Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm 109, Nr. 21, 1.11.2019, (2354) jameda – Die Bewertungsdurchschnitte sind manipulierbar! ! Zum Beitrag „jameda am Scheideweg? Herzblatt gesucht!“, zm 20/2019, S. 26–28. Es gibt noch eine weiteres Pro- blem bei einem Zweiklassenportal wie jameda. Nichts ist leichter, als Bewertungsdurchschnitte zu manipulieren. Denn was eine unzulässige Schmähkritik oder Tatsachenbehauptung ist, darü- ber kann man sich streiten. Aber jameda entscheidet diesen Streit. Da liegt es nahe, dass man sich im Interesse der zahlenden Kunden entscheidet. Bei Nicht-Kunden sind Negativkritiken erwünscht, denn das Portal lebt ja von der Dis- krepanz der Notendurchschnitte – auf diese allein kommt es an – zugunsten seiner Kunden. Auch bei der Löschung von Positivkritik kann man unkontrolliert, will- kürlich und selektiv vorgehen, wieder im Interesse von zahlen- den Ärzten/Zahnärzten, und po- tenzielle Aussteiger abschrecken. Portale mit zahlenden Kunden und nicht-zahlenden Zwangsteil- nehmern sind keine Bewertungs- portale, sondern Korrumpierungs- portale, nach dem Motto: „Wer zahlt gewinnt“. Endlich sickert diese banale Ein- sicht an die Öffentlichkeit! Dr. Dr. Peter Gorenflos, Berlin Antikorruptionsgesetz – Terminvor- teile erschleicht man sich anders ... ! Zum Beitrag „Was bedeutet das Antikorruptionsgesetz für die Zahnarztpraxis? ‚Frau Doktor, ich habe Ihnen was mit- gebracht ...‘“, zm 18/2019,S. 28–29. Qualitätsbeurteilungsrichtlinie – Woher kommt die Quote von 10 Patienten? ! Zum Beitrag „Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie zu Überkappungsmaßnahmen: Ein weiterer Schritt zur Qualitätssicherung“, zm 10/2019, S. 34–36. Hiermit möchte ich Bezug nehmen auf die am 1. Juli 2019 in Kraft getretene Qualitäts- beurteilungsrichtlinie. In meiner Praxis wird bei der restaurativen Therapie höchster Wert auf die Vital- erhaltung jedes Zahnes gelegt. Avitale Zähne sind durch die höhere Sprödigkeit frakturgefährdeter als vitale Zähne. In frei- liegenden Dentintubuli eines toten Zahnes sammeln sich Bakterien, die nicht mehr vom Dentinliquor ausgespült werden können, wie das beim gesunden Nerv der Fall ist. Diese Bakterien produzieren Mercaptane und Thioether, die das Immunsystem bremsen oder beschleunigen können. Allge- meinerkrankungen können die Folge sein. All das sind Gründe, die in meiner ganz- heitlichen Praxis der Vitalerhaltung höchste Priorität zukommen lassen. In vielen Fällen gelingt uns das. In manchen Fällen stirbt der Nerv trotz Beachtung der Indikation bei P ab, was eine Wurzelkanalbehandlung oder Extraktion zur Folge hat. Woran liegt das? Jeder Patient hat seine spezielle Immunabwehr, Stoffwechsellage, Bakterien- flora ... Die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie allerdings scheint hier Missachtung der Indikation, unsorgfältiges Arbeiten oder gar „Geld- schneiderei“ zu unterstellen. Dagegen wende ich mich. Ich finde es aus den genannten Gründen wenig verantwortungsvoll, gleich zur Devitalisierung oder Extraktion zu kommen, wenn es eine Chance für den Zahn gibt, die jedoch niemals eine Garantie sein kann. Oftmals wird in meiner Praxis ein hoher Auf- wand betrieben um den Zahn am Leben zu erhalten, wie zum Beispiel Arbeiten mit Lupenbrille und Handinstrument/Excavator bei der Kariesentfernung. Soll das bestraft werden, indem uns diese Leistungen dann gestrichen werden? Was soll denn, außer der Indikation, jetzt das Kriterium sein, gleich eine (für die Kasse deutlich teurere) Wurzelkanalbehandlung einer P vorzuziehen? Dass schon 10 Pa- tienten nach Cp/P endodontisch behandelt wurden? Woher kommt die Quote von 10 Patienten, die im genannten Fall zur Wirtschaft- lichkeitsprüfung führen? Eine Praxis, die 1.000 Patienten je Quartal hat, sollte doch da anders betrachtet werden, als eine mit 300 Abrechnungsfällen. Dazu kommt, dass wir drei Zahnärztinnen sind, die unter einer Abrechnungsnummer abrechnen. Zu- mindest sollten dann wohl 30 Patienten und nicht 10 betrachtet werden. Schade, dass so viel Misstrauen gegenüber der Kompetenz und der Abrechnungsmoral der Zahnärzte vorhanden ist. Schade, dass wieder einmal der Patient der Verlierer ge- genüber den „Wirtschaftlichkeitsgeboten“ ist. Dr. med. Birgit Lemke, Dr. med. dent. Janet Base, ZÄ Henriette Richter, Großschirma In Ihrem Artikel erwähnen Sie das Erschleichen eines Termin- vorteils durch die Flasche Wein. Viel häufiger, fast täglich, ist das „Erschleichen“ eines Termins durch Vortäuschen von Schmerzen („kann gar nichts essen“ etc. oder Belegen des Notdienstes für Routineuntersuchung und Behandlung: „habe sonst keine Zeit“) , die bis auf den Behandlungsstuhl sich dann auf ein gelegentliches „Ziehen“ reduzieren. Dies mit den daraus resul- tierenden Nachteilen für wirklich akut hilfsbedürftige Patienten. Ob Sie sich einmal dieses Themas annehmen? Dr. Jens Wilhelms, Hannover 8 Leserforum

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