Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm 109, Nr. 22, 16.11.2019, (2504) Der AOK-Bundesverband hat ausgemacht, dass die Patientenrechte in der Praxis Lücken aufweisen. „Die Erfahrungen aus der täglichen Beratung und Unterstützung unserer Versicherten im Falle vermuteter Behandlungsfehler zeigen, dass eine Weiterentwicklung des Patienten- rechtegesetzes von 2013 notwendig ist“, sagte der Vorstandsvorsit- zende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, bei der Vorstellung des Papiers in Berlin. Rund 16.000 Versicherte wenden sich laut Litsch bei vermuteten Behandlungsfehlern an die AOK, in rund 4.000 Fäl- len veranlasst die Krankenkasse ein Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Der Status quo reicht nicht aus Unterstützt wird das Anliegen von der SPD. Deren gesundheitspolitische Sprecherin Sabine Dittmar betont: „Mit Blick auf die Situation der Opfer von Behandlungsfehlern dürfen wir uns mit dem Status quo nicht zufriedengeben. Nach wie vor gibt es [...] zu hohe Hürden, um im Schadensfall eigene Rechte durchsetzen zu können. Die im Jahr 2013 getroffenen Regelungen müssen dringend auf den Prüfstand. Wir werden die Gespräche dazu mit dem Koalitionspartner aufnehmen, so, wie wir das im Koalitionsvertrag vereinbart haben.“ In dem Papier macht die AOK Vorschläge, welche Gesetze ihrer Mei- nung nach geändert werden müssen, um die Stellung des Patienten im Behandlungsprozess zu stärken und seine Rechtsposition zu ver- bessern. Opfer von Behandlungs- oder Pflegefehlern sollten wie Be- troffene von Arznei- oder Medizinprodukteschäden schnell und um- fassend entschädigt werden, lautet das Ansinnen. Vor allem hinsicht- lich Information, Beweislast, Verfahrensdauer und Haftpflicht fordert der Verband eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen. Beweislast, Haftpflicht und IGeL Die AOK-Vorschläge im Einzelnen: \ Patienten besser informieren: Behandler sollen verpflichtet werden, Patienten über einen Behandlungs- oder Pflegefehler zu informieren. Das gilt auch für vermutete Fehler – und zwar unabhängig davon, ob der Patient nachfragt oder nicht. \ Beweismaß absenken: Um den Zusammenhang zwischen einem Behandlungsfehler und einem dadurch verursachten Schaden zu beweisen, müssen Patienten bisher eine „weit überwiegende Wahr- scheinlichkeit“ für diese Kausalität belegen. Künftig soll eine „über- wiegende Wahrscheinlichkeit“ von mehr als 50 Prozent ausreichen. Bisher müssen Patienten nicht nur den Fehler und den Schaden be- weisen, sondern auch den ursächlichen Zusammenhang. Viele schrecken deswegen davor zurück, ihre Ansprüche geltend zu machen, darum wird eine Absenkung des Beweismaßes vorgeschlagen. \ Haftungsregelungen bei Arzneimittelschäden novellieren: Patienten, die Schäden durch die Einnahme von Arzneimitteln erlitten haben, sollen Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Dafür soll das Arzneimittelgesetz geändert werden. \ Eigentumsrechte bei Medizinprodukten sichern: Die Zerstörung oder Entsorgung fehlerhafter Medizinprodukte (zum Beispiel eine Hüftprothese, die entfernt werden muss), die oft ohne Einwilligung Positionspapier der AOK AOK will Patientenrechte stärken Der AOK-Bundesverband hat das Thema Patientenrechte auf die Agenda gesetzt. Seiner Ansicht nach greift das Patientenrechtegesetz von 2013 zu kurz. Der Verband sieht Beweislasterleichterungen für Patienten, verkürzte Verfahren bei Behandlungs- und Pflegefehlern und eine obligatorische Haftpflichtversicherung für alle Behandeln- den vor, um Defizite bei der Durchsetzung von Patientenrechten auszugleichen. Unterstützung kommt von der SPD. Der AOK-Bundesverband stützt seine For- derung auf eine von ihm in Auftrag gege- bene repräsentative Online-Umfrage des Instituts YouGov unter mehr als 2.000 Per- sonen. Demnach hat jeder vierte Bürger seinen behandelnden Arzt schon einmal darum gebeten, Einsicht in seine Behand- lungsunterlagen zu nehmen. Bei 15 Pro- zent wurde die gewünschte Einsicht nach eigenen Angaben verweigert. Auch die Information der Patienten durch die Ärzte wird bemängelt. \ 15 Prozent der Patienten wurde die Akteneinsicht verweigert Online-Umfrage Die AOK fordert etwa, dass Ärzte verpflichtet werden, über (mutmaßliche) Behandlungsfehler zu informieren. Foto: AdobeStock/ronstik 22 Politik

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