Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22
zm 109, Nr. 22, 16.11.2019, (2500) Strategien entwickeln, um Zahnärzte zu hal- ten, die negativen Effekte der Emigration abzumildern und Abwerbungsaktivitäten von profitgesteuerten Vermittlungsagenturen zu unterbinden. Ein weiteres Defizit: die mangelnde Daten- lage. Denn die Migration von Zahnärzten und zahnärztlichem Fachpersonal wird laut FDI viel zu wenig erfasst. Der Verband ruft daher zusammen mit Fachgesellschaften und Zahnärzteorganisationen dazu auf, diese Daten zu erheben und den entsprechenden Institutionen zur Verfügung zu stellen. Auch die Forschung in diesem Bereich müsse ge- fördert werden, um die Gründe für Migration zu erkennen und zu verstehen. Verlierer- und Gewinnerländer Das Europäische Parlament hatte sich be- reits im Mai 2015 ausführlich mit der Frage beschäftigt, wie man den Verhaltenskodex der WHO von 2010** in der EU umsetzen kann. Das Dilemma besteht noch heute: Während das Recht auf berufliche Mobilität im Binnenmarkt ausdrücklich begrüßt wird, stellt es die Länder, die von der Abwande- rung hoch qualifizierter Arbeitskräfte bedroht sind, vor ein Problem. Verliererländer liegen vor allem in Südeuropa – Spanien, Portugal oder Griechenland – sowie in Mittel- und Osteuropa – Polen, Rumänien, Bulgarien und die Balkanländer. Gewinnerländer sind Deutschland, Skandinavien und – zumindest bis zu den Brexitdiskussionen – das Vereinigte Königreich. Ein großes Problem ist das mangelnde Gleichgewicht von Investitionen in die Aus- bildung von Gesundheitsfachkräften einer- seits und dem Recht auf Mobilität der Fach- kräfte andererseits. Letztlich kommen durch die Migration aus ärmeren in reichere Länder Einkommensunterschiede zustande, die eine geografische Fehlverteilung von Gesundheits- fachkräften in der EU noch weiter ver- schärfen. Die EU-Mitgliedsstaaten sollten daher ihre Personalplanung im Gesund- heitsbereich an der Deckung des Bedarfs durch inländische Fachkräfte ausrichten. Die EU will betroffene Länder bei der Bindung ihrer Gesundheitsfachkräfte unterstützen, um wachsende Ungleichheiten zu ver- hindern und den Zugang zu medizinischer Versorgung sicherzustellen. Übersicht über ausländische Zahnärzte in Deutschland im Jahr 2018 – die ersten zehn Plätze 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Quelle: Mitgliederstatistiken der Landeszahnärztekammern (ohne Schleswig-Holstein), Stand: 31.12.2018, Zusammenstellung: BZÄK Land Syrien Griechen- land Rumänien Nieder- lande Polen Bulgarien Iran Türkei Ukraine Österreich Bundes- gebiet nieder- gelassen 44 227 187 213 108 52 71 59 36 40 1.654 in Praxen angestellt (ohne As- sistenten) 186 142 190 28 71 88 47 37 42 29 1.459 Assisten- ten in Praxen 257 41 29 5 13 38 26 27 353 20 921 außerhalb von Praxen angestellt (Uni etc.) 26 26 14 5 11 5 8 5 3 6 209 nicht zahnärztlich tätig 66 72 69 41 43 22 45 46 16 21 909 insgesamt 579 508 489 292 246 205 197 174 132 116 5.151 Die FDI fordert alle Regierungen gemein- sam mit ihren nationalen Zahnärztever- bänden auf, ... \ darauf zu achten, dass eine angemessene Anzahl von Zahnärzten ausgebildet wird und dass landesweit eine angemessene Zahl zahnärztlicher Teams unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen zur Verfügung steht; \ politische Maßnahmen und Strategien zu fördern, die den Verbleib von Zahnärzten in ihren Ländern unterstützen; \ Strategien zu fördern, um die schädlichen Auswirkungen der Auswanderung von Zahn- ärzten aus ihren Heimatländern zu verringern. Die Regierungen in den Aufnahmeländern sind aufgefordert, ... \ eingewanderte Gesundheitsfachkräfte nicht zu diskriminieren; \ dafür zu sorgen, dass eingewanderte Fachkräfte in der Lage sind, die qualitativ hochwertige Behandlung durchzuführen, die den im Aufnahmeland festgelegten Standards entspricht. Die zugewanderten Zahnärzte sind auf- gefordert, ... \ die Landessprache zu lernen, damit sie zur Kommunikation mit ihren Patienten in der Lage sind, und sich mit örtlichen Gepflogen- heiten und Traditionen auseinanderzusetzen; \ sich dass Wissen und die Fähigkeiten an- zueignen, die im Aufnahmeland erwartet werden; \ alle Vorschriften und Regelungen zu akzeptieren, die auch für die einheimischen zahnmedizinischen Fachkräfte gelten. Aus der FDI-Stellungnahme 18 Politik
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