Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

Schrader unterstrich, dass der FVDZ bei lau- fenden und auch künftigen Gesetzgebungs- verfahren gemeinsame Positionen mit der Bundeszahnärztekammer und der Kassen- zahnärztlichen Bundesvertetung vertrete: Es herrsche eine konstruktive Zusammen- arbeit. Schrader nannte als Beispiel das Ter- minservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Die vereinte Zahnärzteschaft habe der Politik verdeutlichen können, dass der zahn- ärztliche Bereich in Sachen Investoren-MVZ eigene Regelungen brauche und dass die Vergewerblichung der Zahnheilkunde nicht zielführend sei. Schrader kam auch auf die aktuelle Gesetz- gebung zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) zu sprechen. Bei allem Für und Wider bei der Digitalisierung der Zahnheilkunde gilt es seiner Meinung nach, einige grundsätzliche Posi- tionen zu überdenken: Zum einen geht es für ihn um digitale Nutzanwendungen zum Wohle der Patienten, zum anderen um digitale Kommunikation mit den bei der Behandlung gesammel- ten Daten. „Was man den Zahnärzten bestimmt nicht vorwerfen kann, ist eine ab- lehnende Haltung gegen- über digitalen Nutzanwen- dungen“, sagte er. Aber: „Wir wollen schon ganz gern wissen, wer in Zukunft wofür haftet, ob es unseren Patienten und uns tatsächlich nutzt, und ob wir den ganzen Spaß auch noch bezahlen dürfen.“ Das Thema nahm – unter Einbindung meh- rerer Impulsreferate – in den Diskussionen einen breiten Raum ein. Auch Skeptiker kamen ausführlich zu Wort. Digitalisierung fundamental abzulehnen, sei der falsche Weg, hieß es bei den Delegierten. Es gelte, das Thema zukunftsgerichtet nach vorne zu bringen. Dr. Wolfgang Eßer, FVDZ-Delegierter und Vorsitzender des Vorstands der KZBV, betonte beispielsweise, dass die Politik eine TI-Infrastrutur zur Verfügung stellen müsse, die auch funktioniere, und Anwendungen zur Verfügung stellen müsse, die einen echten Nutzwert bieten. Und dass Datenschutz- anforderungen gewährleistet werden, um sensible Daten bestmöglich zu schützen. ZA Martin Hendges, ebenfalls Delegierter und Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV, machte deutlich, dass Zahnärzte beispielsweise um die Anbindung an die TI nicht herumkommen. Er mahnte zu selbst- kritischer Haltung und sachlicher Diskussion. Patient muss Souverän seiner Daten bleiben In einem zentralen Beschluss forderten die HV-Delegierten den Gesetzgeber auf, bei der Umsetzung des DVG folgende Aspekte einzuhalten: FVDZ-Hauptversammlung in Radebeul „Digitalisierung muss einen echten Nutzwert haben!“ Digitalisierung, zahnärztliches Fachpersonal, GOZ – das waren Schwerpunkte auf der Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) vom 10. bis zum 12. Oktober in Radebeul. Der Bundesvorsitzende ZA Harald Schrader wurde bei den Wahlen im Amt bestätigt, ebenso Dr. Gudrun Kaps- Richter und Dr. Peter Bührens als stellvertretende Vorsitzende. Der Bundesvorstand des FVDZ ist in Radebeul für die Legislaturperiode 2019 bis 2021 neu gewählt worden. ZA Harald Schrader wurde als Bundesvorsitzender mit großer Mehrheit bestätigt und erhielt 151 von 160 abgegebenen Stimmen. Das sind 94,3 Prozent. Mit großer Mehrheit wählten die Delegierten auch Dr. Gudrun Kaps-Richter und Dr. Peter Bührens erneut als stellvertretende Vorsitzende in den Ge- schäftsführenden FVDZ-Bundesvorstand. Wiedergewählt für den Bundesvorstand wurden: Dr. Christian Öttl, Bertram Steiner, Dr. Thomas Wolf, Drs (NL) Hub van Rijt, Dr. Eckhard Jung. Neu in den Vorstand be- rief die Hauptversammlung Dr. Jeannine Bonaventura, Dr. Stefanie Marxkors und Dr. Frank Wuchold. Auch Versammlungs- leiter Dr. Konrad Koch wurde mit großer Mehrheit bestätigt. ! Harald Schrader im Amt bestätigt Foto: FVDZ 18 Politik

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