Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm 109, Nr. 22, 16.11.2019, (2582) et al. zeigt einen Zusammenhang der oben genannten Marker und dieser Neoplasie [Swain et al., 2013] (Tabelle 2). Eine weitere Alternative in Bezug auf Dia- gnose, Staging oder Nachsorge beschreibt die Gruppe um Krishnamoorthy et al. in Form eines FDG-PET/CTs. Auf die metabolischen Eigenschaften und die damit einhergehende Aussagekraft eines PET/CTs wird in diesem Zusammenhang kaum eingegangen. Auch beschreibt die Arbeitsgruppe nur zwei Fälle, wobei diese in ihrer Aussage diametral zuein- ander stehen [Krishnamoorthy, 2014]. Differenzialdiagnose Kim et al. beschreiben in ihrer Veröffent- lichung eine hohe Rate an Fehltherapien, aufgrund der sich darstellenden Klinik und der damit einhergehenden Fehldiagnosen. Vor allem die Verwechslungsgefahr mit Ameloblastomen und unilokulären Zysten spielt in der Literatur eine Rolle [Kim, 2014]. Differenzialdiagnostisch muss das klarzellige odontogene Karzinom gegen eine Vielzahl von anderen Neoplasien – hier vor allem das Mukoepidermoidkarzinom und die Klarzell- variante des kalzifizierenden epithelialen odontogenen Tumors – abgegrenzt werden [Krishnamurthy, 2014]. Ebenso müssen als Differenzialdiagnose auch das amelanotische maligne Melanom, das epithelial myoepi- theliale Karzinom, das Azinuszellkarzinom und das hyalinisierte Klarzellkarzinom der Speicheldrüsen ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf Metastasen gilt es, beson- ders Nieren- , Leber- , Schilddrüsen- und Prostatakarzinome in Betracht zu ziehen. Eine genaue Übersicht der Differenzial- diagnosen samt der histologischen und immunhistochemischen Differenzen listete die Gruppe um Walia et al. in ihrem Fall- bericht auf [Walia et al., 2015] (Tabelle 3). Fazit Aufgrund der hohen Rezidivrate von über 55 Prozent liegt die Therapie der Wahl in der chirurgischen Resektion des betroffenen Knochens mit ausreichendem Sicherheits- abstand von mindestens 1 cm [Bilodeau, 2011]. Kommt es dabei zur Invasion von Nachbar- strukturen, sollten eine adjuvante neck dis- section sowie eine Bestrahlungstherapie im erkrankten Gebiet erfolgen [Ebert, 2005]. Eine Therapiehypothese wird in einer Ver- öffentlichung von Ginat et al. beschrieben. Die Hypothese beruht auf dem Vorkommen des Proteins BRAFV600 E in einigen odonto- genen Tumoren. Dieses Protein könnte als Biomarker für eine molekulare Zieltherapie fungieren [Ginat, 2016]. Dass diese Art von Proteinen als Onkogen identifiziert ist, zeigen Forschungen im Bereich des Haut- krebses [Davies, 2002]. Die molekulare Analyse kann weiter hilfreich sein, um die Diagnose eines klarzelligen odontogenen Karzinoms stellen zu können [Hadj Said, 2017]. Das Gen EWSR 1 ist bei 83 Prozent aller klarzelligen odontogenen Karzinome vorhanden. Zu vermerken ist, dass dieses Gen auch im hyalinisierten, klarzelligen Karzinom der Speicheldrüse auftreten kann [Ginat, 2016; Kujiraoka, 2017]. Aufgrund der Seltenheit dieser Neoplasie kann gut drei Jahrzehnte nach der Erstbe- schreibung noch keine einheitliche Therapie beschrieben werden [Ferreira, 2018]. Dr. Bastian Alexander Heidt Praxis MKG-Chirurgie im Quantumhaus Osterfelder Str. 134 46242 Bottrop heidt@mkg- quantumhaus.de Dr. Dr. Andreas Hammacher St. Johannes Stift Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichts- chirurgie, Implanto- logie, Plastische und Ästhetische Operationen Johannisstr. 21 47198 Duisburg-Homberg Dr. Cristian Tudor Räder Räder + Räder Praxis- klinik am Wall Wall 18–20 42103 Wuppertal Abbildung 4: Zustand nach Unterkieferrekonstruktion mittels eines CAD/CAM-geplanten mikro- vaskulär anastomosierten Fibulatransplantats Abbildung 5: Zustand nach Implantatinsertion Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden. Foto: privat Foto: privat Foto: privat 100 Zahnmedizin

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