Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21
zm 109, Nr. 21, 1.11.2019, (2386) die sich Patienten bei Fragen zur Rechnung wenden können.“ Die grundlegende, rechtlich festgelegte Funktion des öffentlich-rechtlichen Rund- funks ist es, Meinungspluralität zu schaffen. Das wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 25. März 2014 über den ZDF-Staatsvertrag bekräftigt. Auf der Webseite des ZDF liest man: „Die Pro- gramme des ZDF sind den publizistischen, ethisch-moralischen und gesellschaftlichen Standards und rechtlichen Vorgaben der Sachlichkeit, Objektivität, Ausgewogenheit, Unabhängigkeit und Fairness verpflichtet.“ Bildungsauftrag oder Pressekodex? Fehlanzeige! Das ist die rechtliche Seite. Daneben gibt es noch eine ethische: den Pressekodex. Ursprünglich bestand dieser aus 16 Grund- regeln, die 1973 vom Deutschen Presserat verabschiedet und seitdem stetig um Teil- bereiche erweitert wurden. Ziffer 2 betrifft die Sorgfalt und besagt unter anderem, dass „zur Veröffentlichung bestimmte Informa- tionen auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben sind. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden“. Ziffer 14 betrifft aus- schließlich die Medizin-Berichterstattung: „Bei medizinischen Themen ist eine un- angemessene sensationelle Darstellung zu vermeiden, die Hoffnungen oder Befürch- tungen beim Leser erwecken könnten.“ Grundsätzlich hat ein Reporter die Freiheit (im Gegensatz zu beispielsweise einem Nachrichtenredakteur), Fakten mit seinen eigenen Eindrücken zu unterlegen. Er darf jedoch nichts Wesentliches verschweigen und in einem Beitrag mit verschiedenen Parteien müssen die Beteiligten gleich- berechtigt zu Wort kommen dürfen. Von der Produktionsfirma ward nichts mehr gehört seit dem seitenlangen E-Mail- Austausch im Zuge des Fragenkatalogs. Auch den Brief an den zuständigen ZDF- Redakteur, in dem sie versuchte, ihm die Sachlage zu vermitteln, hätte sich die Kam- mer sparen können, denn als Antwort er- folgte auch hier: Schweigen. Dass bis dato auch keine der besagten Beweise vorgelegt wurden, kann übrigens nicht durch Richt- linie 5.1 des Pressekodex erklärt werden, die als Unterpunkt 5 des Berufsgeheimnisses auch den Informantenschutz betrifft. Denn, so heißt es darin, „Vertraulichkeit kann nur dann nicht bindend sein, wenn die Informa- tion eine Straftat betrifft und die Pflicht zur Anzeige besteht“. Epilog Zwei Tage nach Ausstrahlung der Sendung veröffentlichte Manfred Heckens, der 2015 den bundesweiten Arbeitgeberverband Zahn- technik e.V. (AVZ) gegründet hatte, eine Pressemitteilung. Heckens hatte bereits früher in einem Interview mit der Fachzeit- schrift „das dental labor“ (Ausgabe 2/2017) darauf hingewiesen, dass Regeln fehlen, die die Arbeit des Zahntechnikers von der des Zahnarztes abgrenzen. Er betrachte die Situation der Zahntechniker mit großer Sorge. Heckens kommt aus Hessen und ist lange im Geschäft. 1976 übernahm er erstmals ein Dentallabor in Frankfurt und erlebte im Laufe der Jahre, wie sich Auftrags- lage und Gegebenheiten wandelten. In sei- ner Pressemitteilung fordert er das Bundes- gesundheitsministerium auf, eine rechts- kräftige Regelung zur Frage des Eigenlabors zu schaffen. Denn: Die im Beitrag geschil- derten Fälle und Konstellationen seien keine Einzelfälle. Seinem Verband lägen zahlreiche Belege vor, die Machenschaften wie diese belegten und Zahnärzte belasteten. Heckens schoss noch einen Pfeil hinterher: Es liege nahe, dass die BZÄK ihre Prüfaufgaben nicht konsequent wahrnehme oder sogar Straf- taten decke – auch „wegen der lapidaren Aussage, sie kenne keine der behaupteten Machenschaften“. Nachdem der AVZ seine besagte Presse- mitteilung veröffentlichte, hat die BZÄK übrigens auch ihn in einem offenen Brief aufgefordert, die erwähnten Belege über schwarze Schafe vorzulegen, damit die Kammern die Vorwürfe prüfen, und wo er- forderlich, Rechtsverstöße ahnden können. In dem folgenden Interview sagt Heckens, dass er in den kommenden Wochen ein Treffen mit der BZÄK plant, bei dem er die Belege vorlegen will. Dana Nela Heidner Freie Journalistin Der Zahnarzt verlangte 60 Prozent Rabatt für einen Auftrag, erzählt diese Frau, die in diesem inszenierten Interview eine selbstständige ZTM spielt. „Bei der hessischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen kennt man diese Eigenlabor-Maschen.“ 40 Politik
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