Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

! Der Patient muss die volle Souveränität über seine Daten behalten, ! Alle durch das Gesetz und mögliche Fol- gevereinbarungen entstehenden Kosten müssen voll erstattet werden, ! Sanktionsmaßnahmen gegen Vertrags- zahnärzte müssen gestrichen werden, ! Die datenschutzrechtliche Haftung der zahnärztlichen Praxen muss auf ihren Ein- flussbereich „vor dem Konnektor“ be- schränkt sein. In einem weiteren Beschluss forderten sie die Bundesregierung auf, ! flächendeckend die technischen Voraus- setzungen für den sicheren Austausch von Informationen im Gesundheitswesen im Rahmen der TI sicherzustellen, ! allen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden, um die über die TI übermittelten und gespeicherten sensiblen medizinischen Daten bestmöglich zu schützen, ! gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die eine alleine dem Patienten- und Gemein- wohl verpflichtende Nutzung dieser Daten gewährleisten und eine gewerbliche Nut- zung ausschließen. Außerdem wurde beschlossen, eine öffent- lichkeitswirksame Kampagne zu initiieren, die Patienten zum Thema Datensicherheit, Gesundheitsdaten und Datenhoheit aufklärt. Mehr Wertschätzung gegenüber der ZFA Die Diskussionen um eine Gewinnung von zahnmedizinischem Fachpersonal stellten einen weiteren Schwerpunkt auf der HV dar. Sylvia Gabel, Leiterin des Referats ZFA im Verband medizinischer Fachberufe (VmF), gab Antworten auf die Frage: „Wie kann ich qualifiziertes Fachpersonal gewinnen und binden?“ Mehr Wertschätzung, eine besse- re Work-Life-Balance und eine tarifgemäße Bezahlung gehören für Gabel auf jeden Fall dazu. Schrader verdeutlichte in seinem Bericht, dass eine Herangehensweise auf mehreren Ebenen erforderlich sei. Nur im Zusammen- wirken von Standespolitik und Politik auf Bundes- und Landeseben sowie dem Einsatz der Praxen werde es künftig gelingen, moti- viertes Personal zu finden und auch zu hal- ten. In der Diskussion wurde vor allem auf Probleme mit dem Niveau der schulischen Ausbildung hingewiesen, gewarnt wurde davor, eine Qualifikation unterhalb des ZFA- Niveaus einzuführen. Die Delegierten stell- ten dem Gesetzgeber gegenüber klar, dass faire Gehälter für die ZFA auch faire GOZ- Honorare erforderten. Ferner forderten sie den Abbau der immer mehr zunehmenden Bürokratie in der zahnärztlichen Praxis, um so finanzielle, zeitliche und menschliche Ressourcen für die verstärkte Ausbildung des Praxispersonals und für die Hinwen- dung zum Patienten zu gewinnen. An die zahnärztlichen Kollegen gerichtet forderten sie, ZFA und Auszubildenden neben einer adäquaten Vergütung auch eine entspre- chende Wertschätzung entgegenzubrin- gen, welche die täglichen Anstrengungen des Berufs würdigt, sowie die Bereitstellung von mehr Ausbildungsplätzen. Die Honorarordnung der Architekten und die GOZ Intensiv diskutierten die Delegierten die Konsequenzen aus dem Urteil des Europäi- schen gerihtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019 zur Honorarordnung für Ingenieure und Ar- chitekten (HOAI) auf die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die HV beauftragte den Bundesvorstand, die Auswirkungen des EuGH-Urteils prüfen zu lassen. Bei sich erge- benden Ansätzen zur Beseitigung des GOZ- Stillstandes und zur Verbesserung der pri- vatzahnärztlichen Gebührensystematik wurde der Bundesvorstand beauftragt, die möglichen sinnvollen Optionen anzugehen. Dr. Gudrun Kaps-Richter, Stellvertretende Bundesvorsitzende des FVDZ, machte zuvor den Delegierten deutlich, dass die Prüfung dieser Optionen im Schulterschluss mit der BZÄK erfolgen sollte. Der Berufsstand sollte sich strategisch aufstellen und gemeinsam Ziele definieren. Bei dieser Vorgehensweise habe man auch die junge Generation im Blick. Ziel müsse eine solide Finanzierungs- basis für die Zukunft der freiberuflichen Pra- xis sein. Weitere Berichte und Diskussionen erfolgten zum Stand der Genossenschaftsidee des Freien Verbandes, zum Existenzgründerpro- gramm und zur Europapolitik. So ist der Freie Verband gerade dabei, in Zusammen- arbeit mit „Zahnarztpraxis der Zukunft (ZPdZ)“ in Thüringen eine neue Praxis in ländlichen Regionen zu etablieren. ZPdZ soll junge Zahnmediziner bei dem Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen. Die Ini- tiative wurde von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) gemeinsam mit der Zahnärztlichen Abrechnungsgenossen- schaft (ZA eG) gegründet. pr ! Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK : „Gerade uns Zahnärzten hat die Digitalisie- rung schon einige Erleichterungen gebracht, unsere Arbeit in den Praxen verändert – Stichwort CAD/CAM und 3-D-Druck – und zu einer besseren Versorgung beigetragen. Auf der anderen Seite müssen wir immer wieder Schlagzeilen lesen wie „Patienten- daten millionenfach auf ungesicherten Servern gelandet“. Das heißt also bei aller Digital-Euphorie: Insbesondere im Gesundheitsbereich müssen Sicherheit und Patientenschutz immer an erster Stelle stehen.“ ! Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Wir tragen für die Datensicherheit in unseren Praxen die Verantwortung und müssen Sicherheits- standards einführen und befolgen. Deshalb stehen wir einer IT-Sicherheitsrichtlinie, die im Digitale-Versorgung-Gesetz geplant ist, aufgeschlossen gegenüber. Aber genauso unmissverständlich fordern wir den Gesetz- geber auf, klar und eindeutig zu regeln, dass die Haftung für Daten in der Praxis vor dem Konnektor endet. Wer aber Datenschutz- Bedenken vorschiebt, um sich der Digitali- sierung in Gänze zu verweigern, der ist auf dem Holzweg!“ Aus den Grußworten von BZÄK und KZBV 20 Politik

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