Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

GOZ – Der kalkulatorische Minuten- preis ist praxisindividuell! \ Zum Leserbrief „GOZ – Wer kennt den Zeitwert seiner Arbeit?“, zm 19/2019, S. 12, zum Beitrag „GOZ-Steigerungsfaktor: 2,3-fachen Satz nicht universell verwenden!“, zm 18/2019, S. 26–27. Sehr geehrter Herr Kollege May, nun schreibe ich nach fast 30 Jahren Berufsausübung tatsächlich das erste Mal einen Leserbrief, da mich Ihr Beitrag zum Thema GOZ-Steigerungssatz doch „überrascht“ hat. Als Erstes und Wichtigstes vorweg: Ich bin auch der Meinung, dass die GOZ nach sooooo vielen Jahren trotz der Anpassung 2012 (wenn man überhaupt von Anpassung reden dürfte) völlig unter- bewertet ist. Die notwendigen Maßnahmen zu einer gerechten Anpassung sollen aber bei mir nicht das Thema sein, sondern aus- nahmslos der Zeitwert. Der Zeitwert kann ja nur individuell an jede Praxis angepasst sein, denn er hängt ja fast ausschließlich von den anfallenden Betriebs- kosten ab. Deshalb wird er immer sehr stark variieren. Wenn man nun über einen Zeitwert redet, müsste man eigentlich auch über die Betriebskosten der entsprechenden Praxis reden, denn ansons- ten fehlt ja jegliche Bezugsgröße zu einem Minuten-/Stunden- umsatz usw. Sie selbst geben hier einen Zeitwert von 5 Euro pro Minute an. Das hat mich letztlich dazu veranlasst, diesen Leserbrief zu schreiben. Rechnen wir das mal weiter durch: 5 Euro/Minute bedeuten 300 Euro/Stunde. Eine durchschnittliche Tagesbehandlungszeit von 8 Stunden mal angenommen kämen wir auf einen Tagessatz von 2.400 Euro. Selbst bei nur 4 x 8 plus 1 x 4 Stunden (halber Tag, mittwochs zum Beispiel), also 36 Wochenstunden kommen wir dann auf 10.800 also ungefähr 11.000 Euro Umsatz pro Woche. Ich runde das jetzt einfach mal nach unten auf 10.000 Euro ab, wodurch der Gesamtertrag ja eher kleiner erscheint als in einer Praxis, die even- tuell sogar 10 Stunden täglich arbeitet. Dann haben wir einen monatlichen Umsatz für einen Behandler von mehr als 40.000 Euro pro Monat, denn es sind ja nicht immer nur 20 Arbeitstage. Wenn ich jetzt mal nur ganz grob weiterdenke und mir vorstelle, sie würden unter dem Strich etwa 10.000 Euro monatlich netto haben, dann hätten sie monatliche Betriebskosten von 30.000 Euro – wohlgemerkt bei nur einem Behandler. Bei mehreren Behandlern erhöht sich der Umsatz ja entsprechend obiger Berechnung und die Praxiskosten pro Behandler reduzieren sich deutlich. 30.000 Euro Betriebskosten monatlich bei einem Behandler? Lass ich mal so im Raum stehen. Wie wollen Sie bei so einem Bruttoumsatz irgend jemandem erklären, dass die GOZ auf einen Wert angehoben werden müsste, der einen solchen Umsatz/Verdienst ermöglicht? Das ist – meiner Meinung nach – Jammern auf allerhöchstem Niveau und würde sicherlich auch bei sämtlichen Verhandlungsgremien auf taube Ohren stoßen. Dr. Klaus Fahland, Dortmund WHITEsmile Produkte erhalten Sie im Dental Fachhandel. www.whitesmile.de © WHITEsmile GmbH 2019 25 % Jubiläumsrabatt * Hotline 06201 8432190 *Bestellen Sie jetzt LIGHT WHITENING, POWER WHITENING oder HOME WHITENING und erhalten Sie 25 % Rabatt auf Ihre Bestellung - Aktion ZM25 bis 30.11.2019 Professionelle Zahnaufhellung Vertrauen auch Sie der WHITEsmile Qualität Made in Germany

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