Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm 109, Nr. 21, 1.11.2019, (2400) Literaturanalysen zeigen, dass frühere zwei- flügelige metallkeramische Adhäsivbrücken relativ hohe jährliche Versagensraten von ungefähr 4,6 ± 1,3 Prozent aufweisen [Miet- tinen und Millar, 2013]. Trotz ihrer geringen Invasivität hatten sie daher nicht ganz zu Unrecht über Jahrzehnte kein besonders hohes Ansehen in der deutschen Zahnärzte- schaft und galten vielfach nur als langzeit- provisorische Versorgung. Neuere klinische Studienergebnisse zeigen jedoch bei einflü- geliger Gestaltung für den Schneidezahner- satz deutlich bessere Ergebnisse mit jährli- chen Komplikations- und Versagensraten von unter einem Prozent [Botelho et al., 2014; Botelho et al., 2016; Kern et al., 2017; Thoma et al., 2017]. In einer 10-Jahresstudie an der Universität Kiel lag die Misserfolgsra- te einflügeliger Adhäsivbrücken aus hoch- fester Zirkonoxidkeramik bei 1,5 Prozent, was einer jährlichen Misserfolgsrate von 0,15 Prozent entspricht [Kern et al., 2017]. Seit Juli 2016 werden einflügelige Adhäsiv- brücken als Schneidezahnersatz bei karies- freien Nachbarzähnen von den gesetzlichen Krankenversicherungen als Regelversorgung bezuschusst. Zweiflügelige Adhäsivbrücken werden allerdings auch weiterhin bezu- schusst und das mit einem höheren Betrag, obwohl eine randomisierte Langzeitstudie aus Hongkong eindeutig nachgewiesen hat, dass bei der zweiflügeligen Gestaltung von Adhäsivbrücken deutlich mehr Komplikatio- nen und Misserfolge auftreten (90 bezie- hungsweise 50 Prozent über 20 Jahre) als bei der einflügeligen Version [Botelho et al., 2016]. Daher ist die einflügelige Adhäsivbrü- cke zum Schneidezahnersatz ein schönes Beispiel frugaler prothetischer Interventio- nen: Der zweite Flügel macht die Restaurati- on in der Regel invasiver, teurer und dabei gleichzeitig weniger haltbar. Obwohl erfreulicherweise der bei GKV-Versi- cherten abgerechnete Anteil einflügeliger Adhäsivbrücken zum Schneidezahnersatz von 18,3 Prozent in 2016 auf geschätzt 46,1 Prozent in 2018 angestiegen ist, zeigen diese Zahlen jedoch, dass die deutschen Zahnärz- te vielfach immer noch an der ungünstigen zweiflügeligen Version der Adhäsivbrücke festhalten [KZBV, 2019]. Die anderen beiden Therapieoptionen zum Schneidezahnersatz – Einzelzahnimplantat und konventionelle Brücke – sind bei gege- bener Indikation zur Versorgung mit einer Adhäsivbrücke im Hinblick auf den klini- schen Langzeiterfolg keinesfalls besser, dafür aber teurer und invasiver. Denn Implantat- Kronen und konventionelle Brücken haben jährliche Versagensraten von etwa einem Prozent [Jung et al., 2012; Pjetursson et al., 2015], das heißt eine Misserfolgsrate von etwa 10 Prozent nach 10 Jahren. Zusätzlich Einflügelige Adhäsivbrücken als Einzelzahnersatz Abbildung 16: Schrägfraktur des endodontisch behandelten Zahns 31. Abbildung 17: Okklusalansicht. Abbildung 18: Nach der schonenden Extraktion mit Blut gefüllte Alveole. Abbildung 19: Überprüfung vom Sitz des Positionierungsschlüssels und der Adhäsivbrücke, insbesondere auch der zirkulären Abdichtung im Alveolenbereich zum Schutz des Blutkoagulums. Abbildung 20: Eingliederung der Adhäsivbrücke mithilfe eines Positionierungsschlüssels. Abbildung 21: Eingegliederte Adhäsivbrücke in der Frontalansicht. Abbildung 22: Eingegliederte Adhäsivbrücke in der Lingualansicht. Fotos (16–22): Nicole Passia 16 17 18 19 20 21 22 54 Zahnmedizin

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