Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm 109, Nr. 21, 1.11.2019, (2434) Ich möchte allen Praxisabgebern unsere „3-Prozent-Regel“ ans Herz legen. Nach unseren Erfahrungen steigt die Abgabe- wahrscheinlichkeit um etwa drei Prozent je Monat, in dem sich der Praxisabgeber vor der geplanten Praxisabgabe aktiv damit beschäftigt. Fängt man als Praxisabgeber erst sechs Monate vor dem gewünschten Termin an, sich mit dem Thema zu beschäf- tigen, liegt die Abgabewahrscheinlichkeit zu diesem konkreten Zeitpunkt also nur bei 18 Prozent. Daher ist es enorm wichtig, rechtzeitig – also rund 34 Monate vorher – mit der Planung zu beginnen. Grundsätzlich liegt eine erfolglose Nach- folgesuche jedoch auch an den veränderten Interessen junger Zahnmediziner. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist für die heutige Generation einfach nicht mehr selbstver- ständlich. Veränderte Lebenspräferenzen und die Feminisierung der Zahnmedizin führen dazu, dass die Anzahl an Nieder- lassungen immer weiter abnimmt. So stehen ! die Work-Life-Balance, ! die freie Arbeitszeitgestaltung, ! das Arbeiten im Team sowie ! die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den potenziellen Existenzgründern stark im Fokus, was dazu führen kann, dass junge Zahnmediziner erst einmal ein Angestellten- verhältnis anstreben. Unabhängig davon unterlaufen etlichen Abgebern typische Fehler. Zeitdruck ist der größte. Zeitdruck führt nämlich dazu, dass es unterbleibt, die Praxis interessant für potenzielle Nachfolger aufzubereiten. Dadurch verschlechtert sich die Verhand- lungsposition – der Zeitmangel wird zu einem gegenwärtigen Problem. Daher mein Tipp: Beginnen Sie acht bis zehn Jahre vor Ihrem Ruhestand – in jedem Fall mindes- tens aber zwei Jahre vorher – mit der Pla- nung der Praxisabgabe. Auf den zweitgrößten Fehler habe ich bereits in meinem ersten Teil der Kolumne hingewiesen: Investitionsstau. Zwingend notwendige Investitionen werden gerade zum Ende gescheut. Dies führt unter ande- rem dazu, dass die Zahnarztpraxis bei der Besichtigung als „Gümmelpraxis“ wahr- genommen wird und häufig für junge Existenzgründer überhaupt nicht infrage kommt. Wir reden dabei nicht nur von Investitionen in neue Behandlungsstühle, Die zm-Kolumne rund um die relevanten Praxisfragen: Probleme des Praxisverkaufs – Teil 2 Beherzigen Sie die 3-Prozent-Regel! Angestellte Zahnärzte Niedergelassene Zahnärzte Anzahl Leistungserbringer Behandelnd tätige Zahnärzte 2008 2010 2012 2014 2016 2018 66.349 67.820 69.236 70.779 71.926 73.403 11.167 13.136 15.469 17.583 19.970 21.967 55.182 54.684 53.767 53.196 51.956 51.436 Quelle: KZBV-Jahrbuch 2018 TEIL 2 88

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