sie sich weiter gegen teils sanktions- bewährte Umsetzungsfristen bei Teilprojekten des DVG: Für eine erfolgreiche Zielerreichung in der vertragszahnärztlichen Versor- gung seien solche Regelungen kontraproduktiv und wirkten demotivierend. „Es gilt, die Chancen der Digitali- sierung zu erschließen und sie für sichere Kommunikation und Ab- rechnung sowie für die Bewältigung von Bürokratie zu nutzen“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvor- sitzender der KZBV. „Allerdings muss der Gesetzgeber zunächst dafür sorgen, dass die technischen Voraussetzungen für den sicheren Austausch von Informationen über die Telematikinfrastruktur flächen- deckend gewährleistet sind“, stellte Eßer klar. „Übermittelte und gespeicherte sensible medi- zinische Daten müssen bestmög- lich geschützt werden. Dabei eingesetzte technische Lösungen sollten zudem sämtlichen Daten- schutzanforderungen vollumfäng- lich gerecht werden. Auch bedarf es gesetzlicher Grundlagen, die eine allein dem Patienten- und Gemeinwohl verpflichtende Nut- zung der Daten vorschreiben und eine gewerbliche Nutzung ausschließen.“ . ck/pm Die Stellungnahme der KZBV zum Regierungsentwurf des DVG finden Sie auf www.kzbv.de. 104 Politik/Nachrichten

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