Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm 109, Nr. 21, 1.11.2019, (2384) Nun hatte der Autor des TV-Beitrags bei der BZÄK angefragt, ob Zahnärzte für ihre Eigenlaborleistungen überhaupt einen kal- kulatorischen Gewinnanteil berechnen dürf- ten und wenn ja, wo diese Befugnis gesetz- lich festgeschrieben sei. Übersetzt: Warum arbeitet ein Zahnarzt denn nicht kostenlos, wenn er ein Eigenlabor betreibt? Die BZÄK antwortete wiederum ausführlich und nannte ihm § 9 Absatz 1 GOZ, wonach der Zahnarzt – neben den Gebühren für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen – als Auslagen die ihm tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnen darf, soweit diese Kos- ten nicht ausdrücklich mit den Gebühren abgegolten sind. Ein Zahnarzt, schreibt die BZÄK, der über ein Eigenlabor oder ein Praxislabor verfügt, habe die gleichen An- sprüche und Pflichten, wie der, der mit einem Fremdlabor zusammenarbeitet: „Bei der Erstellung des Eigenbelegs hat sich der Zahnarzt – wie natürlich bei der Rechnungs- erstellung insgesamt – an die Vorgaben der GOZ zu halten. Berechnungsfähig sind die tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten. Rückvergütungen, Preisnachlässe, Rabatte, Umsatzbeteiligungen und Bonifika- tionen müssen an den Zahlungspflichtigen weitergegeben werden, denn ansonsten würde der Zahnarzt mehr als den in § 9 GOZ vorgesehenen Auslagenersatz erhalten.“ Zudem, so die BZÄK an die Produktions- firma, hätten Eigen- beziehungsweise Pra- xislabore keinen Wettbewerbsvorteil gegen- über gewerblichen Laboren, „weil die Fer- tigung der zahntechnischen Leistungen nur für die eigene Praxis erfolgen darf. Das Eigen- beziehungsweise Praxislabor darf also nicht für Dritte, wie zum Beispiel andere Zahnarztpraxen, tätig werden. Inso- weit steht es in keinem direkten Wett- bewerbsverhältnis zu einem gewerblichen Labor.“ Die BZÄK fügte noch einen Link von ihrer Homepage für den Verbraucher hinzu, der den Aufbau von Rechnungen erklärt, und verweist auf einen interaktiven Heil- und Kostenplan, der in Kooperation mit der Ini- tiative proDente entstanden ist und den Heil- und Kostenplan für Patienten mittels interaktiver Funktionen aufschlüsselt. Auch diese, für die Zuschauer einer Verbraucher- sendung eigentlich weiterführenden Hin- weise, bleiben unerwähnt. Am Ende kommt die BZÄK dann doch noch zu Wort. Bei der Bundeszahnärztekammer sieht man dafür offenbar keine Notwendig- keit, sagt der Autor. Ein Statement der Kammer erscheint: „Die Bundeszahnärzte- kammer kennt keine der behaupteten Machenschaften.“ Und weiter im Sprech- text: „Die detallierten Eigenbelege gewähr- leisten größtmögliche Transparenz. Außer- dem haben sich die Zahnärzte generell an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.“ Schließlich darf der Protagonist vom Anfang noch einmal beschreiben, wie er zwischen Enttäuschung und Wut schwankt. Die Rede ist nun von 5.000 Euro, die ihm seine Krankenkasse wegen der Falschabrechnung nicht erstattet. Geld, das er von dem Zahn- arzt zurückverlangen wolle, notfalls auf dem Klageweg. Tatsächlich war dem gesendeten Statement eine Frage der Produktionsfirma voraus- gegangen, die da lautete: „Was sagen Sie zu Kritikern, die behaupten, dass die Bun- deszahnärztekammer die Missstände und gesetzeswidrigen Machenschaften mancher Zahnärzte mit Eigenlaboren genau kenne, aber nichts dagegen unternehme, weil viele Vorstandsmitglieder selbst Eigenlabore be- treiben würden?“ Hier betonte die BZÄK, dass sie von keiner dieser sogenannten „Machenschaften“ weiß – vielmehr begrün- deten diese Behauptungen den Verdacht der üblen Nachrede. Und auch hier weist die Kammer zum wiederholten Mal darauf hin, dass, hätte sie von diesen Behaup- tungen Kenntnis, sie dies den zuständigen Stellen weiterleiten und entsprechend zur Anzeige bringen würde. Zudem rate sie an, dass die Kritiker ebenso verfahren, sofern ihre Behauptungen den Tatsachen entsprächen. Und, hatte die BZÄK geschrieben: „Selbst- verständlich lehnt die Bundeszahnärzte- kammer die Kontrolle von Rechnungen nicht ab, sondern befördert diese aktiv. Eben hierfür haben alle Zahnärztekammern Patientenberatungsstellen eingerichtet, an ” Zahnärzte mit eigenem Zahntechnik- labor nutzen ihre Labore für über- höhte Rechnungen für Zahnersatz. Damit machen sie unrechtmäßige und oft hohe Gewinne, zulasten der Patienten. Anreißer zur Sendung auf der ZDF-Homepage „Kein Einzelfall“, erzählt dieser Koffer-tragende „Insider“ – vorgestellt als Zahntechniker – der nicht erkannt werden möchte. „Dieser Fall ist eklatant“, bilanziert ein Experte, dessen Namen und Funktion nicht genannt werden, nach Prüfung der Rechnung. 38 Politik

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