Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm 109, Nr. 21, 1.11.2019, (2423) im Hinblick auf die (zahn)medizinischen Indikationen, möglichen Indikationen und Kontraindikationen unter Würdigung der wissenschaftlichen Literatur des Zeitraums bis Juni 2017 im Wesentlichen unverändert. Im strukturierten Konsens der Experten- gruppe wurden aber folgende Änderungen vorgenommen: a) Die „Pulpaexposition durch Karies“ wurde aus der Gruppe der „Indikationen zur Weisheitszahnentfernung“ entfernt und den „Möglichen Indikationen zur Weisheits- zahnentfernung“ zugeordnet. Damit wurde der Option der Zahnerhaltung mittels endodontischer Behandlung als Alternative entsprochen. b) Neu aufgenommen wurde die „behand- lungsbedürftige Halitosis“ unter den mög- lichen Indikationen, sofern andere, zahn- erhaltende Therapiemaßnahmen nicht er- folgreich waren. c) Bei den Indikationen zum Belassen von Weisheitszähnen wurde – analog zu den Indikationen zur Entfernung – zwischen Indikationen und möglichen Indikationen unterschieden (siehe Kasten Seite 80). ! Hintergrund: Indikationen Bei der Indikation zur Therapie wurde tradi- tionell zwischen klinisch beziehungsweise radiologisch symptomlosen und sympto- matischen Zähnen unterschieden. Während die Entfernung klinisch oder radiologisch symptomatischer Zähne in der Literatur weitgehend einheitlich befürwortet wird, konnte eine generelle Empfehlung zur Ent- fernung klinisch symptomloser Weisheits- zähne nicht wissenschaftlich belegt werden. Diese strikte Einteilung nach klinischer Symptomatik kann aber nach neueren Untersuchungen nicht ohne Weiteres aufrechterhalten werden. Unabhängig von einer klinisch erkennbaren Perikoronitis und radiologisch nachweisbaren perikoronaren Aufhellungen zeigen Weisheitszähne zu einem relevanten Anteil (20 bis 60 Prozent) pathologische Veränderungen [Baycul et al., 2005; Blakey et al., 2002; Simsek-Kaya et al., 2011; Yildirim et al., 2008], die sich auch auf die parodontale Situation der angrenzen- den Molaren und darüber hinaus auswirken können [Blakey et al., 2010]. Daneben ist auch an benachbarten 12-Jahr-Molaren mit einer hohen Rate (bis rund 50 Prozent) an distaler Karies als Folge einer engen Lage- beziehung zum Weisheitszahn zu rechnen [McArdle et al., 2016; Kang et al., 2016]. Insofern erscheint eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen prophylaktischer und therapeutischer Weisheitszahnentfernung nicht mehr gerechtfertigt. Longitudinale Untersuchungen zeigen, dass sich rund 30 Prozent der um das 18. Lebens- jahr zur Entfernung vorgesehenen Weis- heitszähne im weiteren Verlauf bis zum 30. Lebensjahr regulär in die Zahnreihe ein- stellen [Kruger et al., 2001]. Andererseits zeigen sich mit zunehmendem Alter zwei gegenläufige Entwicklungen im Hinblick auf die Komplikationen. Während die Häufigkeit von inflammatorischen Komplikationen in der Altersgruppe zwischen 18 und 35 Jahren ein Maximum hat und danach mit zuneh- mendem Lebensalter abnimmt [Fernandes et al., 2009], ergeben sich gleichzeitig mit zunehmendem Alter vermehrt Komplikatio- nen bei der operativen Entfernung [Chuang et al., 2007; Baensch et al., 2017]. Ein Nutzen der Weisheitszahnentfernung zur Vermeidung eines tertiären Engstandes der Unterkieferfrontzähne nach Abschluss der kieferorthopädischen Therapie wird seit Langem kontrovers diskutiert [Linquist & Thilander, 1982; Ades et al., 1990] und ist nicht abschließend geklärt. In einer pro- spektiven, randomisierten Studie war ein signifikanter Einfluss auf einen tertiären Eng- stand nicht dargestellt worden, allerdings ergaben sich beim Belassen der Weisheits- zähne deutlich stärkere Verkürzungen der vorderen Zahnbogenlänge [Harradine et al., 1998]. Da bei dieser Studie allerdings bei über 50 Prozent der Patienten eine Entfer- nung von Prämolaren vorangegangen war, sind die Ergebnisse auf Patienten mit einer vollständigen Dentition nicht übertragbar. Auf die Prognose des Durchbruchs von Weis- heitszähnen nehmen vor allem das retro- molare Platzangebot und die Prämolaren- extraktion Einfluss [Artun et al., 2005; Kim et al., 2003]. Longitudinale Daten aus der „Veterans Affair Normative Aging Study“ zeigen über einen Verlauf von bis zu 25 Jahren einen relevan- AKTIONSANGEBOT NSK LED/KaVo Mikromotor 6-Wege-Funktionsspritze Lichtturbineneinrichtung NSK LED Zahnstein- entfernungsgerät OP-Lampe Vision Bottle-Care-System Entkeimungssystem Polsterfarbe wählbar WLAN-Fußanlasser 3-Wege-Funktionsspritze Qualität seit 20 Jahren *Alle Preise in Euro zzgl. MwSt., Irrtümer vorbehalten. Beispielabbildung, kann nachpreispflichtige Ausstattung enthalten. WIR KÖNNEN SERVICE BUNDESWEIT, FLÄCHEN- DECKENDER WERKSSERVICE Zentrale Nord-West Tel.: (02261) 8074-00 | E-Mail: Info@f1-dentalsysteme.de Zentrale Süd-Ost Tel.: (07231) 28018-0 | E-Mail: deutschland@f1-dentalsysteme.de 17.450,00 € * 72 MONATE ab 258,26€ * RESTWERT 10% inkl. Montage, 24 Monate Garantie (Wert 1.000,00 €) BASIC LEASING

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